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   OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97   

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https://dejure.org/1997,2239
OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97 (https://dejure.org/1997,2239)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.07.1997 - 2 W 1/97 (https://dejure.org/1997,2239)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 2 W 1/97 (https://dejure.org/1997,2239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 640e
    Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der Vaterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3576 (Ls.)
  • NJW-RR 1998, 1228
  • FamRZ 1998, 484
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Prozesskostenhilfe im Statusverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist jedoch dann der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuches maßgebend, wenn - wie hier - die gerichtliche Entscheidung über ein PKH-Gesuch ohne Zutun des Gesuchstellers verzögert wird (FamRZ 1994, 1123 f; 1995, 1163 f.).

    Ein anderes gerichtliches Vorgehen würde den verfassungsrechtlichen Geboten und Anforderungen an ein faires Verfahren widersprechen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1163, 1164).

  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97
    Zwar ist grundsätzlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die rechtliche Prüfung der Erfolgsaussicht eines PKH-Gesuches der Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Beschlußfassung maßgebend (BGH, FamRZ 1982, 367; JurBüro 1985, 392).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist jedoch dann der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuches maßgebend, wenn - wie hier - die gerichtliche Entscheidung über ein PKH-Gesuch ohne Zutun des Gesuchstellers verzögert wird (FamRZ 1994, 1123 f; 1995, 1163 f.).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 24/03

    Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung

    Insoweit sind die Grundsätze der Rechtsprechung der Zivilgerichte zur hinreichenden Erfolgsaussicht eines Antrags auf Prozesskostenhilfe in Vaterschaftssachen entsprechend heranzuziehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juli 1997 2 W 1/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1998, 484; OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2003 14 WF 195/02, FamRZ 2003, 1018).

    Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das FG diese unbewiesenen Behauptungen --entsprechend der zivilrechtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe in FamRZ 1998, 484; OLG Köln in FamRZ 2003, 1018)-- nicht als ausreichend angesehen hat, die Durchführung des Vaterschaftsprozesses für den Kläger als unausweichlich i.S. des § 33 EStG zu beurteilen.

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 2 WF 8/05

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Berechnung des

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuchs maßgebend ist, sofern die Rechtslage in diesem Zeitpunkt für den Antragsteller (nicht entziehbar) günstiger war (Senat FamRZ 1998, 484), wird nach Leitsatz Nr. 1 im Grundsatz auch nach der beabsichtigten Änderung des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ZPO in allen den Fällen - aber auch nur in den Fällen - zu entscheiden sein, in denen die Entscheidungsreife unzweifelhaft (auch unter Einrechnung eines angemessenen gerichtlichen Entscheidungszeitraums nach Vorliegen aller Unterlagen) vor Inkrafttreten der beabsichtigten Gesetzesänderung eingetreten ist und die neue gesetzliche Regelung für den Antragsteller ungünstiger ist.

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuchs maßgebend ist, sofern die Sach- und Rechtslage in diesem Zeitpunkt für den Antragsteller (nicht entziehbar) günstiger war (vgl. Senat FamRZ 1998, 484; vgl. auch Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl. § 119 Rdn. 46), wird andererseits nach vorgenannten Grundsätzen auch noch in der Zeit nach Inkrafttreten der beabsichtigten Gesetzesänderung in allen den Fällen - aber auch nur in den Fällen - zu entscheiden sein, in denen die Entscheidungsreife unzweifelhaft (auch unter Einrechnung eines angemessenen gerichtlichen Entscheidungszeitraums nach Vorliegen aller Unterlagen) vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung eingetreten ist und die neue gesetzliche Regelung für den Antragsteller ungünstiger ist.

  • LG Mühlhausen, 09.06.2010 - 2 T 99/10

    Prozesskostenhilfe: Beschwerdeverfahren gegen ablehnende

    In einem solchen Fall läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens keine Prozesskostenhilfe zu gewähren (BayVGH, Beschl. v. 12.01.2009, Aktz.: 19 C 08.3012, rech. n. Juris, RN 4 ff. m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.07.1997, Aktz.: 2 W 1/97, rech.

    n. Juris, = NJW-RR 1998, S. 1228 f.).

  • OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02

    PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen

    Zu den Vaterschaftsfeststellungssachen wird die Ansicht vertreten, dass wegen der regelmäßig veranlassten Einholung von Abstammungsgutachten an die Erfolgsaussicht keine hohen Anforderungen zu stellen seien, vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 114 Rn. 58. Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen können, so auch OLG Hamburg FamRZ 2000, 1587, OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1228.
  • OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00

    Beurteilung der Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Entscheidung

    Der Auffassung, es sei auch bei dieser Sachlage in Abstammungssachen darauf abzustellen, ob die Rechtsverteidigung zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife noch Aussicht auf Erfolg gehabt habe (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 484), vermag sich der Senat nicht anzuschließen, denn vom Gericht kann keine Entscheidung wider besseres Wissen entgegen dem eigenen Verhalten der Prozeßkostenhilfe begehrenden Partei verlangt werden (vgl. auch BGH NJW 1982, 1104 und 1985, 498).
  • OLG Nürnberg, 11.01.2000 - 11 WF 3839/99

    Zulässigkeit der Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren nach rechtskräftigem

    Eine andere Ansicht stellt in den Fällen, in denen sich die Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch ohne Verschulden der Partei verzögert hat, auf dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife erster Instanz ab (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1228f., Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen Rn. 763; Stein-Jonas/Bork, ZPO, vor § 114 Rn. 41).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2007 - 1 O 63/07

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Erklärung;

    Prozesskostenhilfe kann vor diesem Hintergrund nur für das Verfahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife für die Zukunft bewilligt werden, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der ordnungsgemäß bzw. vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (BGH, Beschl. v. 12.02.2003 - XII ZR 232/02 -, FamRZ 2003, 668; Beschl. v. 10.07.1985 - IVb ZB 47/85 -, NJW 1986, 62; Beschl. v. 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 -, NJW 1982, 446; OVG Weimar, Beschl. v. 03.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ 1998, 866; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.7.1997 - 2 W 1/97 -, FamRZ 1998, 484 - alle zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 18.04.2004 - 1 O 235/04 -, NordÖR 2004, 343; Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 166 Rn. 14a m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05

    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

    Fraglich ist, ob darüber hinaus auch dann hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen ist, wenn sich der beklagte Mann, obwohl er der Mutter des Klägers in der Empfängniszeit beigewohnt hat, seiner Vaterschaft nicht sicher ist und Mehrverkehr der Mutter lediglich für möglich hält (geringere Anforderungen werden insoweit gestellt von OLG Hamburg, DAVorm 1986, 387; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114, Rz. 28; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 114, Rz. 58; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rz. 430; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rz. 183), oder ob es in jedem Fall der Darlegung ernsthafter Zweifel an der Vaterschaft bedarf (so OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 114, Rz. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 114, Rz. 104; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rz. 50; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1228).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2008 - 1 O 51/08

    Auswahlverfahren der Hochschulen: Hinweispflicht gemäß § 25 Satz 1 VwVfG M-V

    Denn Prozesskostenhilfe kann nur für das Verfahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife für die Zukunft bewilligt werden, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der ordnungsgemäß bzw. vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (BGH, Beschluss vom 12.02.2003 -XII ZR 232/02 -, FamRZ 2003, 668; Beschluss vom 10.07.1985 -IVb ZB 47/85 -, NJW 1986, 62; Beschluss vom 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 -, NJW 1982, 446; OVG Weimar, Beschluss vom 03.12.1997 - 3 ZO 619/95 -, NVwZ 1998, 866; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.7.1997 - 2 W 1/97 -, FamRZ 1998, 484 - alle zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 166 Rn. 14a m.w.N.).
  • OLG Celle, 16.03.2001 - 14 W 26/01

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe ; Erfolgsaussicht ; Zeitpunkt ;

    Maßgebend für die Bewertung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beklagten ist der Zeitpunkt der Entscheidungsreife (ebenso OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 222 mit ausführlicher Übersicht über den Meinungsstand), nicht der Zeitpunkt der Antragstellung (sowohl OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1228), wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 20. Juni 2001 angenommen hat, oder der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (so der BGH, MDR 1982, 564 für die Entscheidung einer Rechtsfrage sowie Wax im Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Auflage, 2000, § 114 Randnr. 161).
  • OLG Celle, 15.08.2001 - 14 W 26/01

    Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung

  • KG, 08.12.2005 - 22 W 54/05

    Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der vorweggenommenen Beweiswürdigung

  • OVG Brandenburg, 19.08.2002 - 4 E 32/02

    Versäumnis der Beschwerdefrist; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • OLG Koblenz, 10.04.2000 - 8 W 212/00

    Zulässigkeit eines persönlich durch eine Prozeßpartei eingelegten Einspruchs

  • KG, 08.12.2005 - 22 W 54/04
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