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   BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98   

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https://dejure.org/1998,6649
BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98 (https://dejure.org/1998,6649)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.1998 - 1Z BR 2/98 (https://dejure.org/1998,6649)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 1Z BR 2/98 (https://dejure.org/1998,6649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit und Begründetheit einer weiteren Beschwerde gegen eine Zwangsgeldfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Memmingen - VIII 356/94
  • LG Memmingen - 4 T 1903/97
  • BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1129
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 03.09.1974 - BReg. 1 Z 63/74
    Auszug aus BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98
    Die weitere Beschwerde bezieht sich nämlich hier nicht auf die Umgangsregelung selbst, sondern auf die Festsetzung eines Zwangsgeldes, die einen selbständigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen zur Folge hat (vgl. BGH FamRZ 1973, 622/623; BayObLGZ 1971, 14/15; 1974, 351/352; 1993, 28/30; vgl. Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. Rn. 5, Bassenge/Herbst FGG 7. Aufl. Rn. 7, jeweils zu § 63a FGG ).

    (1) Die im Beschluß des Landgerichts vom 14.3.1997 getroffene Umgangsregel enthält genaue und umfassende Angaben über Art, Zeit und Ort des Umgangs zwischen dem berechtigten Beteiligten zu 1 und dem Kind und erfüllt damit die Anforderungen, die an eine erzwingbare Verfügung zu stellen sind (vgl. BayObLGZ 1974, 351/353 m.w.N.).

    Das Landgericht hat auch rechtsfehlerfrei angenommen, daß unter Berücksichtigung dieser Verfehlungen mit künftigen Zuwiderhandlungen gerechnet werden muß (vgl. BayObLGZ 1974, 351/354; Jansen FGG 2. Aufl. § 33 Rn. 37).

  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92

    Weitere Beschwerde; Festsetzung; Umgang; Vater; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98
    Die weitere Beschwerde bezieht sich nämlich hier nicht auf die Umgangsregelung selbst, sondern auf die Festsetzung eines Zwangsgeldes, die einen selbständigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen zur Folge hat (vgl. BGH FamRZ 1973, 622/623; BayObLGZ 1971, 14/15; 1974, 351/352; 1993, 28/30; vgl. Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. Rn. 5, Bassenge/Herbst FGG 7. Aufl. Rn. 7, jeweils zu § 63a FGG ).

    Im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 FGG ) sind grundsätzlich die Eltern (§ 50a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 FGG ) und das Kind, soweit dessen Neigungen, Bindungen oder Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 50b Abs. 1 FGG ), persönlich anzuhören (BayObLGZ 1993, 28/33 m.w.N.).

    Darüber hinaus kann die Höhe eines Zwangsgeldes vom Rechtsbeschwerdegericht nicht nachgeprüft werden (BayObLGZ 1993, 28/34).

  • BayObLG, 12.01.1996 - 1Z BR 205/95

    Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens zur Ausgestaltung des

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98
    Bei dieser Sachlage durfte das Landgericht von einer neuerlichen Anhörung im vorliegenden Beschwerdeverfahren absehen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 878/879).

    (2) Der Beschluß des Landgerichts vom 14.3.1997 enthält auch die der Zwangsgeldfestsetzung notwendigerweise vorausgehende Androhung (§ 33 Abs. 3 Satz 1 FGG ; BayObLGZ 1976, 112/113; BayObLG FamRZ 1996, 878/879).

  • BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94

    Vormundschaftsgerichtliche Zwangsgeldandrohung bei Maßnahmen wegen Gefährdung des

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98
    Danach ist die Gebühr nach dem festgesetzten Betrag des Zwangsgeldes von DM 1000,-- zu berechnen (vgl. BayObLGZ 1994, 147/154).
  • BayObLG, 12.05.1976 - BReg. 1 Z 33/76

    Zwangsgeld; Androhung; Erzwingung; Verpflichtung; Allgemein; Fortgesetzt;

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98
    (2) Der Beschluß des Landgerichts vom 14.3.1997 enthält auch die der Zwangsgeldfestsetzung notwendigerweise vorausgehende Androhung (§ 33 Abs. 3 Satz 1 FGG ; BayObLGZ 1976, 112/113; BayObLG FamRZ 1996, 878/879).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Der Geschäftswert richtet sich in Anwendung des Rechtsgedanken des § 119 Abs. 2 KostO nach der Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes (vgl auch OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken, 2000, 332; OLG Bamberg, FamRZ 2000, 489; BayObLG, FamRZ 1998, 1129).
  • OLG Hamm, 08.09.2003 - 8 WF 271/03

    Anhörung eines Kindes in einem personensorgerechtlichen Verfahren

    § 50 a I Satz 2 FGG, nach dem in Verfahren, die die Personensorge betreffen, die Eltern des Kindes in der Regel persönlich anzuhören sind, sowie § 50 b FGG, der die Anhörung des Kindes selbst regelt; soweit dessen Neigungen, Bindungen oder der Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind, finden auch im Verfahren über die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung einer gerichtlichen Regelung über den persönlichen Umgang des Kindes Anwendung, weil es sich auch hierbei um ein Verfahren handelt, das die Personensorge "betrifft" (BayObLG FamRZ 1998, 1129; KG FamRZ 1997, 109).
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