Rechtsprechung
| BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97 |
Volltextveröffentlichungen
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Begründung einer Beschwerdeentscheidung
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 912/97
- BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1998, 1014
- FamRZ 1998, 1327
Wird zitiert von ... (27)
- OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer …
Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).
Insbesondere bedarf es einer eindeutigen Stellungnahme des Sachverständigen zur Frage, ob und inwieweit der Betroffene krankheitsbedingt gehindert ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGRep 1995, 31 = FamRZ 1995, 695; FamRZ 1998, 1327, 1328).
- BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99
Erledigung der Hauptsache
Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, daß der Betreute aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).bb) Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).
Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186;… Palandt/Diederichsen BGB 58~.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).
- BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer
Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, daß der Betreute aufgrund der Krankheit seinen willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).
Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186;… Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).
- BGH, 08.11.2012 - V ZB 112/12
- BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
Erledigung der Hauptsache
Das Landgericht hat insbesondere beachtet, daß Trunksucht (Alkoholismus) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB ist, so daß allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Alkoholismus im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 19.91, .608; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186;… Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).
- OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00
Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung
Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; Beschluss des Senates vom 10. Januar 2000 - 16 Wx 193/99). - BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei …
Die Alkohol- oder Trunksucht für sich ist dagegen noch keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die zum Ausschluss der freien Willensbestimmung führen könnte (BayObLG NJW.1990, 774/775; vgl. auch FamRZ 1993, 1489/1490; NJW-RR 1998, 1014/1015). - OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08
Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung …
Enthält die Beschwerdeentscheidung keine Darstellung des Sachverhalts oder ist diese so undeutlich oder unvollständig, daß die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses von dem Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, so muß allein aus diesem Grunde die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 223 [224]; Senat, ZIP 1989, 572 [575]; Senat, Beschluß vom 18. März 2008 - 2 Wx 11/08 - OLG Köln [16. Zivilsenat], NJW-RR 2000, 969 [970]; BayObLG NJW-RR 1998, 1014; OLG Schleswig, FGPrax 2007, 283 [284]; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1174;… Demharter, a.a.O., § 77, Rdn. 38;… Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl. 2006, § 25, Rdn. 30, 31;… Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25, Rdn. 28). - OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08
Anforderungen an die Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen; …
Der nach § 1906 Abs. 1 S. 2 BGB vorausgesetzte Ausschluss der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen ist gleichzusetzen mit dem Ausschluss seiner Fähigkeit zur freien Willensbestimmung, die jede betreuungsrechtliche Maßnahme gegen den natürlichen Willen des Betroffenen voraussetzt (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 1014, 1015). - BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99
Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit …
Gemäß dieser Regelung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N.;… Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69f FGG Rn. 13;… Bassenge/Herbst § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, daß aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, daß der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014) oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118). - OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05
Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr
- OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus
- OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
Tatbestand in der WEG -Entscheidung
- OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer …
- OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99
Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
- OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
Aufgaben des Betreuers: Betreibung eines Verfahrens der Unterbringungsgenehmigung
- BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung
- BayObLG, 23.08.2002 - 1Z BR 61/02
Testierfähigkeit bei Alkoholerkrankung mit Tablettenmissbrauch - Amtsermittlung - …
- BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren - …
- BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer …
- BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 52/04
Unterbringungsgenehmigung zur Vermeidung einer lebensbedrohenden Selbstgefährdung
- BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04
Genehmigungsfähigkeit der geschlossenen Unterbringung eines alkohol- und …
- BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02
Aufhebung der Verfahrenspflegschaft im Verfahren der weiteren Beschwerde
- BayObLG, 25.06.2003 - 3Z BR 115/03
Rechtswidrigkeitsfeststellung bei zivilrechtlicher Unterbringung durch einen …
- BayObLG, 30.11.2001 - BR 360/01
Voraussetzungen der Unterbringung - Kausalität der Persönlichkeitsstörung für …
- BayObLG, 22.12.1999 - 3Z BR 393/99
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterbringungsverfahrens
- AG Bayreuth, 21.01.2009 - XIV L 22/09
Unterbringung nach Landesrecht bei nicht möglicher Sicherungsverwahrung
