Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.09.1997 - 2 UF 170/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4313
OLG Karlsruhe, 04.09.1997 - 2 UF 170/96 (https://dejure.org/1997,4313)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.09.1997 - 2 UF 170/96 (https://dejure.org/1997,4313)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. September 1997 - 2 UF 170/96 (https://dejure.org/1997,4313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Abänderung eines Schuldtitels; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Wirksamkeit einer Scheidungsvereinbarung ; Ausschluss der Unterhaltsanpassung für die Zukunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1581, 242; ZPO §§ 323 850c
    Übernahme einer Unterhaltsfortzahlungsverpflichtung auch für den Fall der Einkommensminderung oder Arbeitslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.1997 - 2 UF 170/96
    Es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 ZPO vorliegen, sondern darauf, ob in den Verhältnissen, die die Parteien zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht hatten, derart gewichtige Änderungen eingetreten sind, daß (nach materiellem Recht) ein unverändertes Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstoßen würde (BGH, FamRZ 1986, 790 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 24.09.1981 - 6 UF 7/81

    Unterhaltsvereinbarung ; Vertraglich ausgeschlossen; Unterhaltsberechtigter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.1997 - 2 UF 170/96
    Wie der Senat im Beschluß vom 17.04.1997 ebenfalls ausgeführt hat, unterstehen nach allgemeiner Meinung (vgl. zu Unterhaltsvereinbarungen nach dem alten Recht des § 72 EheG etwa RGR-Cuny, BGB , 12. Aufl., Rn. 11 zu § 72 EheG ; für solche nach § 1585 c BGB , Münchener Kommentar-Richter, BGB , 3. Aufl., Rn. 40; Wendl/Pauling, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., § 6 Rn. 601; OLG Zweibrücken, FamRZ 1982, 302, 303) auch solche Vereinbarungen dem Grundsatz, daß niemand sein Recht gegen Treu und Glauben geltend machen darf und ihm andernfalls der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden kann.
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.1997 - 2 UF 170/96
    Bei einer Vereinbarung der vorliegenden Art entscheidet der zutagegetretene Parteiwille darüber, welche Verhältnisse zu den Grundlagen der Vereinbarung gehören und wie die Parteien diese Verhältnisse bewertet haben (BGH, FamRZ 1986, 783, 784 f).
  • BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88

    Wirksamkeit eines Konsumentenratenkreditvertrages im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.1997 - 2 UF 170/96
    Nach den vom Bundesgerichtshof zur Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen aufgestellten, wegen der Vergleichbarkeit auch hier anzuwendenden Grundsätzen (vgl. z. B. BGH, NJW 1989, 1665 ff.) mögen es zwar Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip erfordern, jedem Schuldner ein bestimmtes Existenzminimum zu gewährleisten.
  • KG, 22.12.2015 - 13 UF 143/15

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Abänderbarkeit einer notariellen

    Sowohl der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 66/14, FamRZ 2015, 734 [bei juris Rz. 27]) als auch die Obergerichte (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 2. Oktober 2003 - 6 UF 22/03, FuR 2004, 245 [bei juris Rz. 14]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. September 1997 - 2 UF 170/96, FamRZ 1998, 1436 [bei juris Rz. 39]; OLG Bamberg, Urteil vom 22. April 1997 - 7 UF 225/96, FamRZ 1998, 830 [bei juris Rz. 20f.]; OLG Köln, Urteil vom 11. November 1988 - 25 UF 62/88, FamRZ 1989, 637 [bei juris LS]; OLG Zweibrücken, Urteil vom 24. September 1981 - 6 UF 7/81, FamRZ 1982, 302 [bei juris LS]) haben an dieser Auffassung, die auch von der Literatur geteilt wird (vgl. Göppinger/Wax-Hoffmann, Unterhaltsrecht [9. Aufl. 2008], Rn. 1462), festgehalten: Im Ergebnis kann sich ein Unterhaltspflichtiger, der die Abänderbarkeit einer Unterhaltsvereinbarung vertraglich ausgeschlossen hat, zur Abwehr des Unterhaltsanspruchs bzw. zu dessen Ermäßigung nur dann auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, wenn andernfalls seine wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre.

    Aus seinem Vortrag ergibt sich indessen, dass er weiter über einen Anspruch auf Familienunterhalt gegen seine Ehefrau verfügt; dieser Anspruch ist ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. September 1997 - 2 UF 170/96, FamRZ 1998, 1436 [bei juris Rz. 39]).

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2003 - 6 UF 22/03

    Unterhaltsvereinbarung: Berufung auf den vertraglichen Ausschluss der

    Die Geltendmachung der Unabänderlichkeit verstößt daher im Regelfall nur dann gegen Treu und Glauben, wenn die unveränderte Weitererfüllung des Vertrages die eigene wirtschaftliche Existenz des Schuldners gefährden würde und ihm auch unter Einsatz seines Vermögens und gegebenenfalls Anrechnung eines eigenen Anspruches auf Familienunterhalt nicht mehr die Mittel verblieben, deren er für den eigenen notdürftigen Unterhalt und den der nächsten auf ihn angewiesenen Angehörigen bedarf (OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 1436, 1437; OLG Köln, FamRZ 1989, 637; Göppinger/Hoffmann, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rz. 1355, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2001 - 9 UF 238/00

    Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Wirksamkeit einer

    Die Tatsache, daß eine Verpflichtung das Leistungsvermögen eines Schuldners überfordert, ist deshalb nicht ohne weiteres ein Grund im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB (OLG Stuttgart FamRZ 1998, 1296, 1297; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1436, 1437; Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001 § 138 Rn. 36 m. w. N.).
  • OLG München, 28.07.2000 - 21 U 3346/00

    Zustimmung zur Ausstrahlung von zwei Gegendarstellungen bzgl. zweier

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht