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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2169
BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97 (https://dejure.org/1998,2169)
BayObLG, Entscheidung vom 17.02.1998 - 3Z BR 333/97 (https://dejure.org/1998,2169)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 3Z BR 333/97 (https://dejure.org/1998,2169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit gewerbespezifischer beziehungsweise berufsspezifischer Dienste des Betreuers im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises; Organisatorische Verpflichtungen eines Betreuers; Ersatzanspruch des Betreuers für zu seinem Gewerbe oder Beruf gehörende ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatz, berufsspezifische Dienste, Büropersonal, persönliche Führung der Betreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 6
  • FamRZ 1998, 1050
  • Rpfleger 1998, 339
  • BayObLGZ 1998, 44
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
    Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
    Dies vermag der Senat selbst zu entscheiden, da er, soweit die Feststellungen des Landgerichts unvollständig sind, ergänzend auf den Inhalt der Akten zurückgreifen kann (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63/66).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGHZ 133, 337 ).
  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
    Zum einen ist die Betreuerin keine Berufsbetreuerin, da sie nur diese eine Betreuung führt und hierfür nur ca. drei Stunden pro Woche aufwendet (vgl. BayObLGZ 1997, 243/245 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
    Dies vermag der Senat selbst zu entscheiden, da er, soweit die Feststellungen des Landgerichts unvollständig sind, ergänzend auf den Inhalt der Akten zurückgreifen kann (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63/66).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
    Dies vermag der Senat selbst zu entscheiden, da er, soweit die Feststellungen des Landgerichts unvollständig sind, ergänzend auf den Inhalt der Akten zurückgreifen kann (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63/66).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGHZ 133, 337 ).
  • OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 9/96

    Abrechnung eines Rechtsanwalts-Verfahrenspflegers in einem Betreuungsverfahren;

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
    Dieser soll keinen Vorteil daraus ziehen, daß die kostenrelevante Heranziehung eines Dritten nur wegen der (zufälligen) Qualifikation des Betreuers unterbleiben konnte (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1346 ; Palandt/ Diederichsen BGB 57.Aufl. § 1835 Rn. 3).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

    Ihrem Wesen nach ist sie eine bürgerlich-rechtlich geregelte gesetzliche Vertretung (vgl BayObLGZ 1998, 44/45) .
  • OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06

    Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe

    Zutreffend hat das Landgericht zunächst festgestellt, dass die hier von der Beteiligten zu 1) als Betreuerin abgerechneten Tätigkeiten in den arbeitsrechtlichen Angelegenheiten als berufsspezifische Dienste eines Anwaltes einzuordnen sind, die nicht nach den Stundensätzen des hier zeitlich noch anwendbaren BVormVG abgerechnet werden müssen, sondern gemäß § 1835 Abs. 3 BGB dem Grunde nach als Aufwendungen für berufliche Dienste des anwaltlichen Berufsbetreuers geltend gemacht werden können (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 6; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1516).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02

    Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal

    Die Betreuung ist, wie schon die Überschrift "Rechtliche Betreuung" des Zweiten Titels des Vierten Buches des BGB zeigt, rechtsfürsorgerische Tätigkeit; sie ist ihrem Wesen nach bürgerlich-rechtlich geregelte gesetzliche Vertretung, nicht persönliche Pflegeleistung und Hilfe (vgl. BayObLGZ 1998, 44/45).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03

    Berufsbetreuervergütung eines Rechtsanwalts: Ausschlussfrist für einen

    Deshalb ist der Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB als Ausnahme anzusehen und nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden, die üblicherweise einem darauf spezialisierten Dritten übertragen werden und von dem Betreuer gerade aufgrund seiner Ausbildung als berufsspezifische Dienste selbst erledigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1050 und FGPrax 2002, 64; OLG Braunschweig NdsRpfl 2001, 261; RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1835 Rn. 9; Bienwald, a.a.O., vor §§ 65 ff FGG Rn. 100; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 Rn. 30; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 13; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 77; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 Rn. 21).
  • OLG München, 22.02.2008 - 33 Wx 34/08

    Betreuervergütung: Umfangreiche Vermögensverwaltungen; Übertragung der Aufgabe

    Erstattungsfähig sind danach diejenigen gewerbe- bzw. berufsspezifischen Dienste des Betreuers, für die ein anderer Betreuer, der die hierfür erforderliche Qualifikation nicht besitzt, berechtigterweise einen entsprechend qualifizierten Dritten hinzugezogen hätte (BayObLG NJW-RR 1999, 6/7 mwN).
  • OLG Naumburg, 30.11.2002 - 8 Wx 28/02

    Voraussetzungen der Vergütung eines Berufsbetreuers; Zur Erstattungsfähigkeit des

    Diese Voraussetzungen sind bei Einkäufen für den Betroffenen nicht erfüllt (BayObLG, FamRZ 1999, 463 unter Hinweis auf BayObLG, FamRZ 1998, 1050, 1051).

    Diese Voraussetzungen sind bei Einkäufen für den Betroffenen nicht erfüllt (BayObLG, FamRZ 1999, 463 unter Hinweis auf BayObLG, FamRZ 1998, 1050, 1051).

  • BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98

    Vergütung eines Betreuers für gewöhnliche Geschäfte des täglichen Lebens

    Zu vergüten sind nur Tätigkeiten des Betreuers, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).

    Zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung, dieser sei zu vergüten, da er im Rahmen des von ihr für die Betroffene erstellten sozial-therapeutische Konzepts erforderlich gewesen sei, kann sich die Beschwerdeführerin nicht auf den von ihr zitierten Beschluß des Senats vom 17.2.1998 - 3Z BR 333/97 - (BayObLGZ 1998, 44 = Rpfleger 1998, 339 ) berufen.

  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Es sind nur Tätigkeiten zu vergüten, die der Betreuer in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalls aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SF 29/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Entschädigung eines Betreuers als

    Eine persönlich-tatsächliche, über das Rechtsfürsorgerische hinausgehende Hilfeleistung ist davon nicht umfasst (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht - Bayer. ObLG -, Beschluss vom 17.02.1998, Az.: 3Z BR 333/97).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Deshalb ist der Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB als Ausnahme anzusehen und nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden, die üblicherweise einem hierauf spezialisierten Dritten übertragen werden und von dem Betreuer gerade aufgrund seiner Ausbildung als berufsspezifische Dienste selbst erledigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1050 und FGPrax 2002, 64; OLG Braunschweig NdsRpfl 2001, 2061; RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1835 Rn. 9; Bienwald, Betreuungsrecht, 3.Aufl., vor §§ 65 ff FGG Rn. 100; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 Rn. 30, Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 13; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 77; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 Rn. 21).
  • LG Lübeck, 03.03.2011 - 7 T 201/10

    Keine pauschale Abrechnung von Fahrten anstelle einer Aufwandspauschale durch den

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02

    Kostenerstattung für wöchentliche Besuche des Betreuers

  • BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers

  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 15 W 406/00

    Vergütungsanspruchs eines Kinderschutzvereins, dessen Mitarbeiter als

  • SG Dresden, 24.05.2019 - S 35 R 1664/17
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3312
OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97 (https://dejure.org/1997,3312)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97 (https://dejure.org/1997,3312)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 1997 - 16 Wx 230/97 (https://dejure.org/1997,3312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1616 Abs. 3
    Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem 1. 4. 1994 geborene Kinder

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Verbots der Eintragung eines aus den Geburtsnamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens für ein Kind

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1616 Abs. 3
    Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem 1.4.1994 geborene Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines nach dem 01.04.1994 geborenen Kindes auf Führung eines aus den elterlichen Geburtsnamen gebildeten Doppelnamens vor dem Hintergrund einer Gleichbehandlung mit früher geborenen Geschwistern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1050
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Artikel 6 Abs. 1 GG zwingt nämlich nicht zur Wahl eines einheitlichen Familiennamens (BVerfG NJW 1988, 1577).
  • OLG Köln, 23.01.1996 - 16 Wx 8/96

    Namensgleichheit der Geschwister

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Die landgerichtliche Entscheidung steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 17.01.1996 - 16 Wx 226/95- = StAZ 1996, 137 f; Beschluß vom 23.01.1996 - 16 Wx 8/96; -Beschluß vom 26.02.1996 - 16 Wx 11/96 -).
  • OLG Köln, 17.01.1996 - 16 Wx 226/95

    Beurkundung eines Doppelnamens als Familiennamen für ein Kind; Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Die landgerichtliche Entscheidung steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 17.01.1996 - 16 Wx 226/95- = StAZ 1996, 137 f; Beschluß vom 23.01.1996 - 16 Wx 8/96; -Beschluß vom 26.02.1996 - 16 Wx 11/96 -).
  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Bei der Neuordnung des Familiennamesrechts hatte der Gesetzgeber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.1991 (NJW 1991, 1602 ff) einen weiten Gestaltungsspielraum.
  • OLG Hamm, 14.09.1995 - 15 W 325/95

    Wirksamkeit der Namenswahl für ein Kind

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Sie entspricht auch der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wonach § 1616 Abs. 3 BGB die Eintragung eines aus den Geburtsnamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens für ein Kind, das nach dem Inkrafttreten des Familiennamensrechtsänderungsgesetzes zum 01.04.1994 geboren worden ist, auch dann nicht erlaubt, wenn ein zuvor geborenes Geschwisterkind diesen (Doppel-)Namen bereits trägt (BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95

    Voraussetzungen für die Führung eines Doppelnamens durch ein Kind

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Sie entspricht auch der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wonach § 1616 Abs. 3 BGB die Eintragung eines aus den Geburtsnamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens für ein Kind, das nach dem Inkrafttreten des Familiennamensrechtsänderungsgesetzes zum 01.04.1994 geboren worden ist, auch dann nicht erlaubt, wenn ein zuvor geborenes Geschwisterkind diesen (Doppel-)Namen bereits trägt (BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97

    Vorläufig kein aus den Nachnamen der beiden Eltern zusammengesetzter Doppelname

    Die landgerichtliche Entscheidung entspricht der derzeitigen Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97; BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97
    Die landgerichtliche Entscheidung steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (so der erneute erst jüngst ergangene Beschluß vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97) und entspricht auch der inzwischen unumstrittenen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG StAZ 96, 15; OLG Düsseldorf StAZ 96, 134; OLG Celle StAZ 96, 116; OLG Zweibrücken StAZ 96, 174, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.09.1997 - 16 Wx 241/97
    Die angefochtenen Entscheidungen stehen mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17.01.1996 - 16 Wx 226/95 - = Standesamtsanzeiger 1996, 137 f., vom 23.01.1996 - 16 Wx 8/96 -, vom 26.02.1996 - 16 Wx 11/96 - sowie vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97 -) und der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (BayObLG Standesamtsanzeiger 1996, 15; OLG Celle, Standesamtsanzeiger 1996, 116; OLG Düsseldorf Standesamtsanzeiger 1996, 134; OLG Frankfurt Standesamtsanzeiger 1996, 135; OlG Zweibrücken Standesamtsanzeiger 1996, 174, jeweils mit weiteren Nachweisen) in Einklang.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3997
OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97 (https://dejure.org/1997,3997)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.1997 - 16 Wx 261/97 (https://dejure.org/1997,3997)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 1997 - 16 Wx 261/97 (https://dejure.org/1997,3997)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorläufig kein aus den Nachnamen der beiden Eltern zusammengesetzter Doppelname für Kinder

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1616 Abs. 2
    Vorläufig kein aus den Nachnamen der beiden Eltern zusammengesetzter Doppelname für Kinder

  • Wolters Kluwer

    Bildung eines aus den Nachnamen der Eltern zusammengesetzten Doppelnamens als Nachname für Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1050
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97

    Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97
    Die landgerichtliche Entscheidung entspricht der derzeitigen Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97; BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.09.1995 - 15 W 325/95

    Wirksamkeit der Namenswahl für ein Kind

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97
    Die landgerichtliche Entscheidung entspricht der derzeitigen Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97; BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97
    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97
    Die landgerichtliche Entscheidung entspricht der derzeitigen Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97; BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95

    Voraussetzungen für die Führung eines Doppelnamens durch ein Kind

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97
    Die landgerichtliche Entscheidung entspricht der derzeitigen Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97; BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils m.w.N.).
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