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   BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96   

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https://dejure.org/1997,2019
BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96 (https://dejure.org/1997,2019)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1997 - XII ZR 38/96 (https://dejure.org/1997,2019)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - XII ZR 38/96 (https://dejure.org/1997,2019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen den Ehegatten auf Auskunft über sein Einkommen sowie auf nachehelichen Unterhalt - Anwendbarkeit des nachehelichen Unterhaltsanspruchs auf nichteheliche Kinder - Vorliegen der Voraussetzung eines nichtehelichen Unterhaltsanspruchs

  • Judicialis

    BGB §§ 1570, 1576, 1615 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570, § 1576, § 1615l
    Betreuungsunterhalt für ein nach Scheidung der Ehe geborenes Kind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nach der Scheidung gezeugten gemeinsamen Kindes

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1065
  • MDR 1998, 287
  • NJ 1998, 320
  • FamRZ 1998, 426
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 382/81

    Unterhaltsanspruch wegen Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96
    Es handelt sich dabei um eine Auffangvorschrift für im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte Fälle nachehelichen Unterhalts, etwa wenn es um die Betreuung von während der Ehe in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Pflegekindern oder von Kindern eines Ehegatten aus einer früheren Ehe geht (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. Mai 1983 - IVb ZR 382/81 - FamRZ 1983, 800 ff.).

    Auch der Unterhaltsanspruch aus § 1576 BGB hängt letztlich davon ab, daß die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1983 aaO S. 802).

  • BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83

    Berücksichtigung eines nicht von dem Unterhaltsberechtigten stammenden Kindes bei

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96
    Soweit eine beiläufige Äußerung im Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 (IVb ZR 36/83 - FamRZ 1985, 51, 52) anders verstanden werden könnte, hält er daran nicht fest.

    Dafür spricht schon der Umstand, daß der Unterhaltsanspruch einer Mutter, die ein nichteheliches Kind betreut, in § 1615 1 BGB besonders geregelt ist, und daß andererseits die Betreuung eines sogenannten scheinehelichen Kindes, das also in Wahrheit kein gemeinschaftliches ist, den Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB auszulösen vermag, bis die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 aaO; Bosch FamRZ 1981, 1064).

  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 28/82

    Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96
    In der Rechtsprechung sei anerkannt, daß die Norm auch im Hinblick auf die Betreuung nicht gemeinschaftlicher Kinder in das Gesetz aufgenommen worden sei (Hinweis auf Senatsurteil FamRZ 1984, 361, 363).
  • AG Erding, 31.01.1995 - 2 F 371/94

    Unterhalt der geschiedenen Ehefrau; Nichteheliches Kind; Kind nach Scheidung;

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96
    Die Gegenmeinung verneint die Frage, weil die Unterhaltsverpflichtung nicht auf einer Nachwirkung der Ehe beruhe und ein sachlicher Grund fehle, den an sich einschlägigen Unterhaltsanspruch aus § 1615 1 BGB zu verstärken (vgl. MünchKomm/Richter 3. Aufl. § 1570 Rdn. 6; BGB-RGRK/Cuny 12. Aufl. § 1570 Rdn. 6; Erman/Dieckmann BGB 9. Aufl. § 1570 Rdn. 9; Griesche in FamGb § 1570 Rdn. 8; Heiß/Heiß Unterhaltsrecht Anm. 1.5; AG Erding FamRZ 1995, 1414; zweifelnd FamK/Hülsmann § 1570 Rdn. 25).
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96
    Der zeitliche Rahmen des Betreuungsunterhalts ist von einem Jahr auf drei Jahre nach der Entbindung ausgedehnt worden; ferner ist die Voraussetzung entfallen, daß eine Möglichkeit zur anderen Versorgung, z.B. in einer Tagesheimstätte oder bei Verwandten, nicht besteht (vgl. zum früheren Rechtszustand Senatsurteil BGHZ 93, 123, 128).
  • RG, 30.10.1901 - IV 221/01

    Unterhaltsanspruch.

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96
    Auf Unterhalt für Zeiten vor Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung bleibt das bisherige Recht anwendbar, falls, wie hier, keine anderweite Übergangsregelung getroffen worden ist (vgl. dazu Jansen/Knöpfel Unehelichengesetz 1967 S. 476; s.a. RGZ 49, 155, 157).
  • LG Arnsberg, 20.05.1997 - 3 S 9/97
    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96
    e) Nach der am 1. Juli 1998 in Kraft tretenden Fassung des § 1615 1 BGB durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts ist im Hinblick auf den bereits angeführten Wegfall der Dreijahresgrenze nicht auszuschließen, daß die Klägerin einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die Zeit ab der zweiten Jahreshälfte 1998 erwerben könnte (vgl. auch LG Arnsberg FamRZ 1997, 1297).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.1981 - 2 WF 43/81
    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96
    Dafür spricht schon der Umstand, daß der Unterhaltsanspruch einer Mutter, die ein nichteheliches Kind betreut, in § 1615 1 BGB besonders geregelt ist, und daß andererseits die Betreuung eines sogenannten scheinehelichen Kindes, das also in Wahrheit kein gemeinschaftliches ist, den Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB auszulösen vermag, bis die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 aaO; Bosch FamRZ 1981, 1064).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 25 UF 149/16

    Höhe des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelichen Kindes

    d) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.1997 - XII ZR 38/96 (FamRZ 1998, 426) wiederum beschäftigt sich mit der Frage, ob bei einem nachehelich geborenen Kind ein Unterhaltsanspruch nach §§ 1570, 1576 BGB oder nach § 1615 l BGB begründet ist; die Entscheidung verhält sich jedoch nicht dazu, dass der Unterhaltsbedarf im Rahmen des § 1615 l BGB nicht an die Lebensstellung der Mutter anknüpft.
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 326/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Mit Rücksicht darauf bedarf es keiner Entscheidung, ob auch die den behinderten Sohn betreuende Christine F., die der Beklagte durch die mietfreie Wohnungsgewährung tatsächlich unterstützt, ihm gegenüber gemäß § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB unterhaltsberechtigt ist (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2003, 662, 663 f. zur Anwendbarkeit der Bestimmung in der Fassung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21. August 1995; BGBl. S. 1050 - auf Fälle, in denen die nach dem früheren Recht vorgesehene Einjahresfrist abgelaufen war; Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 - XII ZR 38/96 - FamRZ 1997, 426, 427).
  • BGH, 10.03.2004 - XII ZR 123/01

    Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin

    Auszugehen ist daher von dem Grundsatz, daß auf Unterhalt für Zeiten vor Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung das bisherige Recht anwendbar bleibt, sofern das Gesetz keine anderweitige Übergangsregelung trifft (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 - XII ZR 38/96 - FamRZ 1998, 426, 427 unter 2 d).
  • BVerfG, 13.02.2003 - 1 BvR 1597/99

    Gewährung von Betreuungsunterhalt gem § 1615l Abs 2 S 3 BGB idF vom 21.08.1995

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, aus dem Fehlen einer Übergangsregelung zu § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB in der Fassung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (SFHÄndG) vom 21. August 1995 (BGBl I S. 1050) zu schließen, dass das neue Recht auf Unterhaltsansprüche, die für die Zeit nach In-Kraft-Treten der Neuregelung geltend gemacht werden, anzuwenden ist, während für die Zeit davor das bisherige Recht anwendbar bleibt, und zwar unabhängig davon, wann die zu betreuenden nichtehelichen Kinder geboren worden sind (vgl. auch LG Arnsberg, FamRZ 1997, S. 1297 f.; BGH, FamRZ 1998, S. 426 f.).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 16 UF 25/02

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Kindesmutter: Erlöschen bei Eingehung einer

    Dies rechtfertigt grundsätzlich eine Ungleichbehandlung der Ansprüche aus § 1570 und 1615 I BGB (vgl. BT-Drucksache 13/8511 S. 71 und BGH, FamRZ 1998, 426).
  • OLG Hamm, 24.02.2023 - 7 UF 68/22
    Aus der vom Antragsgegner angeführten Entscheidung BGH, Urteil vom 17.12.1997 - XII ZR 38/96 -, NJW 1998, S. 1056, folgt nichts anderes (vgl. Rn. 2: Anspruch nach § 1615l BGB sei erschöpft, iVm. Rn. 16).
  • OLG Schleswig, 04.07.2002 - 16 UF 25/02

    Unterhaltsanspruch; Betreuungsunterhalt; Nacheheliche Solidarität;

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  • OLG Düsseldorf, 19.08.1998 - 5 UF 73/98

    Nachehelicher Unterhalt bei Betreuung eines biologisch vom zweiten Ehemann

    Diese Vorschrift ist auf die Fälle zu beschränken, in denen das von den geschiedenen Ehegatten betreute Kind den rechtlichen Status der Ehelichkeit hat (BGH in FamRZ 1998, 426 ).
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