Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 26.02.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.04.1998 - 3Z AR 25/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7424
BayObLG, 22.04.1998 - 3Z AR 25/98 (https://dejure.org/1998,7424)
BayObLG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 3Z AR 25/98 (https://dejure.org/1998,7424)
BayObLG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 3Z AR 25/98 (https://dejure.org/1998,7424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 5, § 19, § 46, § 65a
    Anrufung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nach Vollzug der Abgabe eines Betreuungsverfahrens gegen die Abgabeverfügung oder Übernahmeverfügung der beteiligten Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe vollzogen, Beschwerde nicht Anrufung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts

Verfahrensgang

  • AG Bad Kissingen - XVII 122/97
  • LG Ansbach - 4 T 403/98
  • BayObLG, 22.04.1998 - 3Z AR 25/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1182
  • Rpfleger 1998, 427
  • BayObLGZ 1998, 109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96

    Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z AR 25/98
    Ist ein Betreuungsverfahren gemäß §§ 65a, 46 FGG an ein anderes Vormundschaftsgericht abgegeben, entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen des abgebenden Gerichts unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einlegung das dem zuständig gewordenen Gericht übergeordnete Landgericht (BayObLG FamRZ 1996, 1157 ).
  • BayObLG, 28.02.2000 - 3Z AR 7/00

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Die Voraussetzungen für eine solche Entscheidung sind gegeben, da das Amtsgericht Coburg nicht bereit ist, das Verfahren zu übernehmen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1 FGG ) und die Abgabe noch nicht vollzogen ist (vgl. BayObLGZ 1998, 109/110 = FGPrax 98, 145 = FamRZ 1998, 1182/1183; OLG Karlsruhe OLGZ 1966, 240/241; Keidel/Engelhardt FGG 14.Aufl. § 46 Rn. 35).

    Die Verfahrenspflegerin ist im vorliegenden Betreuungsverfahren gesetzlicher Vertreter der Betroffenen und wie diese am Verfahren zu beteiligen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1182/1183; Keidel/Kayser § 67 Rn. 11; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 13 FGG Rn. 4).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.02.1998 - 3Z AR 8/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7972
BayObLG, 26.02.1998 - 3Z AR 8/98 (https://dejure.org/1998,7972)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.1998 - 3Z AR 8/98 (https://dejure.org/1998,7972)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 3Z AR 8/98 (https://dejure.org/1998,7972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörung eines Verfahrenspflegers vor der Bestellung eines Betreuers; Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • Bt-Recht

    Verfahrenspfleger, rechtliches Gehör im Abgabeverfahren

  • rechtsportal.de

    FGG § 65a § 46 § 67
    Zur Rolle eines Verfahrenspflegers bei der Bestellung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Landshut - 4 AR 21/98
  • AG München - 709 XVII 6728/97
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z AR 8/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1182
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 135/92

    Betreuung; Weiterbestehen; Überwachen; Richter; Verlängerung; Aufhebung;

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1998 - 3Z AR 8/98
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLG FamRZ 1993, 448 ).
  • BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens vor Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1998 - 3Z AR 8/98
    Der Abgabe steht auch nicht entgegen, daß bisher noch kein Betreuer bestellt ist (BayObLGZ 1992, 351; Bassenge/Herbst § 65a Rn. 3).
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