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   VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96   

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VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 (https://dejure.org/1996,2569)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 (https://dejure.org/1996,2569)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. August 1996 - 12 TG 3190/96 (https://dejure.org/1996,2569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 AuslG, § 47 AuslG, § 48 Abs 1 Nr 4 AuslG, § 70 AuslG
    (Besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 - zum Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 76 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 194 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 749
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Die nähere Ausgestaltung der ehelichen Gemeinschaft gehört zu ihrer geschützten Privatsphäre (BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81 -, BVerwGE 65, 174 = EZAR 105 Nr. 11; VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95 -, EZAR 023 Nr. 7).

    Amtliche Ermittlungen über das eheliche Zusammenleben der Ehepartner haben deren Intimsphäre zu achten (vgl. BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/93 u. a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20; BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = EZAR 019 Nr. 10; BVerwG, 23.03.1982, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ist nicht sicher festzustellen, ob die Ausweisungsverfügung und damit auch die Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig sind, und deshalb kann auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht festgestellt werden, daß öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ist nicht sicher festzustellen, ob die Ausweisungsverfügung und damit auch die Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig sind, und deshalb kann auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht festgestellt werden, daß öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Dazu ist anzumerken, daß der Antragsteller zunächst die Verlängerung dreimal, nämlich unter dem 22. März, dem 1. Juni und dem 31. August 1993 beantragt, später aber die beiden ersten Anträge zurückgenommen hat und im Hinblick auf eine mögliche Verfestigung seines Aufenthaltsrechts (vgl. §§ 19, 23 Abs. 3, 24, 25 AuslG und Art. 6 ARB 1/80) ein Interesse an der auf den Antragszeitpunkt rückbezogenen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geltend machen kann (allg. dazu BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93 -, EZAR 017 Nr. 9).
  • VGH Hessen, 14.06.1996 - 12 TG 1590/96

    Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familiennachzugs: Prüfungspflichten hinsichtlich

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Die Ausländerbehörde ist andererseits gerade wegen des besonders gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung von "Scheinehen" zu besonderer Sorgfalt bei der Überprüfung der Antragsunterlagen und erforderlichenfalls zu eingehenden Ermittlungen verpflichtet (Hess. VGH, 14.06.1996 - 12 TG 1590/96 -).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Amtliche Ermittlungen über das eheliche Zusammenleben der Ehepartner haben deren Intimsphäre zu achten (vgl. BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/93 u. a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20; BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = EZAR 019 Nr. 10; BVerwG, 23.03.1982, a.a.O.).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ist nicht sicher festzustellen, ob die Ausweisungsverfügung und damit auch die Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig sind, und deshalb kann auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht festgestellt werden, daß öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - ungünstige politische

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Die nähere Ausgestaltung der ehelichen Gemeinschaft gehört zu ihrer geschützten Privatsphäre (BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81 -, BVerwGE 65, 174 = EZAR 105 Nr. 11; VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95 -, EZAR 023 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Es kann im vorliegenden Eilverfahren offenbleiben, ob, was die Ausländerbehörde verneint und das Verwaltungsgericht nicht weiter untersucht hat, von der danach vorgeschriebenen Ausweisung abgewichen werden kann, weil ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. dazu Hess. VGH, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 -, EZAR 032 Nr. 11).
  • VGH Hessen, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95

    Beurteilungszeitpunkt für die Frage der Minderjährigeneigenschaft oder

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Ausweisungsverfügung ist, auch wenn sie mit der Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung verbunden ist, grundsätzlich der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (Hess. VGH, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95 - m.w.N.) und, wenn ein solcher noch nicht ergangen ist, der Zeitpunkt der Entscheidung in dem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren.
  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • OVG Thüringen, 17.04.2003 - 3 EO 542/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; eheliche

    Die zu beachtende Intimsphäre der Ehepartner erfordert, zunächst weniger belastende und geeigenete Mittel der Sachaufklärung einzusetzen, bevor Dritte in die Ermittlungen einbezogen werden oder eine Besichtigung der Wohnung erwogen wird (i. A. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. August 1996 -12 TG 3190/96 -, FamRZ 1997, 749).

    Es versteht sich von selbst, dass bei derartigen Ermittlungen und deren Auswertung streng auf die gegen Eingriffe staatlicher Stellen geschützte Privatsphäre der Eheleute Bedacht zu nehmen ist und Art und Ausmaß der Aufklärung unter anderem von der Dauer der bereits praktizierten und durch eine Aufenthaltsgenehmigung genehmigten ehelichen Lebensgemeinschaft abhängen (vgl. nur Hessischer VGH, Beschluss vom 27. August 1996 - 12 TG 3190/96 -, FamRZ 1997, 749).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    Von den Möglichkeiten der Regelungen des § 70 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 AuslG hatte die Ausländerbehörde keinen Gebrauch gemacht, sondern dem Kläger die beantragte unbefristete Aufenthaltserlaubnis ohne weiteres erteilt, obwohl sie besondere wegen des besonders gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung ungerechtfertigter Aufenthaltstitel im Zusammenhang mit "Scheinehen" zu besonderer Sorgfalt bei der Überprüfung der Antragsunterlagen und erforderlichenfalls zu eingehenden Ermittlungen verpflichtet war (so zu Recht Hess. VGH, Urteil vom 14.6.1996 - 12 TG 1590/96 - und Urteil vom 27.8.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15).
  • VGH Hessen, 22.09.2003 - 12 UE 1255/03

    Ehegattenaufenthalt nach Trennung - Ehedauer; supranationales Aufenthaltsrecht

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15 = FamRZ 1997, 749 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99

    Behördliche Untersuchung zum Vorliegen einer Scheinehe

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01

    Erlaubnisfiktion trotz verspäteten Aufenthaltsgenehmigungsantrags; eheliche

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.07.2000 - 9 TG 1908/00

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz ehelicher Lebensgemeinschaften - fehlende häusliche

    Für das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft - vorliegend in der Form der ehelichen Lebensgemeinschaft - ist das (ständige) Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft nicht Voraussetzung (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 16.96 -, InfAuslR 1998, 272, 273; Hess. VGH, Beschluss vom 27. August 1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 -, EZAR 023 Nr. 5).
  • VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 B 07.1564

    Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der

    Nachdem ihr bekannt geworden war, dass die Eheleute sich nur wenige Monate nach dem erneuten Zusammenleben in der Ehewohnung getrennt haben und der frühere Ehemann nicht nur kurzfristig bei der Klägerin wohnte, wäre es Aufgabe der Ausländerbehörde gewesen, wegen des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung von "Scheinehen" besonders sorgfältig die Familienverhältnisse der Klägerin zu überprüfen und erforderlichenfalls eingehende Ermittlungen anzustellen (vgl. ThürOVG a.a.O., HessVGH vom 27.8.1996, FamRZ 1997, 749).
  • VG Kassel, 19.03.2003 - 4 G 2973/02
    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 03.11.2003 - 8 L 3544/03

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Bestehen einer ehelichen

    zur Darlegungs- und Feststellungslast Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11. Mai 1996 - 18 B 2037/96 -, NWVBl 1997, 222 f.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 27. August 1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15, S. 4, u. 30. Januar 1997 - 13 TG 2788/96 -.
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