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   BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95   

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https://dejure.org/1996,2404
BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95 (https://dejure.org/1996,2404)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1996 - 1 BvR 520/95 (https://dejure.org/1996,2404)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 (https://dejure.org/1996,2404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gebot auf rechtliches Gehör - Nichteingehen des Gerichts auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 287 § 402 § 412
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Zivilrechtsstreit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine unkritische Übernahme von Feststellungen im Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    Art. 103 Abs. 2 GG
    Unkritische Übrnahme von Bewertungsansätzen im Gutachten und Ergänzungsgutachten eines gerichtlichen Sachverständigen - Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 122
  • FamRZ 1997, 151
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95
    Daraus folgt allerdings nicht, daß sie auch verpflichtet wären, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 88, 366 [BVerfG 25.05.1993 - 1 BvR 345/83] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95
    Von einer Aufhebung auch des amtsgerichtlichen Urteils sieht die Kammer im Interesse des Beschwerdeführers an einem raschen Abschluß des Verfahrens ab (vgl. BVerfGE 84, 1 [BVerfG 19.02.1991 - 1 BvR 287/86]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95
    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95
    Lediglich die wesentlichen, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Gründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach

    Weil die angegriffene Entscheidung den Beschwerdeführer bereits in seinem Elternrecht verletzte, kann dahinstehen, ob er durch die Übernahme der offensichtlich nur vermutenden Schlussfolgerungen des Sachverständigengutachtens in der angegriffenen Entscheidung und die daraus folgende Nichtberücksichtigung seiner Belange auch in seinem Art. 103 Abs. 1 GG entspringenden Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt wurde, das auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BVerfGE 19, 49 ; 75, 201 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 -, FamRZ 1997, S. 151 f.).
  • BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Die unkritische Übernahme des Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen sowie die fehlende Erwähnung der Privatgutachten im angegriffenen Beschluss legen die Annahme nahe, dass das Landgericht den gegenteiligen Standpunkt des Beschwerdeführers nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 -, juris, Rn. 19).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 43/08 B
    Hinsichtlich der "sachverständigen Darstellung des BMG", die sich im Übrigen als bloße Auskunft des Ministeriums erweist, ist hingegen schon nicht erkennbar, dass es sich hierbei um wesentlichen (zu diesem Erfordernis s BSG, Beschluss vom 29.1.1997, 6 BKa 22/95 - juris - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 7.10.1996, 1 BvR 520/95, NJW 1997, 122; BSG, Beschluss vom 18.10.2007, B 11a/7a AL 114/06 B - juris, mwN) Vortrag des Klägers handelte.
  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine teilweise Aufhebung eines Pfändungs-

    Insoweit müssen die wesentlichen, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Gründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279; BVerfGE 47, 182 [189] = NJW 1978, 989).

    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279).

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl.. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; NJW 1999, 3326 [3328]; NJW 1997, 122).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 30/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Dazu müssen die wesentlichen der Rechtsverfolgung und -verteidigung dienenden Tatsachen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG Beschluß vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 zu II der Gründe; BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 - NJW 1996, 2785; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Beschluß vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - NJW 97, 122 zu 1 a der Gründe).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 9 U 30/04

    Berufungsverfahren: Zurückverweisung wegen unkritischer Übernahme eines

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG NJW 1997, 122 - mit weiteren Nachweisen).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

    Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14).
  • BSG, 08.04.2010 - B 11 AL 127/09 B
    Mit dem Hinweis über fehlende Ausführungen zu einem "Infoblatt" ist im Übrigen schon deshalb eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht schlüssig bezeichnet, weil der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht erfordert, dass das Gericht, wenn es das Vorbringen entgegengenommen hat, in den Entscheidungsgründen nicht zu allen vorgetragenen Ausführungen Stellung nehmen muss (vgl BVerfGE 88, 366, 375; BVerfG NJW 1997, 122).
  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 37/06

    Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Beschwerdebefugnis

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
  • OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 2 U 1/22

    Schadensersatz im Wege der Amtshaftungsklage wegen der Erteilung einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2010 - L 6 SB 73/10

    Rentenversicherung

  • BSG, 06.02.2019 - B 3 P 14/18 B

    Gewährung von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei erheblicher

  • BSG, 29.01.1997 - 6 BKa 22/95

    Honorarkürzungen bei einem Hautarzt wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise ;

  • BSG, 19.03.1997 - 6 BKa 60/96

    Umfassendes Recht eines Prozessbeteiligten auf Information und Äußerung in einem

  • BSG, 24.11.2008 - B 11 AL 92/08 B
  • BSG, 26.08.2008 - B 11 AL 40/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2009 - L 11 AY 81/09
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