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   BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98   

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https://dejure.org/1998,4582
BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98 (https://dejure.org/1998,4582)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.1998 - 4Z BR 16/98 (https://dejure.org/1998,4582)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 1998 - 4Z BR 16/98 (https://dejure.org/1998,4582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Betreuung und Bestellung eines Betreuers; Auswirkungen auf die Kompetenz der anordnenden Behörde; Pflicht zur Beratung von Betreuern

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerderecht der Betreuungsstelle gegen Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1; FGG § 69g Abs. 1
    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1057
  • BayObLGZ 1998, 82
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die

    Auszug aus BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98
    Durch die Anordnung oder Aufrechterhaltung einer Betreuung können Rechte Dritter grundsätzlich nicht berührt werden,(vgl. BayObLG FamRZ 1996, 968/969 unter Hinweis auf BayObLG …
  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98
    Da § 69g Abs. 1 FGG eine abschließende Aufzählung der Fälle enthält, für die der Betreuungsbehörde unbeschadet des § 20 FGG eine Beschwerdeberechtigung eingeräumt wird (BGH BtPrax 97, 28; BayObLG Rpfleger 1998, 112 ; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 69g Rn. 8 und 10), läßt sich bei der Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen aus § 69g Abs. 1 FGG eine Beschwerdeberechtigung für die Betreuungsbehörde nicht herleiten (Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1896 Rn. 155; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1896 BGB Rn. 240; Knittel Betreuungsgesetz § 1896 BGB Rn. 90).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 3 Z 118/91
    Auszug aus BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98
    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; Bassenge/Herbst FGG/ RpflG 7. Aufl. § 20 FGG Rn. 5; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches) ideelles oder sonstiges Interesse (BayObLG aaO).
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZB 520/14

    Betreuung: Aufhebung wegen "Unbetreubarkeit" des Betroffenen

    Dies gilt auch für eine Betreuung, die auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden soll (BayObLG FamRZ 1998, 1057, 1058; BeckOK BGB/Müller [Stand: 1. November 2014] § 1896 Rn. 20 mwN; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1896 Rn. 83; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 126).
  • BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03

    Beschwerdeberechtigung im Rahmen des § 69g Abs. 1 FGG - Auswahl des Betreuers

    § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG stellt hinsichtlich der dort aufgezählten Fälle eine abschließende Regelung dar, die über ihren Wortlaut hinaus nicht erweiterbar ist (vgl. BayObLGZ 1998, 82/83; Bassenge §§ 69g FGG Rn. 4; Keidel/Kayser FGG 15.Aufl. § 69g Rn. 9).

    Als Recht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG ist jede durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte und der Beschwerdeführerin zustehende Rechtsposition anzusehen (BGH NJW 1997, 1855; BayObLGZ 1998, 82/84; Bassenge § 20 FGG Rn. 5; Keidel/Kahl § 20 FGG Rn. 7).

  • OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09

    Grundbucheintragung: Entkräftung des Rechtsscheins einer mit den

    Die Kostenerstattungsanordnung ergibt sich zwingend aus dem Gesetz (§ 13a Abs. 1 Satz 2 FGG; BayObLGZ 1998, 82/85; Bassenge/Roth FGG 11. Aufl. § 13a Rn. 10).
  • OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06

    Beschwerderecht des Betroffenen gegen Aufhebung der Betreuung bei

    Recht in diesem Sinne ist jedes dem Beschwerdeführer durch die Rechtsordnung zuerkannte und von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BGH NJW 1997, 1855; BayObLGZ 1998, 82/84), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (vgl. BayObLG aaO).
  • OLG Köln, 13.08.2007 - 2 Wx 40/07

    Rechtsmittel gegen abweisende Zwischenentscheidung des Landgerichts zur Ablehnung

    Sie erfaßt jedes erfolglose, also auch ein - wie hier - unzulässiges Rechtsmittel (vgl. BayObLGZ 1998, 82 [85]; Bassenge/Roth, FGG/RPflG, 11. Aufl. 2007, § 13 a FGG, Rdn. 10; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 13 a, Rdn. 33).
  • BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00

    Beschwerdeberechtigung eines Bevollmächtigten des Erblassers

    Es genügt nicht, dass die Verfügung auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers von Einfluß ist und er insofern ein Interesse an ihrer Änderung hat; vielmehr ist stets erforderlich, dass eine unmittelbare Beeinträchtigung eines ihm zustehenden subjektiven Rechts vorliegt (BayObLGZ 1998, 82/84; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 20 Rn. 12; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04

    Über den Tod hinausgehende Generalvollmacht und Anordnung der Nachlasspflegschaft

    Es genügt nicht, dass die Verfügung auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers von Einfluss ist und er insofern ein Interesse an ihrer Änderung hat; vielmehr ist stets erforderlich, dass eine unmittelbare Beeinträchtigung eines dem Beschwerdeführer zustehenden subjektiven Rechts vorliegt (BayObLG FamRZ 2001, 453; BayObLGZ 1998, 82/84; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 12; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03

    Beschwerdeberechtigung eines nahen Angehörigen gegen Betreuerbestellung

    Danach haben die dort aufgezählten nahen Angehörigen und die zuständige Behörde nur gegen die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen ein eigenständiges Beschwerderecht unabhängig von einer konkreten Beschwer (vgl. BayObLGZ 1998, 82/83; MünchKomm/Schwab aaO Rn. 122, Damrau/ Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. Rn. 21 je zu § 1896 BGB; Keidel/Kayser § 69g Rn. 12).
  • OLG München, 18.11.2008 - 34 Wx 84/08

    Grundbuchsache: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach Aufhebung einer

    Die Kostenerstattungsanordnung ergibt sich zwingend aus dem Gesetz (§ 13a Abs. 1 Satz 2 FGG; BayObLGZ 1998, 82/85; Bassenge/Roth FGG 11. Aufl. § 13a Rn. 10).
  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

    Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung

    Recht in diesem Sinne ist jedes dem Beschwerdeführer durch die Rechtsordnung zuerkannte und von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BGH NJW 1997, 1855; BayObLGZ 1998, 82/84), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (vgl. BayObLG aaO).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

  • BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 282/01

    Abänderung von Beschlussgründen

  • BayObLG, 20.03.2001 - 1Z BR 50/00

    Beschwerdeberechtigung gegen die Einziehung eines Erbscheins

  • BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00

    Vormundschaftsgerichtlich genehmigte Abtretung einer Forderung

  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00

    Anfragen im Rahmen der vormundschaftsgerichtlichen Aufsicht

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