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OLG Karlsruhe, 07.01.1997 - 20 WF 64/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1613 Abs. 2
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 967
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04
Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation
Nach dem Wortlaut des Gesetzes sei lediglich ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf erforderlich; eine weitere Voraussetzung, wonach der Bedarf nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar sein dürfe und deswegen bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden könne, sei dem Gesetz nicht zu entnehmen (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 967, 968;… Eschenbruch/Wohlgemuth aaO Rdn. 3044). - OLG Köln, 29.10.1998 - 14 WF 157/98
Kosten für die Teilnahme an einem schulbegleitenden Studienkreis als Sonderbedarf …
Die gesetzliche Sonderregelung des Sonderbedarfs hat den Zweck, die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Verpflichteten wegen solcher Zusatzkosten, die nicht aus dem laufenden Unterhalt getragen werden können, zeitlich zu erweitern, nicht aber die Deckung notwendiger Kosten, die nicht aus dem laufenden Bedarf gedeckt werden können, einzuschränken (vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 967 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 02.06.1999 - 3 UF 40/99 Im Verhältnis zu dem monatlichen Unterhalt macht ein Betrag von DM 350,- rund 75 % der zur Verfügung stehenden Mittel aus ( vergleiche zur Problematik Oberlandesgericht Hamm FamRZ 1992, 346; 1993, 996; Oberlandesgericht Karlsruhe FamRZ 1997, 967; Oberlandesgericht Köln NJW 1999, 295).