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   LG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 S 441/96   

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https://dejure.org/1997,5398
LG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 S 441/96 (https://dejure.org/1997,5398)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.1997 - 22 S 441/96 (https://dejure.org/1997,5398)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 1997 - 22 S 441/96 (https://dejure.org/1997,5398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit des Unterhalts; Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen; Erhöhung des Selbstbehaltes ; Notwendige Kosten der Lebensführung; Bestimmung der Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 50
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Zur Berechnung der Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen beim Erwachsenenunterhalt wurden deshalb unterschiedliche Berechnungsweisen angewandt (vgl. dazu etwa die Übersicht von Menter, FamRZ 1997, 919 f.), wobei sich die Mehrzahl der Gerichte entsprechend den Vorgaben des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 1992, aaO, mit einer Erhöhung des Selbstbehalts des gegenüber volljährigen Kindern geltenden angemessenen Selbstbehalts um 30 % bis 50 % behalf (vgl. z.B. LG Münster FamRZ 1992, 714; LG Bochum FamRZ 1994, 841; LG Düsseldorf FamRZ 1998, 50 f.).
  • OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99

    Selbstbehalt und Schonvermögen bei Elternunterhalt

    Deshalb entspricht es verbreiteter Anschauung, dass zur Sicherstellung des Ausbildungsunterhalts für das gerade volljährig gewordene Kind von dem Unterhaltspflichtigen größere Opfer verlangt werden können, als wenn es sich um die Heimkosten der Eltern handelt (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1991, 1347; Künkel FamRZ 1991, 14, 22 f; LG Düsseldorf FamRZ 1998, 50; Duderstadt FamRZ 1998, 273, 276 Fußnote 34; Schibel NJW 1998, 3449, 3451).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 3 UF 122/99

    Elternunterhalt: Nicht-Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens

    Weitgehende Einigkeit herrscht dahingehend, daß ein Ehegatte nicht verpflichtet ist, seinem Ehepartner Geldmittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser leistungsfähig zur Zahlung von Elternunterhalt wird (statt vieler LG Düsseldorf, FamRZ 1998, S. 50ff, Kalthoener/Büttner, NJW 1994, 1829, Fischer, FamRZ 1993, 732ff Anmerkungen zur Entscheidung des LG Essen, FamRZ 1993, 731).
  • OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99

    Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen selbst schon Rente beziehenden

    Das Landgericht Düsseldorf hat einen Zuschlag von zumindest 30 % für angemessen erachtet (FamRZ 1998, 50).
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