Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 05.02.1997

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.10.1996 - 2 WF 63/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2551
OLG Zweibrücken, 30.10.1996 - 2 WF 63/96 (https://dejure.org/1996,2551)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.1996 - 2 WF 63/96 (https://dejure.org/1996,2551)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 2 WF 63/96 (https://dejure.org/1996,2551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 23 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 403
  • FamRZ 1997, 946
  • Rpfleger 1997, 187
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen

    Die zum 1. Juli 1994 erfolgte gesetzliche Erhöhung der Vergleichsgebühr nach § 23 Abs. 1 S. 1 BRAGO von 10/10 auf 15/10 sollte das Bemühen des Rechtsanwalts fördern, Streitigkeiten ohne Inanspruchnahme des Gerichts durch gütliche Einigung zu erledigen; außergerlichtliche Vergleiche sollten der Regelfall, gerichtliche Vergleiche die Ausnahme werden (vgl. amtliche Begründung zum Kostenrechtsänderungsgesetz 1994, LArbG Baden-Württemberg, JurBüro 1995, 583, 584; OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 ; OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 946 JurBüro 1997, 136 ).

    Nach der Mehrzahl der veröffentlichten Entscheidungen ist eine "restriktive, einschränkende" Auslegung des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO gerechtfertigt bzw. geboten (OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 638 ; OLG München, JurBüro 1997, 249, 250; OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 ) mit der Folge, daß ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe im Sinne dieser Vorschrift nur dann "anhängig" ist, wenn es "auf die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtet ist" (OLG Frankfurt, JurBüro 1997, 365 ) oder "zur Durchführung eines Rechtsstreits anhängig gemacht wurde" (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 946 JurBüro 1997, 136 Rpfleger 1997, 187).

    In diesen Fällen besteht kein Grund, den (ggfs. geringen) Beitrag der Rechtsanwälte am Zustandekommen des Vergleichs durch eine Erhöhung der Vergleichsgebühr um 50 % zu honorieren (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25 ; OLG Köln FamRZ 1997, 945 = Rpfleger 1997, 187; OLG Koblenz, FamRZ 1997, 946 = JurBüro 1997, 306 ; OLG Saarbrücken, MDR 1996, 1193 ; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Auflage, § 118 Rn 25; Mümmler, JurBüro 1995, 353, 356).

    Die zuletzt genannten Gerichte setzen die Vergleichsgebühr gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO auch bei intensiver Mitwirkung der Anwälte am Vergleich auf 10/10 herab, weil sie (teilweise) das Prozeßkostenhilfeverfahren über die Ehesache auch nach Bewilligung hierfür noch für anhängig i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO erachten, da § 122 Abs. 3 BRAGO die Beiordnung ohne weiteres auf etwaige Vergleiche über nicht anhängige Familiensachen (Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinnausgleich) erstreckt ,so OLG Köln, FamRZ 1997, 945 = Rpfleger 1997, 187, a.M. OLG Koblenz, JurBüro 1997, 81 ; für Erstreckung der Prozeßkostenhilfe über § 122 Abs. 3 BRAGO auch OLG Dresden, FamRZ 1997, 385 , jedoch zu weitgehend: auch Gerichtskostenbefreiung), oder weil sie jeden Antrag auf Bewilligung oder Erweiterung der Prozeßkostenhilfe auf nicht anhängige Vergleichsgegenstände bereits für ausreichend halten, um "ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO werden zu lassen (so OLG Koblenz, FamRZ 1997, 946 = JurBüro 1997, 306 ; OLG Saarbrücken MDR 1996, 1193 ; LAG Köln Rpfleger 1996, 262 ; Hartmann, Kostengesetze, 27. Auflage, BRAGO , § 23 Rn 82; Mümmler, JurBüro 1995, 353, 356; Hansens, JurBüro 1996, 27).

    Allein durch die gesetzliche Erstreckung der Beiordnung auf etwaige Vergleiche durch § 122 Abs. 3 BRAGO wird nicht ohne weiteres ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe "anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO (so auch OLG Koblenz, JurBüro 1997, 81 ; a.M. OLG Köln, FamRZ 1997, 945 Rpfleger 1997, 187).

    Im zweiten Fall wird ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe nicht "anhängig" im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO , weil durch einverständliche Vorlage eines außergerichtlich erarbeiteten und fertig ausformulierten Vergleichstextes zum Zweck gerichtlicher Protokollierung die Erfolgsaussicht (i.S. des § 114 ZPO ) bereits indiziert wird und eine richterliche Prüfung insoweit entfallen kann (vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1996, 678 = JurBüro 1996, 23, 24; OLG Zweibrücken, FamR 1997, 946 = JurBüro 1997, 136 = Rpfleger 1997, 187; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Auflage, § 118 Rn. 8 a).

  • OLG Köln, 29.09.1997 - 27 WF 82/97

    Vergleich im PKH-Verfahren

    Die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO auf einen solchen Fall wird allerdings mit der Begründung, mit dieser Vorschrift sei nur das Prozeßkostenhilfeverfahren über den Anspruch selbst gemeint, zum Teil abgelehnt (so OLG Bamberg JurBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken RPfl 1997, 187).

    Der Senat schließt sich jedoch der Gegenansicht an, die dem Rechtsanwalt in derart gelagerten Fällen nur eine 10/10-Vergleichsgebühr zuerkennt (so OLG Nürnberg JurBüro 1996, 25; OLG Saarbrücken MDR 1996, 1193; OLG Köln - 14. Zivilsenat - RPfl 1997, 187).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03

    Prozesskostenhilfe für den eine Trennungsvereinbarung betreffenden gerichtlichen

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist im vorliegenden Fall aufgrund der Vergleichsbereitschaft der Parteien ohne weitere Prüfung zu vermuten (Münchner Kommentar zur ZPO / Wax, 2. Aufl., 2000-2001, § 114 Rz 62; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozessordnung, 61.Aufl., 2003, § 114 Rz.104; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 946 (947), OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 293 m.w.N).
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2006 - 5 WF 99/06

    Prozesskostenhilfe für Vergleich über "Zugewinnausgleich" zwischen geschiedenen

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist im vorliegenden Fall aufgrund der Vergleichsbereitschaft der Parteien ohne weitere Prüfung zu vermuten (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 946, 947; OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 293, m. w. N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2008 - 11 Ta 124/08

    Keine Prozesskostenhilfe bei Vermögensstraftaten am Arbeitsplatz

    Zwar wird durch einen gerichtlichen Vergleich die Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO indiziert (OLG Zweibrücken vom 30.10.1996, 2 WF 63/96).
  • OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98

    Anhängigkeit eines Prozesskostenhilfeverfahrens i.S.v. § 23 Abs. 1 S. 3

    Es erscheint dem Senat daher angemessen, mit dem Oberlandesgericht Celle (a.a.O. sowie im gleichen Sinne OLG Düsseldorf, OLGR 97, 321, 323; OLG München MDR 97, 401; OLG Frankfurt NJWE-FER 97, 188; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 946 und OLG Köln [4. ZS.- 4 WF 227/97 Beschluß vom 04.11.1997]) die Vorschrift des § 23 Abs. 1 BRAGO einschränkend dahin auszulegen, daß ein PKH-Verfahren nur dann zur Anhängigkeit im Sinne dieser Vorschrift führt, wenn der PKH-Antrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2000 - 9 Ta 32/00

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Mitvergleich nicht anhängiger

    Oder wenn es zur Durchführung eines Rechtsstreits anhängig gemacht wurde (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 30.10.1996 - 2 WF 63/96 = Juristisches Büro 1997, 136).
  • OLG Dresden, 28.07.1997 - 20 WF 287/97

    Erfallen der Vergleichsgebühr im Ehescheidungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von

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  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 6 Ta 429/98

    Vergleichsgebühr; Volle Gebühr bei Einbeziehung nicht eingeklagter Gegenstände

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  • OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 8 WF 20/97

    Vergleichsgebühr bei Vergleich über nicht rechtshängige Ansprüche - PKH-Anwalt

    In Literatur und Rechtsprechung ist streitig, ob in den Fällen, in denen - wie hier - in einem vor dem Gericht geschlossenen Vergleich nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden und das Gericht auch für den Vergleich Prozeßkostenhilfe bewilligt, nach dem Wert der mitverglichenen nicht anhängigen Ansprüche eine 15/10 oder nur eine 10/10 Vergleichsgebühr entsteht (für die Entstehung einer 15/10 Gebühr z. B. OLG Bamburg JurBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638; OLG Koblenz JurBüro 1997, 81; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 136; Enders JurBüro 1996, 617/618; a. A. OLG Nürnberg RPfleger 1996, 129; Mümmler in JurBüro 1995, 356).
  • OLG Köln, 04.11.1997 - 4 WF 227/97
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1997 - 10 WF 10/97
  • OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 6 WF 275/99
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3459
OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96 (https://dejure.org/1997,3459)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.1997 - 13 WF 1266/96 (https://dejure.org/1997,3459)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 13 WF 1266/96 (https://dejure.org/1997,3459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 946
  • AnwBl 1997, 624
  • Rpfleger 1997, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 19.04.1996 - 6 WF 32/96

    Anwaltsgebühr für einen gerichtlichen Scheidungsfolgenvergleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96
    Damit ist der Gesetzeszweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, außergerichtliche Vergleiche zu fördern, nicht erreicht mit der Folge, daß die erhöhte Vergleichsgebühr nicht anfallen kann (so auch OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25; OLG Saarbrücken, MDR 96, 1193; LAG Köln, Rechtspfleger 96, 262; Mümmler, JurBüro 1996, 355, 356).
  • OLG Koblenz, 19.09.1996 - 13 WF 871/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96
    Aufgrund dieser im Gesetz geregelten Erstreckung wird nämlich ein Prozeßkostenhilfeverfahren über die dort genannten Folgesachen nicht anhängig; das Gericht wird in diesen Fällen gerade nicht in Form einer Sachbesprechung oder Prüfung durch die Parteien in Anspruch genommen (vgl. OLG Nürnberg aaO; OLG Saarbrücken aaO; Beschl. des Senats v. 19.9.1996 - 13 WF 871/96 - und - 13 WF 903/96 -).
  • OLG Nürnberg, 11.07.1995 - 7 WF 2074/95

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Protokollierung eines Vergleichs im

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96
    Damit ist der Gesetzeszweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, außergerichtliche Vergleiche zu fördern, nicht erreicht mit der Folge, daß die erhöhte Vergleichsgebühr nicht anfallen kann (so auch OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25; OLG Saarbrücken, MDR 96, 1193; LAG Köln, Rechtspfleger 96, 262; Mümmler, JurBüro 1996, 355, 356).
  • OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99

    Anwaltsgebühren bei Erstreckung bereits bewilligter Prozeßkostenhilfe auf eine

    Wird ohne Eintritt in eine nähere Prüfung der Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe lediglich die bereits gewährte Prozesskostenhilfe auf eine abzuschließende Vereinbarung erstreckt, in der Streitpunkte geregelt werden sollen, die nicht Gegenstand des bisherigen Verfahrens sind, so fällt eine 15/10-Gebühr nach § 23 Abs. 1 S. 1 BRAGO nach dem Wert des mitgeregelten Gegenstandes an (Aufgabe der früher vertretenen Auffassung - Beschluss v. 5.2. 1997 - 13 WT 1266/97 - FamRZ 97, 946).

    Der Senat hat früher (vgl. Beschluss vom 5. Februar 1997 - 13 WF 1266/97 - FamRZ 1997, 946) diese Frage bejaht.

  • LAG Hessen, 15.02.1999 - 9 Ta 12/99

    Vergleichsgebühr; Einbeziehung nicht "anhängiger" Gegenstände im gerichtlichen

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  • LAG Hessen, 10.03.1999 - 9 Ta 52/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvergleich nicht anhängiger Ansprüche

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  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 6 Ta 429/98

    Vergleichsgebühr; Volle Gebühr bei Einbeziehung nicht eingeklagter Gegenstände

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