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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.01.1997 - II-1 UF 111/96   

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https://dejure.org/1997,13740
OLG Düsseldorf, 03.01.1997 - II-1 UF 111/96 (https://dejure.org/1997,13740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.01.1997 - II-1 UF 111/96 (https://dejure.org/1997,13740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Januar 1997 - II-1 UF 111/96 (https://dejure.org/1997,13740)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der unterhaltsrechtlichen Betrachtung der Morgengabe als zum nachehelichen Unterhalt gehörend; Rechtswirksamkeit der Vereinbarung einer Morgengabe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZGB Türkei § 169
    Wirksamkeit der Vereinbarung einer Morgengabe bei Eingehung einer Ehe nach türkischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 623
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 10/86

    Rechtsnatur eines Vertrages über eine Morgengabe nach islamischem Recht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.1997 - 1 UF 111/96
    Dem steht bereits entgegen, daß sie auch bei Anwendung deutschen Sachrechts als verbindlich angesehen wird, obwohl sie dem deutschen Rechtsverständnis - anders als dem türkischen - fremd ist (vgl. BGH FamRZ 87, 463, OLG Hamm, FamRZ 88, 516).
  • OLG Hamm, 08.09.1987 - 1 UF 620/86

    Ausschluss eines Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; Alleinige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.01.1997 - 1 UF 111/96
    Dem steht bereits entgegen, daß sie auch bei Anwendung deutschen Sachrechts als verbindlich angesehen wird, obwohl sie dem deutschen Rechtsverständnis - anders als dem türkischen - fremd ist (vgl. BGH FamRZ 87, 463, OLG Hamm, FamRZ 88, 516).
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2007 - 5 UF 74/05

    Iranisches Recht; Morgengabe: Anspruch auf Herausgabe der Morgengabe trotz eines

    Bei einer güterrechtlichen Einordnung oder Zuordnung zum Scheidungsstatut wäre nach dem deutschen internationalen Privatrecht ein Statutenwechsel vorliegend durch die Einbürgerung nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ohnehin ausgeschlossen (vgl. Art. 15 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 EGBGB; gegen Unwandelbarkeit des Scheidungsstatuts in Einbürgerungsfällen aber Münchener Kommentar/Winkler von Mohrenfels, 3. Aufl. Art. 17 EGBGB Rdnr. 34; für Zuordnung der Morgengabe zu Art. 18 Abs. 4 EGBGB i. V. m. Art. 17 EGBGB etwa OLG Celle FamRZ 1998, 374 und OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 623; zur Streitfrage vgl. außerdem Palandt/Heldrich, BGB 66. Aufl., Art. 17 EGBGB Rdnr. 17 und OLG Hamburg FamRZ 2004, 459).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2008 - 5 U 88/08

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte und Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf

    In diesem Sinne hat sich auch Öztan in der FamRZ 1998, 624 in seiner Anmerkung zu der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 03.01.1997, 1 UF 111/96 in FamRZ 1998, 623 geäußert, in der das OLG sich zu der Vereinbarung türkischer Eheleute bei der Trauung nach islamisch-religiösem Ritus über die Zahlung eines Geldbetrages nach Scheidung der Ehe und der Einordnung einer solchen Vereinbarung als "Morgengabe" verhält.
  • AG Ingolstadt, 11.01.2017 - 2 F 808/15

    Keine Ansprüche aus einer Brautgeldabrede (Morgengabe) nach türkischem Recht ohne

    Im Übrigen würde - unabhängig vom türkischen Recht - eine derartige Entschädigungsregelung gem. Art. 6 EGBGB als mit der hiesigen Rechtsordnung nicht vereinbar anzusehen sein (Höhe der zwischen den Familien ausgehandelten Morgengabe als "Marktwert" der Frau oder "Kranzgeld" (in Deutschland abgeschafft, nachdem dieses entgegen früheren Moralvorstellungen als verfassungswidrig angesehen wurde) und Strafe für die Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als sittenwidriger Verstoß gegen §§ 1, 2 GG - ebenso AG Darmstadt 15.05.2014, 50 F 366/13) - nicht gefolgt wird der Argumentation des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 03.01.1997, 1 UF 111/96, das offenbar die Frage des Vollzugs des Geschlechtsverkehrs auch zum Maßstab für die Bemessung der Höhe der Brautgabe gemacht hat (vgl. Bl. 95 d.A).; ebenfalls nicht gefolgt wird insbesondere auch OLG Köln 23.03.2006, 21 UF 144/05, das davon ausgeht, der "mehir" Anspruch sei "mit dem geschlechtlichen Vollzug der Ehe entstanden).
  • OLG Stuttgart, 23.08.2006 - 13 W 54/06

    Erstellung einer "Aussteuerurkunde" vor Eheschließung türkischer Parteien:

    Diese Brautgabe kann von der Ehefrau auch nach der Scheidung eingefordert werden (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, Seite 623).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.01.1998 - 10 UF 55/97   

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https://dejure.org/1998,11729
OLG Hamm, 23.01.1998 - 10 UF 55/97 (https://dejure.org/1998,11729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.1998 - 10 UF 55/97 (https://dejure.org/1998,11729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 10 UF 55/97 (https://dejure.org/1998,11729)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 724
  • FamRZ 1998, 623
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Dabei wird insbesondere eine Rolle spielen, ob der Beklagte angesichts der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und seiner persönlichen Eigenschaften (Alter, Gesundheitszustand und ähnliches) überhaupt eine reale anderweitige Beschäftigungschance hatte und ob ihm gegebenenfalls die Aufgabe seiner bisherigen Tätigkeit angesichts seines Gesundheitszustandes zumutbar war (vgl. - für den Fall des Unterhaltsbedürftigen - BGH, Urteile vom 1. April 1987 - IVb ZR 33/86 - FamRZ 1987, 691, 693; vom 8. April 1987 - IVb ZR 39/86 - FamRZ 1987, 912, 913 jeweils m.w.N.; - für den Fall des Unterhaltspflichtigen - Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 - FamRZ 1996, 345, 346; OLG Hamm, FamRZ 1998, 623; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 622; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht I 3. Kap. Rdn. 170; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2, Rdn. 145).
  • OLG Jena, 19.12.2002 - 1 UF 240/02

    Volljährigenunterhalt, berufsbedingte Mehrausgaben

    Das OLG Hamm (NJW-RR 1998, 724) hat bei einem älteren Unterhaltsschuldner, der für den Pkw (72 km Entfernung) 1109,- DM aufwendet, die Fahrtkosten als erstattungsfähig angesehen, da die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesichts der Lage nicht zumutbar sei und ein Umzug angesichts des Alters nicht in Betracht komme.
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 27 UF 36/00

    Verpflichtung des Unterhaltsschuldners in einer Jugendamtsurkunde

    Fiktive Einkünfte könnten der Klägerin nur zugerechnet werden, wenn ihr im Hinblick auf die Verwendung des Pflichtteilsbetrages ein mutwilliges Verhalten im Sinne unterhaltsbezogener Leichtfertigkeit vorgeworfen werden könnte (BGH FamRZ 1988, 145, 150 = NJW-RR 1988, 514; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 724; FamRZ 1999, 516; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rn. 502 und 503 a. E.; Haußleiter a. a. O. § 1 Rn. 328).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.10.1997 - 12 UF 1148/97   

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https://dejure.org/1997,9576
OLG München, 20.10.1997 - 12 UF 1148/97 (https://dejure.org/1997,9576)
OLG München, Entscheidung vom 20.10.1997 - 12 UF 1148/97 (https://dejure.org/1997,9576)
OLG München, Entscheidung vom 20. Oktober 1997 - 12 UF 1148/97 (https://dejure.org/1997,9576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 623
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00

    Berücksichtigung von über einen vollschichtigen Beruf hinaus ausgeübten

    Für die Frage der Bedarfsermittlung kann offenbleiben, ob der Antragsgegner noch über Nebeneinnahmen aus einem Party-Service verfügt, da eine solche Tätigkeit überobligationsmäßig wäre (vgl. BGH FamRZ 1983, 146, 149 f; OLG München FamRZ 1998, 623).
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