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   BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97   

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BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97 (https://dejure.org/1997,2067)
BayObLG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 3Z BR 358/97 (https://dejure.org/1997,2067)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 3Z BR 358/97 (https://dejure.org/1997,2067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908d Abs. 4
    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Einwilligungsvorbehalt, Erweiterung

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 462/92
  • LG Regensburg - 7 T 414/97
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 454
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1896 Rn.7; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn.27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Auch insoweit setzt die Anordnung voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Auch insoweit setzt die Anordnung voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).

    Dieses ist von dem Oberarzt, Facharzt für Psychiatrie, an dessen Sachkunde keine Zweifel bestehen (vgl. BayObLGZ 1993, 63/65), mit dem Zusatz "Einverstanden aufgrund eigener Untersuchung und Urteilsbildung" unterzeichnet und wird damit von diesem mitgetragen.

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 389/2394; Palandt/Diederichsen § 1903 Rn.5).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 245/246; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn.23).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Zwingend brauchen sie nicht zu sein (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618; Keidel - Kuntze FGG 13.Aufl. § 27 Rn.42).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 245/246; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn.23).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Die Einwendung des Betroffenen, er sei nicht krank, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (§ 27 Abs. 1 FGG , § 550 . ZPO ; BayObLGZ 1993, 248/252).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1896 Rn.7; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn.27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 389/2394; Palandt/Diederichsen § 1903 Rn.5).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
    Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15

    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers:

    Droht der Betroffene wie hier durch eine Vielzahl von unsinnigen Anträgen oder Rechtsstreitigkeiten zu seinen Lasten erhebliche Kosten zu verursachen, wie etwa Gerichtsgebühren, die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung oder auch die Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung in sozialgerichtlichen Verfahren nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, rechtfertigt das die Annahme einer erheblichen Gefahr für sein Vermögen (vgl. KG BtPrax 2007, 84, 85; BayObLG FamRZ 1998, 454, 455 und Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 3Z BR 203/96 - juris Rn. 13; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1903 BGB Rn. 33 mwN; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 9; Palandt/Götz BGB 75. Aufl. § 1903 Rn. 4; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1903 Rn. 53, 55 mwN).
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1998, 454).

    Neben der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge ist eine solche Anordnung auch für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen grundsätzlich möglich (BayObLG, FamRZ 1998, 454; im Ergebnis wohl auch OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350, das im konkreten Fall einen entsprechenden Einwilligungsvorbehalt zur Abwehr einer Vermögensgefährdung für ungeeignet hielt; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 62, Rdn. 14).

  • OLG München, 27.03.2008 - 33 Wx 274/07

    Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Regelung des Fernmeldeverkehrs

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455).
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