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   OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96   

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OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96 (https://dejure.org/1997,3942)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.1997 - 4 UF 244/96 (https://dejure.org/1997,3942)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 4 UF 244/96 (https://dejure.org/1997,3942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1236
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96
    Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verläßlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewußt auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (vgl. BGH FamRZ 1984, 986, 987; BGH FamRZ 1989, 487, 490 f.; BGH FamRZ 1997, 671, 672).

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann von dem Zeitpunkt an, indem sich das nichteheliche Zusammenleben der neuen Partner als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellt, die Bedeutung der geschiedenen Ehe als Grund für eine fortdauernde unterhaltrechtliche Verantwortung des Verpflichteten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten zurücktreten, und es kann für den Verpflichteten objektiv unzumutbar werden, den früheren Ehegatten unter derartig veränderten Lebensumständen gleichwohl weiterhin (uneingeschränkt) unterhalten zu müssen (BGH FamRZ 1989, 487, 490 f.; BGH FamRZ 1997, 671, 672).

    Daß der Zeuge Dr. D. und die Beklagte jeweils weiterhin ihre eigene Wohnung beibehalten, steht der Bewertung ihres nichtehelichen Zusammenlebens als eine ehegleiche Beziehung schon grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH FamRZ 1984, 986, 987; BGH FamRZ 1997, 671, 672).

    Das ist grundsätzlich der Fall, soweit der Unterhalt das Maß dessen übersteigt, was der betreuende Elternteil - gegebenenfalls zusammen mit seinen Erwerbseinkünften - zur Deckung seines Mindestbedarfs benötigt (vgl. BGH FamRZ 1997, 671, 672).

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96
    Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verläßlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewußt auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (vgl. BGH FamRZ 1984, 986, 987; BGH FamRZ 1989, 487, 490 f.; BGH FamRZ 1997, 671, 672).

    Daß der Zeuge Dr. D. und die Beklagte jeweils weiterhin ihre eigene Wohnung beibehalten, steht der Bewertung ihres nichtehelichen Zusammenlebens als eine ehegleiche Beziehung schon grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH FamRZ 1984, 986, 987; BGH FamRZ 1997, 671, 672).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1992 - 5 UF 105/92
    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96
    Die Beklagte kann sich insoweit nicht auf die von ihr in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 170 ff. berufen.

    Bei der genannten Entscheidung bestand die Besonderheit, daß dort eine Vereinbarung über Trennungsunterhalt zu beurteilen und das Bestehen der außerhelichen Beziehung des unterhaltsberechtigten Ehegatten in die Trennungsunterhaltsregelung regelrecht "einbezogen", ihr Fortbestand während der Trennungszeit sogar unterstellt worden ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 170, 172).

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96
    Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verläßlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewußt auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (vgl. BGH FamRZ 1984, 986, 987; BGH FamRZ 1989, 487, 490 f.; BGH FamRZ 1997, 671, 672).

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann von dem Zeitpunkt an, indem sich das nichteheliche Zusammenleben der neuen Partner als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellt, die Bedeutung der geschiedenen Ehe als Grund für eine fortdauernde unterhaltrechtliche Verantwortung des Verpflichteten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten zurücktreten, und es kann für den Verpflichteten objektiv unzumutbar werden, den früheren Ehegatten unter derartig veränderten Lebensumständen gleichwohl weiterhin (uneingeschränkt) unterhalten zu müssen (BGH FamRZ 1989, 487, 490 f.; BGH FamRZ 1997, 671, 672).

  • AG Bonn, 17.10.1996 - 41 F 51/96
    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96
    Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 17. Oktober 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn (41 F 51/96) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vom 7.7.1989 - Urkundenrollennummer 1818/1989 -B- des Notars F. B. in B. - wird mit der Maßgabe abgeändert, daß der nacheheliche Ehegattenunterhaltsanspruch in Form der in Ziffer 2 der Urkunde vereinbarten Übernahme der Zahlung von 1.100.- DM für die Verbindlichkeit der Beklagten gegenüber der X. ab dem 1. Juli 1997 entfällt und der Kläger an die Beklagte ab diesem Zeitpunkt einen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 750.- DM zu zahlen hat.
  • OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98

    Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Dies erfordert den Ablauf einer gewissen Mindestdauer von in der Regel zwei bis drei Jahren, weil sich vorher nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (BGH, NJW 1989, 1083, 1086; FamRZ 1997, 671, 672; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1237 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Schleswig, OLGR 1997, 336).

    Auch der Umstand, dass der Zeuge G und die Beklagte weiterhin ihre eigene Wohnung beibehielten, steht der Bewertung ihres Zusammenlebens als ehegleiche Beziehung grundsätzlich nicht entgegen (BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1995, 540, 543; 1997, 671, 672; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475).

    Insoweit liegen die Dinge hier anders als bei einer beruflich veranlassten Trennung während der Arbeitswoche (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315) oder dem Fall, in dem die Partner zwei getrennte Wohnungen in unmittelbarer Nähe zueinander ersichtlich nur in dem Bestreben angemietet haben, um dem Einwand einer Haushaltsgemeinschaft zu begegnen (vgl. BGH NJW 1984, 2692, 2693; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 295).

  • OLG Zweibrücken, 22.05.2000 - 5 UF 28/00

    Nachehelicher Unterhalt: Betreuung eines behinderten ehegemeinsamen Kindes durch

    Eine Sanktion nach § 1579 BGB kommt daher schon in Betracht, wenn der Unterhalt das Maß dessen übersteigt, was der betroffene Ehegatte zur Deckung seines Mindestbedarfs benötigt (BGH, FamRZ 1989, 1279, OLG Hamm FamRZ 1990, 1001; 1993, 1450; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 674).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 11 WF 171/03

    Zum Ausschluss des Ehegattenunterhaltsanspruchs wegen grob unbilliger

    Fs-, OLGR Hamm 1993, 61 = FamRZ 1993, 1450; OLG Köln FamRZ 1998, 1236; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 674; Wendl/Staudigl-Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. § 4 Rz. 631).
  • OLG Zweibrücken, 14.05.2002 - 5 UF 28/00

    Ein Unterhaltsanspruch ist verwirkt, wenn der Unterhaltsberechtigte mindestens

    Eine Sanktion nach § 1579 BGB kommt daher schon in Betracht, wenn der Unterhalt das Maß dessen übersteigt, was der betroffene Ehegatte zur Deckung seines Mindestbedarfs benötigt (BGH, FamRZ 1989, 1279, OLG Hamm FamRZ 1990, 1001; 1993, 1450;OLG Köln, FamRZ 1998, 1236;OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 674).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 7 U 149/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17584
OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 7 U 149/96 (https://dejure.org/1997,17584)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.1997 - 7 U 149/96 (https://dejure.org/1997,17584)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 1997 - 7 U 149/96 (https://dejure.org/1997,17584)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1236
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