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   OLG München, 16.01.1996 - 26 WF 1270/95   

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https://dejure.org/1996,9506
OLG München, 16.01.1996 - 26 WF 1270/95 (https://dejure.org/1996,9506)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.1996 - 26 WF 1270/95 (https://dejure.org/1996,9506)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 26 WF 1270/95 (https://dejure.org/1996,9506)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 23.01.2014 - 12 WF 168/13

    Streitwert bei Klage und Widerklage im Verfahren über den Zugewinnausgleich

    Überwiegend wird allerdings eine Wertaddition vorgenommen ( so Schneider/Volpert/Fölsch FamGKG 2. Aufl. § 39 Rn.18 und § 52 Rn. 69, 70 m.w.N.; Schneider/Herget Streitwertkommentar 13. Aufl. Rn. 9102; Thorsten Schmidt in jurisPK-BGB 6. Aufl. 2012 Bd.4 Kostenrechtliche Hinweis in Familiensachen Rn 95; Lappe Kosten in Familiensachen 5. Aufl. 1994 rn. 36; OLG Köln OLGR 1994, 102; OLG Köln OLGR 2001, 9; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1055; OLG Celle FamRZ 2011, 134-136).
  • OLG Hamm, 02.08.2006 - 10 WF 140/06

    Gerichtskosten bei Klage und Widerklage - Gegenstandsbegriff nach § 45 Abs. 1 S.

    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGHZ 43, 31 [33] = NJW 1965, 444; BGH NJW-RR 2003, 713 unter II; OLG Hamm FamRZ 2002, 1642 zu § 19 GKG a.F.; Hartmann, KostenG, 36. Aufl., § 45 GKG Rdnr. 17; a. A. OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 574; OLG Köln FamRz 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41).
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   OLG Hamm, 05.12.1995 - 2 UF 459/94   

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https://dejure.org/1995,9473
OLG Hamm, 05.12.1995 - 2 UF 459/94 (https://dejure.org/1995,9473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.1995 - 2 UF 459/94 (https://dejure.org/1995,9473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 2 UF 459/94 (https://dejure.org/1995,9473)
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   OLG Köln, 18.11.1993 - 21 WF 86/92   

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OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.1993 - 21 WF 86/92 (https://dejure.org/1993,8966)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 1993 - 21 WF 86/92 (https://dejure.org/1993,8966)
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  • FamRZ 1997, 41
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 24/01

    Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinn

    Die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinn sind zusammenzurechnen, wenn nicht nur um die Vermögenszugehörigkeit ein- und desselben Gegenstandes gestritten wird (wie OLG Köln (25.) OLGR 01, 9 und OLG Köln (21.) FamRZ 1997, 41 gegen OLG Köln (14.) FamRZ 1994, 641).

    In Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (14 WF 73/93 = FamRZ 1994, 641; dem folgend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 5 Rz. 34), die in anderer Besetzung ergangen ist, folgt der Senat der Gegenauffassung (OLG Köln (25.Senat) OLGR 2001, 9 ; OLG Köln (21.Senat) FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Karlsruhe NJW 1976, 247; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. (1996), Rz. 2645; 2646; 5140), wonach die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinnausgleich zusammenzurechnen sind, wenn es sich um verschiedene Teile eines Streitgegenstandes handelt.

    Der 25. Zivilsenat weist weiter (im Anschluß an OLG Köln (21. Senat) FamRZ 1997, 41) mit Recht darauf hin, daß bei der bloßen Klage nur zu entscheiden ist, daß der Zugewinn der Beklagten den des Klägers nicht übersteigt, während bei der Widerklage zusätzlich zu prüfen ist, ob und in welcher Größenordnung der Zugewinn des Beklagten niedriger ist.

  • OLG Hamm, 14.03.2013 - 6 WF 329/12

    Verfahrenswert eines Stufenklageantrags

    Nur durch Zusammenrechnung der mit Klage und Widerklage verlangten Beträge wird in diesen Fällen das Ausmaß des Streits der Parteien umfassend berücksichtigt (so auch OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1055; OLG Köln FamRZ 1997, 41 und OLGR 2001, 9; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 39 FamGKG Rdnr. 2).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2006 - 18 WF 71/06

    Zusammenrechnung des Streitwerts von Klage und Widerklage: Gegenläufige Anträge

    Diese Ansicht hat sich im übrigen in der Literatur (Schwab/Maurer/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., I Rdnr. 777 m.w.N.) und Rechtsprechung (OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; OLG Köln FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41) durchgesetzt.
  • OLG Hamm, 09.08.2006 - 10 WF 154/06

    Gerichtliche Wertfestsetzung bei Klage und Widerklage im

    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGHZ 43, 31, 33 = NJW 1965, 444; BGH NJW-RR 2003, 713 unter II; OLG Hamm FamRZ 2002, 1642 zu § 19 GKG a.F.; Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, § 45 GKG Rdz. 17; aA OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 574; OLG Köln FamRZ 1997, 41).
  • OLG Köln, 27.06.2000 - 25 WF 108/00

    Streitwert bei Klage und Widerklage im Verfahren auf Zugewinnausgleich

    Zu Recht weist daher das OLG München (FamRZ 1997, 41) darauf hin, dass die gängige Formel, wonach es sich um verschiedene Streitgegenstände handele, wenn das Gericht u.U. beiden Anträgen stattgeben könne, aber Nämlichkeit, wenn die Zuerkennung des einen notwendig die Aberkennung des anderen bedinge, aus den angeführten Gründen zu kurz greife, Klage und Widerklage vielmehr verschiedene Teile des Streitgegenstandes betreffen, so dass sie zusammenzurechnen sind (so auch OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Lappe in KostRspr. GKG § 19, Nr. 98; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß, 11. Aufl. 1996, Rn. 2645, 2646, 5140).
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