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   BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96   

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BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96 (https://dejure.org/1996,3177)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1996 - 3Z BR 149/96 (https://dejure.org/1996,3177)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - 3Z BR 149/96 (https://dejure.org/1996,3177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Anhörung durch beauftragten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; FGG § 69a Abs. 5
    Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Ingolstadt - 1 T 550/96
  • BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 69
  • FamRZ 1997, 900
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96
    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, daß das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLGZ 1996, 136; BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 205/95

    Beschwerderecht der Mutter eines Betreuten bei Ablehnung ihres Antrags, als

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96
    Die angefochtene Entscheidung beeinträchtigt sie auch nicht in ihren Rechten (§ 20 Abs. 1 FGG ), insbesondere hat sie keinen Anspruch darauf, zur Betreuerin bestellt zu werden (vgl. BayObLG MDR 1996, 174 ).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96
    Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1994, 530 ; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 18; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1897 Rn. 9).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96
    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwenden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 64, 135/144 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96
    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLGZ 1996, 136; BayObLG FamRZ 1994, 323/324).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch, ob der Vorschlag dem ureigenen Willen des Betroffenen entspricht oder auf den Einfluß eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108/109; 1995, 110).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96
    Rechtliches Gehör in Betreuungssachen wird dem Betroffenen in der Regel nur ausreichend gewährt, wenn ihm rechtzeitig vor der Anhörung das Gutachten vollständig zugeleitet wird (BayObLG BtPrax 1993, 208 ).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Zu der Frage, ob die aufgezeigte Bindung an den Vorschlag der Betroffenen hier ausnahmsweise entfällt (vgl. Senat aaO; BayObLG FamRZ 1997, 900; 1999, 53; OLG Köln FamRZ 1999, 811; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208; Palandt/Diederichsen aaO), vermag der Senat dem angefochtenen Beschluss - auch nach dem Zusammenhang seiner Begründung - keine Anhaltspunkte zu entnehmen.
  • OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 17/01

    Betreuung und Verfahrenspflegschaft - Unterbringungsantrag - Anhörung im

    Diese Voraussetzung ist aber gegeben, wenn das Beschwerdegericht - wie im vorliegenden Fall - gänzlich von der Anhörung des Betroffenen absehen darf, weil von einer Wiederholung der - bereits erstinstanzlich durchgeführten - Anhörung keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (§ 70 m Abs. 3 i.V.m. § 69 g Abs. 5 Satz 3 FGG; vgl. BayObLG, FamRZ 1997, 900, 901): .
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Vor der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen hat das Landgericht zu prüfen, ob die Anhörung, wie es dem Grundsatz entspricht (vgl. § 70m Abs. 3, § 69g Abs. 5 Satz 2 FGG), vor der voll besetzten Kammer erfolgen muss oder ausnahmsweise durch einen beauftragten Richter durchgeführt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 900).
  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung

    Diese Verfahrenshandlungen dürfen nur dann durch einen beauftragten Richter vorgenommen werden, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Beschwerdegericht das Ergebnis der Ermittlungen auch ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen zu würdigen vermag (vgl. § 69g Abs. 5 Satz 2 FGG); unzulässig ist die Anhörung durch den beauftragten Richter, wenn die persönliche Anhörung auch dazu dienen soll, den übrigen Kammermitgliedern den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu vermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 900/901).
  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Würde die Anhörung durch den beauftragten Richter auch dazu dienen, den übrigen Kammermitgliedern den persönlichen Eindruck vom Betroffenen zu vermitteln, so bleibt dies auch nach dem neuen Wortlaut des § 69 g Abs. 5 Satz 2 FGG unzulässig (zur alten Fassung: BayOLG, FamRZ 1997, 900 ).
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