Weitere Entscheidung unten: LG Frankenthal, 04.08.1997

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97   

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https://dejure.org/1997,6042
BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97 (https://dejure.org/1997,6042)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 1Z BR 136/97 (https://dejure.org/1997,6042)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1Z BR 136/97 (https://dejure.org/1997,6042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption; Altersunterschied bei einer Adoption; Anforderungen an das Bestehen eines "Eltern-Kind-Verhältnisses"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1741 Abs. 1, § 1767
    Volljährigkeitsadoption bei geringem Altersunterschied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Aber auch für die sittliche Rechtfertigung der Annahme (§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ) kommt es vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses an (BayObLG FamRZ 1982, 644/645; vgl. auch § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB und BayObLG NJW 1985, 2094 sowie FamRZ 1996, 183/184).

    Für die Ablehnung der Annahme genügt es, wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll (BayObLG NJW 1985, 2094 und FamRZ 1997, 638 ).

  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Aber auch für die sittliche Rechtfertigung der Annahme (§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ) kommt es vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses an (BayObLG FamRZ 1982, 644/645; vgl. auch § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB und BayObLG NJW 1985, 2094 sowie FamRZ 1996, 183/184).

    b) Durch die Erwachsenenadoption soll zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Verhältnis begründet werden, das der natürlichen Eltern-Kind-Beziehung nachgebildet ist (BayObLG FamRZ 1996, 183 /184 und 1997, 638).

  • KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81

    Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Eine solche Beziehung setzt in der Regel einen Altersabstand voraus, der eine natürliche Generationenfolge nicht ausschließen würde (vgl. BayObLG DAVorm 1980, 503/507, KG FamRZ 1982, 641/642; Staudinger/Frank Rn. 16, Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 1767).
  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 199/96

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Für die Ablehnung der Annahme genügt es, wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll (BayObLG NJW 1985, 2094 und FamRZ 1997, 638 ).
  • OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 6 WF 45/80
    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Die Festsetzung des Geschäftswerts für das Verfahren der weiteren Beschwerde beruht auf § 31 Abs. 1 Satz 1, § 131 Abs. 2 i.V.m. § 98 Abs. 2 , § 30 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 KostO (vgl. BayObLG Rpfleger 1981, 247).
  • OLG Köln, 01.03.1982 - 16 Wx 9/82

    Zur Adoption einer volljährigen Person; Eltern-Kind-Verhältnis bei einem geringen

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97
    Soweit der Senat ausnahmsweise einen geringeren Abstand hat genügen lassen (vgl. BayObLG Report 1993, 44; s. auch OLG Köln FamRZ 1982, 642/643), waren besondere Umstände des Einzelfalls maßgebend, die hier nicht vorliegen.
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    Aus dem Grundsatz, dass das durch eine Adoption geschaffene "künstliche" Kindschaftsverhältnis dem natürlichen Kindschaftsverhältnis möglichst nachgebildet sein soll, lässt sich zunächst herleiten, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis regelmäßig einen Altersabstand zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden erfordert, der einer natürlichen Generationenfolge zwischen Eltern und leiblichen Kindern entspricht (vgl. BT-Drucks. 7/3061 S. 52), und zwar sowohl hinsichtlich eines mindestens erforderlichen Altersunterschieds (vgl. KG FamRZ 2014, 225, 227; BayObLGR 1998, 34, 35 [Adoption abgelehnt bei Altersunterschied von 14 Jahren bzw. 12 Jahren]) als auch bezüglich eines höchstens zulässigen Altersabstands (vgl. OLG Bremen FamRZ 2017, 722, 723; OLG Bamberg Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 UF 234/11 - juris Rn. 16 [Adoption abgelehnt bei Altersunterschied von 61 Jahren bzw. 60 Jahren]).
  • KG, 27.03.2013 - 17 UF 42/13

    Kindesannahme: Maßgebliche Gesichtspunkte für die Voraussetzungen einer

    In der Rechtsprechung besteht denn auch Einigkeit, dass eine Volljährigenadoption nicht ausgesprochen werden darf, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden kein angemessener Altersabstand besteht (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1Z BR 136/97 -, NJWE-FER 1998, 78 [bei juris Rz. 11]: ein zu geringer, nicht der natürlichen Generationenfolge entsprechender Altersunterschied von 11 Jahren stellt ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme dar, dass die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 1990 - 11 W 119/90 -, FamRZ 1991, 226 [227]: ein Altersunterschied von nur 4½ Jahren steht einer positiven Annahmeentscheidung entgegen; OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 1982 - 16 Wx 122/81 -, FamRZ 1982, 844: ein Altersabstand von 7 Jahren lässt nicht erwarten, dass ein Vater-Sohn-Verhältnis entstehen wird; KG, Beschluss vom 22. September 1981 - 1 W 3258/81 -, FamRZ 1982, 641 [642]: ein Altersunterschied von nur 14 Jahren entspricht nicht einem natürlichen Altersunterschied zwischen Eltern und Kindern und hindert deshalb die Annahme, dass die Entstehung eines echten, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten Familienband zu erwarten sei).
  • AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18

    Volljährigenadoption eines mit den Annehmenden Verwandten, Bemessung des

    In der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass eine Volljährigenadoption nicht ausgesprochen werden darf, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden kein angemessener Altersabstand besteht (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - Aktenzeichen 1 Z BR 136/97).
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 04.08.1997 - 1 T 294/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9575
LG Frankenthal, 04.08.1997 - 1 T 294/97 (https://dejure.org/1997,9575)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 04.08.1997 - 1 T 294/97 (https://dejure.org/1997,9575)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 04. August 1997 - 1 T 294/97 (https://dejure.org/1997,9575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Adoption eines Volljährigen bei einem Altersunterschied von nur sechs Jahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 25.03.1935 - IV B 64/34

    Was ist unter Herstellung eines dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechenden

    Auszug aus LG Frankenthal, 04.08.1997 - 1 T 294/97
    (RGZ 147, 220, 226), daß ein geringer Altersunterschied (dort 8 Jahre) für sich allein nicht zu der Annahme reicht, die Adoption beruhe nicht auf rechtlich einwandfreien Grundlagen .
  • OLG Köln, 05.02.1990 - 16 Wx 169/89

    Sittlichkeit einer Erwachsenenadoption bei Zweck der Ermäßigung der

    Auszug aus LG Frankenthal, 04.08.1997 - 1 T 294/97
    Ein Volljähriger trifft die Entscheidung darüber, ob die Adoption seinem Wohle entspricht grundsätzlich selbst dadurch, daß er den Adoptionsantrag stellt, so daß sich eine weitergehende vormundschaftsgerichtliche Prüfung erübrigt (OLG Köln, FamRZ 1990, 800 ; BayObLG FamRZ 1982, 644, 645; Staudinger-Frank, 12. Aufl., § 1767 Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 01.03.1982 - 16 Wx 9/82

    Zur Adoption einer volljährigen Person; Eltern-Kind-Verhältnis bei einem geringen

    Auszug aus LG Frankenthal, 04.08.1997 - 1 T 294/97
    Die hierzu ergangenen Entscheidungen, die etwa Adoptionen abgelehnt haben bei einem Altersunterschied von 3 bzw. 7 Jahren (vgl. OLG Köln, FamRZ 1982, 642, 643 und 844, 845) betreffen nicht den hier vorliegenden Fall der Adoption eines Kindes des Ehegatten.
  • KG, 27.03.2013 - 17 UF 42/13

    Kindesannahme: Maßgebliche Gesichtspunkte für die Voraussetzungen einer

    So etwa, wenn es sich bei dem Anzunehmenden um das volljährige Stiefkind des Annehmenden handelt, welches bereits seit vielen Jahren zusammen mit diesem und dessen Ehefrau - seiner Mutter - im gemeinsamen Haushalt lebt und sich trotz des geringen Altersunterschied von etwas mehr als sechs Jahren ein echtes Vater-Sohn-Verhältnis entwickelt hat, welches nur noch rechtlich institutionalisiert wird (LG Frankenthal, Beschluss vom 4. August 1997 - 1 T 294/97 -, FamRZ 1998, 505).
  • LG Bonn, 17.02.2004 - 6 T 27/04

    Kostentragungspflicht beim Nießbrauch

    Zwar wird bei Stiefkindern in der Regel von einem Eltern-Kind-Verhältnis ausgegangen (LG Frankenthal FamRZ 1998, 505 ; MünchKomm/Lüderitz, 3. Aufl., § 1767 BGB Rn. 7).
  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 63/03

    Volljährigenadoption von Stiefkindern

    Zwar wird bei Stiefkindern in der Regel von einem Eltern-Kind-Verhältnis ausgegangen (LG Frankenthal, FamRZ 1998, 505; Lüderitz, in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 1767 Rdnr. 7).
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