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   OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97   

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OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97 (https://dejure.org/1997,5658)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.10.1997 - 2 WF 115/97 (https://dejure.org/1997,5658)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - 2 WF 115/97 (https://dejure.org/1997,5658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unrichtigen Erklärung; Korrektur einer falschen Willensbildung durch Urteilsberichtigung; Vorliegen eines typischen Rechenfehlers bei Berechnungen zum Versorgungsausgleich mit einem Computerprogramm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1620
  • FamRZ 1998, 764
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02

    Versorgungsausgleich: Beschwerde bezüglich eines Schreibfehlers bei Angabe der

    Damit ist der Fall mit dem Eintippen eines falschen Betrags in einen Taschenrechner, also einem typischen Rechenfehler vergleichbar (Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn. 9; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04

    Zur Zulässigkeit der Abänderung der Rentenanwartschaft von Amts wegen

    Bei der vorgenommenen Korrektur handelt es sich unter diesen Umständen weder um die Berichtigung eines Schreib- oder Rechenfehlers noch einer anderen offenbaren Unrichtigkeit, sondern eines Fehlers in der Rechtsanwendung, zumal auch für einen reinen Eingabefehler bei der Bedienung des aktenersichtlich für die Berechnung des Versorgungsausgleichs benutzten familienrechtlichen Computerprogramms (dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 776; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764) weder nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung noch nach dem sonstigen Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte bestehen.
  • OLG Frankfurt, 25.11.2020 - 6 W 123/20

    Berichtigung einer im Eilverfahren ergangenen Kostenentscheidung nach § 319 ZPO

    Eine Unrichtigkeit ist daher bereits dann "offenbar", wenn sie sich z.B. aus den Vorgängen bei Erlass einer Entscheidung oder anhand der Prozessakte (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 1620) einschließlich der Sitzungsprotokolle nachvollziehbar nach außen deutlich ergibt und damit für das Gericht, aber auch für Dritte, ohne Weiteres erkennbar ist (BGH NJW-RR 2017, 55 Rn 8).
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   OLG Düsseldorf, 31.10.1997 - 7 UF 228/97   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 764
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