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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.1997 - 4 UF 243/96   

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https://dejure.org/1997,6043
OLG Köln, 16.12.1997 - 4 UF 243/96 (https://dejure.org/1997,6043)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1997 - 4 UF 243/96 (https://dejure.org/1997,6043)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 4 UF 243/96 (https://dejure.org/1997,6043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Ausgleich von Anwartschaften in der Alterssicherung der Landwirte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Siegburg - 32 F 516/95
  • OLG Köln, 16.12.1997 - 4 UF 243/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 67/83

    Berücksichtigung einer Gesetzesänderung nach Ende der Ehezeit bei der Regelung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1997 - 4 UF 243/96
    Diese Veränderungen im Wert eines Versorgungsanrechtes, die aufgrund von noch vor Ehezeitende wirksam gewordenen Gesetzesänderungen eintreten, sind in der gerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (für die Berücksichtigung von Veränderungen von sogar nach Ehezeitende wirksam werdenden Gesetzesänderungen vgl. BGH FamRZ 1984, 992, 993; 1995, 27; 1996, 406).
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZB 178/93

    Einbeziehung einer Stellenzulage für Beamte in den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1997 - 4 UF 243/96
    Diese Veränderungen im Wert eines Versorgungsanrechtes, die aufgrund von noch vor Ehezeitende wirksam gewordenen Gesetzesänderungen eintreten, sind in der gerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (für die Berücksichtigung von Veränderungen von sogar nach Ehezeitende wirksam werdenden Gesetzesänderungen vgl. BGH FamRZ 1984, 992, 993; 1995, 27; 1996, 406).
  • BGH, 24.01.1996 - XII ZB 116/94

    Berechnung des Ehezeitanteils einer bereits bezogenen und nicht neu

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1997 - 4 UF 243/96
    Diese Veränderungen im Wert eines Versorgungsanrechtes, die aufgrund von noch vor Ehezeitende wirksam gewordenen Gesetzesänderungen eintreten, sind in der gerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (für die Berücksichtigung von Veränderungen von sogar nach Ehezeitende wirksam werdenden Gesetzesänderungen vgl. BGH FamRZ 1984, 992, 993; 1995, 27; 1996, 406).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.1998 - 6 UF 34/98

    Berücksichtigung von Anrechte bei der LAK im Versorgungsausgleich - Realteilung

    Gemäß §§ 1 Abs. 3 Satz 1, 92 Abs. 1 ALG wird die Ehefrau fiktiv so behandelt, als habe sie Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterssicherung gezahlt (vgl. OLG Köln, FamRZ 1998, 1438 ).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 31.07.1997 - UF 188/96   

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https://dejure.org/1997,9200
OLG Jena, 31.07.1997 - UF 188/96 (https://dejure.org/1997,9200)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.07.1997 - UF 188/96 (https://dejure.org/1997,9200)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - UF 188/96 (https://dejure.org/1997,9200)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1438
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 66/07

    Berücksichtigung einer niederländischen AOW-Pension im Versorgungsausgleich

    Außer Betracht bleiben danach aber auch Leistungen mit rein sozialer Zielsetzung wie das Wohngeld, das Erziehungsgeld, die Ausbildungsförderung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter nach den §§ 41 ff. SGB XII und der Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte (vgl. Wick Der Versorgungsausgleich 2. Aufl. Rdn. 42 m.w.N.; Borth Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rdn. 59 f.; JurisPK-Bregger BGB 3. Aufl. § 1587 Rdn. 28; zum Kindererziehungszuschlag nach den §§ 294 ff. SGB VI vgl. OLG Jena FamRZ 1998, 1438).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99

    Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten; Übertragung

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