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   OLG Bamberg, 25.03.1998 - SA 3/98   

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OLG Bamberg, 25.03.1998 - SA 3/98 (https://dejure.org/1998,9291)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.03.1998 - SA 3/98 (https://dejure.org/1998,9291)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. März 1998 - SA 3/98 (https://dejure.org/1998,9291)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1443
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 28/97

    Zulässigkeit einer Vereinbarung im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Deshalb konnte der Versorgungsausgleich nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a VAÜG durchgeführt werden, ohne daß sich aus dem Versorgungsausgleichsüberleitungsgesetz Bedenken gegen die geschlossene Vereinbarung ergeben würden (ebenso Kemnade FamRZ 1998, 1443; Soergel/Lipp, BGB, 13. Aufl., § 2 VAÜG Rdn. 1; vgl. auch OLG Dresden, FamRZ 1996, 742, 743; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1155, 1156; a.A. MünchKomm-Sander, 4. Aufl., § 2 VAÜG Rdn. 8; OLG Brandenburg - 1. Familiensenat - FamRZ 1998, 1442; OLG Bamberg, FamRZ 2000, 291, 292).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 38/97

    Wirksamkeit einer vor Gericht abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Die Vereinbarung bewirkt deshalb mittelbar einen - wenn auch relativ geringfügigen - Teilausschluß des Versorgungsausgleichs zu Lasten des Berechtigten und hat damit nicht die unzulässige Folge, daß zu Lasten des Ausgleichspflichtigen mehr Anwartschaften übertragen werden, als dies ohne die Vereinbarung der Fall wäre (vgl. auch Kemnade, FamRZ 1998, 1443).
  • OLG Köln, 11.04.2008 - 4 UF 21/08

    Familienrecht - Zur Unzulässigkeit einer Vereinbarung über die Behandlung

    Allerdings sind solche Vereinbarungen nur dann und insoweit zulässig, als nichtangleichungsdynamische Anrechte (West) des Ausgleichsberechtigten wie angleichungsdynamische Anrechte (Ost) behandelt werden sollen (so der Leitsatz im Beschluss des BGH vom 05.09.2001 - XII ZB 28/97 -, FamRZ 01, 1701 ff. = NJW-RR 02, 290 f.; Kemnade, FamRZ 1998, 1443).
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