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   BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97   

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BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97 (https://dejure.org/1998,3904)
BayObLG, Entscheidung vom 15.01.1998 - 1Z BR 68/97 (https://dejure.org/1998,3904)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - 1Z BR 68/97 (https://dejure.org/1998,3904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die formwirksame Errichtung eines Testaments; Darlegung der Errichtung und des Inhalts eines Testaments mittels einer Kopie von der Originalurkunde; Widerruf eines Testaments durch schlüssige Handlung; Wiederaufleben eines früheren Testaments bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2255 § 2258; FGG § 15; ZPO § 398 Abs. 1
    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1469
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92

    Nachweis über Errichtung und Inhalt eines Testaments durch Fotokopie der

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97
    c) Zutreffend hat auch das Landgericht angenommen, daß der Verlust der Originalurkunde ohne Zutun und ohne Willen des Erblassers die Wirksamkeit der darin erfolgten Erbeinsetzung nicht berühren würde (vgl. dazu ständige Rechtsprechung des Senats BayObLG FamRZ 1993, 117 ).

    Die Tatsache der Unauffindbarkeit der Originalurkunde begründet allein keine Vermutung, daß sie der Erblasser vernichtet hat (BayObLG FamRZ 1993, 117 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 m.w.N.).

  • BGH, 21.12.1992 - II ZR 276/91

    Abweichung von erstinstanzlicher Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97
    Zwar ist eine erneute Vernehmung von Zeugen nicht nur dann erforderlich, wenn die zweite Instanz die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz beurteilt, sondern auch dann, wenn es die protokollierte Aussage anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz (vgl. zur gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH NJW 1992, 741/742; BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 16 und 17).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97
    Zwar ist eine erneute Vernehmung von Zeugen nicht nur dann erforderlich, wenn die zweite Instanz die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz beurteilt, sondern auch dann, wenn es die protokollierte Aussage anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz (vgl. zur gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH NJW 1992, 741/742; BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 16 und 17).
  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 86/92

    Umfang der Bindungswirkung eines Wechselvorbehaltsurteils im Nachverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97
    Zwar ist eine erneute Vernehmung von Zeugen nicht nur dann erforderlich, wenn die zweite Instanz die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz beurteilt, sondern auch dann, wenn es die protokollierte Aussage anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz (vgl. zur gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH NJW 1992, 741/742; BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 16 und 17).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97
    aa) Die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in beschränktem Umfang nachprüfbar, nämlich dahin, ob das Beschwerdegericht alle Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder bestehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 583 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 3 Wx 443/93

    Unauffindbares Originaltestament

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97
    Die Tatsache der Unauffindbarkeit der Originalurkunde begründet allein keine Vermutung, daß sie der Erblasser vernichtet hat (BayObLG FamRZ 1993, 117 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 m.w.N.).
  • BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97
    Deren Beurteilung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 19; Keidel/ Kunze FGG 13. Aufl. Rn. 47, jeweils zu § 27).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97
    (3) Gegen die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Zeugen Rechtsanwalt R., der mit den Vermögensangelegenheiten der Erblasserin als Rechtsanwalt und später als Betreuer befaßt war, sowie die Glaubhaftigkeit seiner Sachdarstellung (vgl. BGH NJW 1991, 3284; Zimmermann ZPO 3. Aufl. § 286 Rn. 6 bis 9) wendet sich die Rechtsbeschwerdeführerin ohne Erfolg.
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2007 - 5 W 2/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des Eigentümers zur Verhinderung bzw.

    Das Gleiche gilt, wenn das Amtsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine förmliche Beweisaufnahme durchgeführt hat (BGH, Urt. v. 20.10.1987, X ZR 49/86, MDR 1988, 484; BGH, Urt. v. 22.9.1988, IX ZR 219/87, NJW-RR 1989, 380; BayObLG, Beschl.v. 1.8.2000, 1Z BR 171/99, sowie Beschl.v. 15.1.1998, 1Z BR 68/97, FamRZ 1998, 1469; OLG Zweibrücken, Beschl.v. 12.1.1989, 3 W 176/88, MDR 1989, 649).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen kann im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht nachgeprüft werden (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470).
  • BayObLG, 12.07.2004 - 1Z BR 49/04

    Feststellung des Errichtungszeitpunkts bei datumsgleichen Testamenten

    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1417; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

    Es hat die Aussagen der hierzu vernommenen Zeugen so verstanden und gewertet wie das Nachlaßgericht (vgl. BGH NJW 1992, 741/742; BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1417; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 43).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 40/04

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 5 HeimG

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz; sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nicht nachgeprüft werden (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43).
  • BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00

    Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht vorliegenden Testaments

    Diese Beurteilung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht nachprüfbar (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 47).
  • BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00

    Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit obliegt nur den Gerichten der Tatsacheninstanz (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 47).
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