Rechtsprechung
OLG Bremen, 29.10.1997 - 4 WF 75/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven, 29.07.1997 - 150 F 225/96
- AG Bremerhaven, 29.07.1997 - 153 F 148/87
- OLG Bremen, 29.10.1997 - 4 WF 75/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1516
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.10.1981 - IX ZR 85/80
Maßgeblichkeit des Scheidungsantrags für die Ermittlung des Ehezeitendes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82
Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.11.1966 - IV ZR 229/65
Maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung des Zugewinns
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.06.2004 - XII ZB 212/01
Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags; Ehezeitende bei …
Die Dauer des Verfahrensstillstandes kann deswegen in Fällen, in denen die Parteien - wie hier - weiterhin getrennt leben, kein späteres Ende der Ehezeit aus Billigkeit begründen (so auch OLG Bremen, FamRZ 1998, 1516; OLG Köln FamRZ 1992, 685 und OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 824). - OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
Ermittlung des Stichtags für den Zugewinnausgleich
Der Senat folgt auch heute nicht der Auffassung des OLG Bremen (FamRZ 1998, 1516), das den Stichtag des neuen Scheidungsantrags zugrunde legt, wenn der Ehegatte, zu dessen Nachteil es gereichen würde, dass der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages maßgebend wäre, keine Möglichkeit hat, die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu beseitigen, weil über seinen Scheidungsantrag bereits verhandelt worden ist und der Gegner der Rücknahme des Scheidungsantrags nicht zugestimmt hat. - OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01
Zulässigkeit eines Feststellungsantrages hinsichtlich des Stichtages für das …
Die seitens des Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des OLG Bremen vom 29.10.1997 ( FamRZ 1998, 1516 ) istangesichts der vorliegenden Fallvariante - nicht einschlägig.
- AG Hann. Münden, 14.12.2015 - 6 F 1/15
Zugewinnausgleich - Stichtag für die Berechnung des Endvermögens
Die spätere Aufnahme des Verfahrens (§ 250 ZPO) wäre dann als neuer Scheidungsantrag zu werten (OLG Bremen FamRZ 1998, 1516). - OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 9 UF 168/20 Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn sich die Eheleute zwischenzeitlich wieder versöhnt und die Lebensgemeinschaft fortgesetzt haben, während dessen das Scheidungsverfahren dann in Vergessenheit geraten ist (BGH FamRZ 1983, 350; teilweise a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1119; vgl. auch OLG Bremen FamRZ 1998, 1516), selbst wenn der Ehegatte, für den die Fixierung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ungünstig ist, keine Möglichkeit hatte, die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu beseitigen (…Budzikiewicz in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1384 BGB Rn. 3 m.w.N. siehe auch Schröder FamRZ 2003, 277; a.A. - unter Berufung auf § 242 BGB - OLG Bremen FamRZ 1998, 1516).
- OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99
Ehegattenunterhalt - sittenwidrige Vereinbarung
Ein Fall wie der der Entscheidung des OLG Bremen (FamRZ 1998, 1516 ff.) zugrunde liegende liegt hier nicht vor (Rücknahme des Scheidungsantrages wäre nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten möglich gewesen). - OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 9 UF 168/20
Zugewinnausgleich - bei zeitweiser Wiederversöhnung der Eheleute
Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn sich die Eheleute zwischenzeitlich wieder versöhnt, und die Lebensgemeinschaft fortgesetzt haben, währenddessen das Scheidungsverfahren dann in Vergessenheit geraten ist (BGH FamRZ 1983, 350 = BGHF 2, 871; teilweise a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1119; vgl. auch OLG Bremen FamRZ 1998, 1516), selbst wenn der Ehegatte, für den die Fixierung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages ungünstig ist, keine Möglichkeit hatte, die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu beseitigen (…Budzikiewicz in Erman, BGB 16. Aufl. § 1384 Rdn. 3 mwN; s. auch Schröder, FamRZ 2003, 277; a.A. - unter Berufung auf § 242 BGB - OLG Bremen FamRZ 1998, 1516).