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   OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97   

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https://dejure.org/1997,6053
OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97 (https://dejure.org/1997,6053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.1997 - 1 UF 12/97 (https://dejure.org/1997,6053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 1997 - 1 UF 12/97 (https://dejure.org/1997,6053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treuwidrige Geltendmachung eines Auskunftsanspruch bei Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 41 F 230/96
  • OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1191
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81

    Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97
    Der Zweck der Auskunft besteht darin, dem Unterhaltsberechtigten Gewissheit über die Einkommensverhältnisse des Verpflichteten zu verschaffen, um ihm die Bemessung seines Unterhaltsanspruchs zu ermöglichen; danach ist die Auskunft entbehrlich, wenn wie hier über das Einkommen eines Unterhaltsverpflichteten soviel feststeht, dass der gesamte Bedarf des Berechtigten voll gedeckt werden kann (vgl. u.a.: BGH, NJW 1983, 1429 ff. m.w.N.).

    Wenn jedoch der Berechtigte im Hinblick auf eine weitergehende Leistungsfähigkeit des Verpflichteten einen über die schon reichlich bemessene Befriedigung des allgemeinen Bedarfs hinausgehenden besonders hohen Unterhaltsbedarf geltend machen will, muss er im Einzelnen darlege, worin dieser Bedarf besteht und welche Mittel zur Deckung im einzelnen erforderlich sind (BGH, NJW 1983, 1429, 1430. An einem dahingehenden Sachvortrag fehlt es im Streitfall. Die Auffassung der sorgeberechtigten Klägerin zu 1), der unterhaltsverpflichtete Beklagte habe zunächst die Mittel zu verschaffen, erst dadurch werde es dem unterhaltsberechtigten Kind ermöglicht, einen höheren Lebensbedarf zu entwickeln und alsdann darzutun, teilt der Senat nicht.

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann auch bei überdurchschnittlich guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern nicht ohne weiteres ein Bedarfssatz zuerkannt werden, der über die Beträge der höchsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht (u.a. BGH, NJW 1988, 2371, 2372), weil das Kind grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilhabe am Luxus seiner Eltern hat und sein Bedarf durch das Kindsein begrenzt ist.
  • OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08

    Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel

    Kein Auskunftsanspruch besteht daher bei uneingeschränkter Leistungsfähigkeit des Pflichtigen, wenn dieser also in der Lage ist, den geltend gemachten Bedarf aus dem zugestandenen Einkommen zu decken (BGH, FamRZ 1994, 1169) oder wenn der Unterhaltsanspruch unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1191).
  • BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98

    Bemessung von Kindesunterhalt

    b) In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird es zum Teil ausdrücklich abgelehnt, die Richtsätze der Unterhaltstabellen bei einer Überschreitung der höchsten Einkommensgruppe fortzuschreiben (OLG Frankfurt FamRZ 1993, 98, 99; OLG Hamm FamRZ 1997, 310, 311; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1191; in diesem Sinne wohl auch OLG Koblenz FamRZ 1992, 1217, 1218; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 806).
  • OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 9 UF 70/11

    Kindesunterhalt: Darlegung eines den höchsten Tabellensatz überschreitenden

    Mit den Tabellensätzen werden nämlich die Kosten der Nahrung, Kleidung, Wohnung, Ferien, Pflege kultureller und sportlicher Interessen, Schulausbildung und Unterrichtsmaterial sowie Taschengeld abgebildet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1191; Wendl/Staudigl, 7. Aufl., § 2 Rdnr. 214).
  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Kein Auskunftsanspruch besteht daher bei uneingeschränkter Leistungsfähigkeit des Pflichtigen, wenn dieser also in der Lage ist, den geltend gemachten Bedarf aus dem zugestandenen Einkommen zu decken (BGH, FamRZ 1994, 1169) oder wenn der Unterhaltsanspruch unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1191).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2008 - 2 UF 191/07

    Kein Auskunftsanspruch für Anpassung einer Unterhaltsvereinbarung bei

    Das sei nur dann der Fall, wenn die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem denkbaren Gesichtspunkt beeinflussen könnte (Hinweis auf OLG Düsseldorf FamRZ 98, 1191), was nicht der Fall sei.
  • OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 5 U 70/11

    Zur Bestimmung der Höhe des Unterhalts gem. § 1610 BGB

    Mit den Tabellensätzen werden nämlich die Kosten der Nahrung, Kleidung, Wohnung, Ferien, Pflege kultureller und sportlicher Interessen, Schulausbildung und Unterrichtsmaterial sowie Taschengeld abgebildet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1191; Wendl/Staudigl, 7. Aufl., § 2 Rdnr. 214).
  • OLG Koblenz, 06.11.2003 - 13 WF 833/03

    Auskunftspflichten bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs

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