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   BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97   

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https://dejure.org/1997,4581
BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97 (https://dejure.org/1997,4581)
BayObLG, Entscheidung vom 16.10.1997 - 3Z BR 275/97 (https://dejure.org/1997,4581)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 3Z BR 275/97 (https://dejure.org/1997,4581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers; Mängel bei der Pflegerbestellung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenspfleger Betreuung, Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1, § 1835 Abs. 3; FGG § 67
    Vergütung des Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1053
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97
    Ist der Betroffene nicht mittellos, so besteht der Vergütungsanspruch des Verfahrenspflegers gegen ihn, nicht gegen die Staatskasse (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 436/437).

    Dabei sind die Größe des Vermögens des Betroffenen, der zeitliche Aufwand, die Schwierigkeit der übertragenen Aufgabe und der hieraus sich ergebende Grad der Verantwortung und alle sonstigen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1996, 436 /437).

  • OLG Hamm, 24.11.1994 - 23 W 110/94

    Anwaltlicher Verfahrenspfleger; Kostenfestsetzung; Zuständigkeit; Urkundsbeamter;

    Auszug aus BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97
    Offenbleiben kann, ob hier die Vergütung durch den Rechtspfleger oder das Gericht festzusetzen ist (vgl. dazu OLG Hamm FamRZ 1996, 895 ; LG Kaiserslautern FamRZ 1996, 896 , LG Bielefeld FamRZ 1996, 896 m. Anm. Feuerabend).
  • LG Kaiserslautern, 03.03.1994 - 1 T 172/93

    Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Festsetzung der Vergütung des

    Auszug aus BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97
    Offenbleiben kann, ob hier die Vergütung durch den Rechtspfleger oder das Gericht festzusetzen ist (vgl. dazu OLG Hamm FamRZ 1996, 895 ; LG Kaiserslautern FamRZ 1996, 896 , LG Bielefeld FamRZ 1996, 896 m. Anm. Feuerabend).
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97
    Die Bewilligung einer Vergütung für den Verfahrenspfleger setzt nicht die Rechtmäßigkeit, sondern lediglich die Wirksamkeit seiner Bestellung voraus (vgl. BayObLGZ 1997, 53).
  • BayObLG, 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89

    Unwirksamkeit eines Ehevertrages und Erbvertrages mangels Geschäftsfähigkeit und

    Auszug aus BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97
    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Verfahrenspflegers ist allein die Mühewaltung (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329; FamRZ 1990, 801 ), die weder durch formell-rechtliche noch durch materiell-rechtliche Mängel bei der Pflegerbestellung beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329, BayObLG FamRZ 1990, 801 ).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 479/12

    Vergütungsfestsetzung für einen Vereinsbetreuer: Beachtlichkeit von Mängeln bei

    aa) Die Bewilligung einer Vergütung für den Betreuer setzt - neben der (hier allerdings gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VBVG nicht erforderlichen) Feststellung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB - lediglich dessen wirksame Bestellung voraus (allgemeine Meinung, vgl. etwa BayObLG FamRZ 1997, 701, 702 mwN; BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Mai 2014] § 1836 Rn. 8; HK-BUR/Bauer [Stand: Februar 2010] § 1836 BGB Rn. 59; Erman/Saar BGB 14. Aufl. § 1836 Rn. 4a; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1836 BGB Rn. 2; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 3; Staudinger/Bienwald BGB [2014] § 1836 Rn. 21; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141, 142 und BayObLG FamRZ 1999, 1603 für den Nachlasspfleger sowie BayObLG FamRZ 1998, 1053, 1054 für den Verfahrenspfleger; Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 168 Rn. 14; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 168 Rn. 21), die - von den Fällen des § 287 Abs. 2 FamFG abgesehen - gemäß § 287 Abs. 1 FamFG mit der Bekanntgabe des Beschlusses an den Betreuer erfolgt (Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 287 Rn. 4 und § 289 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach bisherigem Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLGZ 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse im Interesse der Beteiligten dient.
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach dem bisherigen Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLG in Zivilsachen 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Absatz 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse der Beteiligten dient.
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 15 W 406/00

    Vergütungsanspruchs eines Kinderschutzvereins, dessen Mitarbeiter als

    Nach § 1908 e Abs. 1 S. 1 BGB entsteht der Anspruch eines Betreuungsvereins auf Aufwendungsersatz und Vergütung bereits aufgrund der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit (BayObLGZ 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053).
  • LG Leipzig, 11.01.2001 - 16 T 178/00

    Vergütungsansprüche eines Verfahrenspflegers und vorläufigen Betreuers;

    Denn die Bewilligung der Vergütung für den Verfahrenspfleger setzt nicht die Rechtmässigkeit, sondern lediglich die Wirksamkeit seiner Bestellung voraus (BayOBLG FamRZ 1998, 1053 ff.).
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