Rechtsprechung
OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unrichtigen Erklärung; Korrektur einer falschen Willensbildung durch Urteilsberichtigung; Vorliegen eines typischen Rechenfehlers bei Berechnungen zum Versorgungsausgleich mit einem Computerprogramm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Forchheim, 04.08.1997 - 2 F 9/97
- OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1620
- FamRZ 1998, 764
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88
Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82
Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82
Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02
Versorgungsausgleich: Beschwerde bezüglich eines Schreibfehlers bei Angabe der …
Damit ist der Fall mit dem Eintippen eines falschen Betrags in einen Taschenrechner, also einem typischen Rechenfehler vergleichbar (…Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn. 9; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764). - OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04
Zur Zulässigkeit der Abänderung der Rentenanwartschaft von Amts wegen
Bei der vorgenommenen Korrektur handelt es sich unter diesen Umständen weder um die Berichtigung eines Schreib- oder Rechenfehlers noch einer anderen offenbaren Unrichtigkeit, sondern eines Fehlers in der Rechtsanwendung, zumal auch für einen reinen Eingabefehler bei der Bedienung des aktenersichtlich für die Berechnung des Versorgungsausgleichs benutzten familienrechtlichen Computerprogramms (dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 776; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764) weder nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung noch nach dem sonstigen Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte bestehen. - OLG Frankfurt, 25.11.2020 - 6 W 123/20
Berichtigung einer im Eilverfahren ergangenen Kostenentscheidung nach § 319 ZPO
Eine Unrichtigkeit ist daher bereits dann "offenbar", wenn sie sich z.B. aus den Vorgängen bei Erlass einer Entscheidung oder anhand der Prozessakte (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 1620) einschließlich der Sitzungsprotokolle nachvollziehbar nach außen deutlich ergibt und damit für das Gericht, aber auch für Dritte, ohne Weiteres erkennbar ist (BGH NJW-RR 2017, 55 Rn 8).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 31.10.1997 - 7 UF 228/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 764