Weitere Entscheidung unten: EuGH, 17.02.1998

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97   

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https://dejure.org/1998,10
BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 (https://dejure.org/1998,10)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 (https://dejure.org/1998,10)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 (https://dejure.org/1998,10)
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Kindergartengebühr IV

Art. 2 Abs. 1 GG, Gesetzgebungskompetenz, Art. 75, 105 GG;

Art. 3 Abs. 1 GG, sachlicher Grund für Gebührenstaffelung, soziale Gesichtspunkte sind berücksichtigungsfähig

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Staffelung von Kindergartengebühren nach dem Familieneinkommen: kein verfassungswidriger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit durch kommunale Gebührensatzung - kein Verstoß gegen Grundsätze der Abgabengerechtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Kindergartengebühr - Staffelung der Kindergartengebühr - Familieneinkommen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Regelung über die Staffelung von Kindergartengebühren nach dem Familieneinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einkommensabhängige Staffelung von Kindergartenbeiträgen ist verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1 GG
    Gebührenstaffelung nach Einkommen bei Kindergärten verfassungsgemäß

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 332
  • NJW 1998, 2128
  • NVwZ 1998, 834 (Ls.)
  • FamRZ 1998, 887
  • DVBl 1998, 699
  • DÖV 1998, 729
 
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Wird zitiert von ... (417)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
    Sie bleibt an die individuelle Inanspruchnahme einer staatlichen Infrastruktureinrichtung geknüpft und ist insoweit nicht, wie eine Steuer, voraussetzungslos geschuldet (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

    Aus dieser Zweckbestimmung folgt, daß Gebühren für staatliche Leistungen nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden dürfen; die Verknüpfung zwischen Kosten und Gebührenhöhe muß sachgerecht sein (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 85, 337 ).

    Art. 3 Abs. 1 GG steht weder einer Unterdeckung noch einer Überdeckung der Kosten durch die Gebühren von vornherein entgegen (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

    Mit einer Gebührenregelung dürfen neben der Kostendeckung auch andere Zwecke verfolgt werden; auch der Wert einer staatlichen Leistung für deren Empfänger darf sich in Gebührenmaßstäben niederschlagen (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 79, 1 ; 85, 337 ).

    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (vgl. BVerfGE 50, 217 ).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
    Aus dieser Zweckbestimmung folgt, daß Gebühren für staatliche Leistungen nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden dürfen; die Verknüpfung zwischen Kosten und Gebührenhöhe muß sachgerecht sein (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 85, 337 ).

    Mit einer Gebührenregelung dürfen neben der Kostendeckung auch andere Zwecke verfolgt werden; auch der Wert einer staatlichen Leistung für deren Empfänger darf sich in Gebührenmaßstäben niederschlagen (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 79, 1 ; 85, 337 ).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
    Der Begriff der öffentlichen Fürsorge ist nicht eng auszulegen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).

    Gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG muß er dafür sorgen, daß Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 88, 203 ).

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Geschützt ist insbesondere der Anspruch, durch die Staatsgewalt nicht mit einem finanziellen Nachteil in Form einer Geldleistungspflicht belastet zu werden, die nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist (vgl. BVerfGE 96, 375 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    c) Neben den Zwecken des Vorteilsausgleichs und der Kostendeckung können auch Zwecke der Verhaltenslenkung sowie soziale Zwecke die Bemessung einer Vorzugslast rechtfertigen (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 107, 133 ; 108, 1 ; 132, 334 ; 144, 369 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Die Frage der Bemessung der Anzahl verfügbarer Ausbildungsplätze obliegt der Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, der bei seiner Haushaltswirtschaft neben den Grundrechten der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auch andere Gemeinwohlbelange berücksichtigt (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 ; 87, 1 ; 90, 107 ; 97, 332 ; 103, 242 ; 105, 73 ; 112, 50 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 17.02.1998 - C-249/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,484
EuGH, 17.02.1998 - C-249/96 (https://dejure.org/1998,484)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.1998 - C-249/96 (https://dejure.org/1998,484)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - C-249/96 (https://dejure.org/1998,484)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verweigerung einer Fahrtvergünstigung für Lebensgefährten des gleichen Geschlechts

  • Europäischer Gerichtshof

    Grant

  • EU-Kommission PDF

    Grant / South-West Trains

    EG-Vertrag, Artikel 119; Richtlinie 75/117 des Rates
    1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 des Vertrages - Richtlinie 75/117 - Tragweite - Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Grant / South-West Trains

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg; Verweigerung einer Fahrtvergünstigung für Lebensgefährten des gleichen Geschlechts; Diskriminierung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verweigerung einer Fahrtvergünstigung für Lebensgefährten des gleichen Geschlechts

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 75/117/EWG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Diskriminierung wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung?

  • rechtsportal.de

    EG-Vertrag Art. 119; Richtlinie 75/117/EWG
    1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 des Vertrages - Richtlinie 75/117 - Tragweite - Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung - Ausschluß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT UNTER DAS GEMEINSCHAFTSRECHT

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 119 EGV; Richtlinie 75/117/EWG
    Versagung von Fahrtvergünstigungen für gleichgeschlechtlichen Partner des Arbeitnehmers

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Industrial Tribunal Southampton - Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag und des Artikels 1 der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 969
  • NVwZ 1998, 491 (Ls.)
  • EuZW 1998, 212
  • NZA 1998, 301
  • FamRZ 1998, 887
  • BB 1998, 899
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Es führte aus, daß zwar einige Gerichte des Vereinigten Königreichs Entscheidungen erlassen hätten, die diese Frage verneinten, daß aber das Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-13/94 (P./S., Slg. 1996, I-2143) "ein überzeugender Beleg für die These ist, daß Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung rechtswidrig sind".

    Eine solche Auslegung ergebe sich auch aus dem erwähnten Urteil P./S. und entspreche sowohl den Entschließungen und Empfehlungen der Gemeinschaftsorgane als auch der Entwicklung der internationalen Normen über die Menschenrechte und der nationalen Normen über die Gleichbehandlung.

    Frau Grant trägt schließlich vor, nach dem erwähnten Urteil P./S. gehöre eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der sexuellen Orientierung zu den nach Artikel 119 des Vertrages verbotenen "Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts".

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Zwar ist die Wahrung der Grundrechte, die Bestandteil dieser allgemeinen Grundsätze sind, eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftshandlungen; diese Rechte können jedoch als solche nicht dazu führen, daß der Anwendungsbereich der Bestimmungen des Vertrages über die Zuständigkeiten der Gemeinschaft hinaus erweitert wird (vgl. insbesondere zur Tragweite von Artikel 235 EG-Vertrag in bezug auf die Wahrung der Menschenrechte Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnrn. 34 und 35).
  • EKMR, 03.05.1983 - 9369/81

    X. and Y. v. the UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EGMR, 27.09.1990 - 10843/84

    COSSEY v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im übrigen in einem anderen Zusammenhang Artikel 12 der Konvention so ausgelegt, daß er sich nur auf die herkömmliche Ehe zwischen zwei Personen verschiedenen biologischen Geschlechts beziehe (Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17. Oktober 1986, Rees, Serie A, Nr. 106, S. 19, § 49, und vom 27. September 1990, Cossey, Serie A, Nr. 184, S. 17, § 43).
  • EGMR, 17.10.1986 - 9532/81

    REES v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im übrigen in einem anderen Zusammenhang Artikel 12 der Konvention so ausgelegt, daß er sich nur auf die herkömmliche Ehe zwischen zwei Personen verschiedenen biologischen Geschlechts beziehe (Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17. Oktober 1986, Rees, Serie A, Nr. 106, S. 19, § 49, und vom 27. September 1990, Cossey, Serie A, Nr. 184, S. 17, § 43).
  • EKMR, 09.10.1989 - 14753/89

    C. and L.M. v. UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EKMR, 19.05.1992 - 15666/89

    KERKHOVEN AND HINKE v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EKMR, 10.02.1990 - 16106/90

    B. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EKMR, 14.05.1986 - 11716/85

    S. v. the UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Die Europäische Kommission für Menschenrechte hält daran fest, daß dauerhafte homosexuelle Beziehungen trotz der heutigen Entwicklung der Mentalitäten gegenüber der Homosexualität nicht unter das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens fallen (vgl. u. a. Entscheidungen Nr. 9369/81 vom 3. Mai 1983, X. und Y./Vereinigtes Königreich, Decisions and Reports [D. R.] 32, S. 220, Nr. 11716/85 vom 14. Mai 1986, S./Vereinigtes Königreich, D. R. 47, S. 274, Paragraph 2, und Nr. 15666/89 vom 19. Mai 1992, Kerkhoven und Hinke/Niederlande, nicht veröffentlicht, Paragraph 1) und daß nationale Bestimmungen, die zum Schutz der Familie Verheirateten und solchen Personen verschiedenen Geschlechts, die wie Mann und Frau zusammenleben, eine günstigere Behandlung zuteil werden lassen als solchen Personen des gleichen Geschlechts, die dauerhafte Beziehungen unterhalten, nicht gegen Artikel 14 der Konvention verstoßen, der insbesondere die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verbietet (vgl. Entscheidungen S./Vereinigtes Königreich, a. a. O., Paragraph 7, Nr. 14753/89 vom 9. Oktober 1989, C. und L. M./Vereinigtes Königreich, nicht veröffentlicht, Paragraph 2, und Nr. 16106/90 vom 10. Februar 1990, B./Vereinigtes Königreich, D. R. 64, S. 278, Paragraph 2).
  • EuGH, 09.02.1982 - 12/81

    Garland / British Rail

    Auszug aus EuGH, 17.02.1998 - C-249/96
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß Fahrtvergünstigungen, die ein Arbeitgeber seinen ehemaligen Arbeitnehmern, ihren Ehepartnern oder den ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt, Bestandteile des "Entgelts" im Sinne von Artikel 119 des Vertrages sind (vgl. Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 9).
  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    37 Der Gerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu den völkerrechtlichen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte gehört, denen er bei der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts Rechnung trägt (vgl. u. a. Urteile vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 31, vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 68, und vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 44).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Dieser hat u.a. bereits in einem Urteil vom 17. Februar 1998 (Rs C-249/96 - Slg. 1998, I-621 = NJW 1998, 969, jeweils Rdn. 35, 47) entschieden, dass ein Arbeitgeber nach dem Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet sei, die Situation einer Person, die eine feste Beziehung mit einem Partner des gleichen Geschlechts unterhält, der Situation einer Person, die verheiratet ist oder die eine feste nichteheliche Beziehung mit einem Partner des anderen Geschlechts unterhält, gleichzustellen; zu einer Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung hat der Gerichtshof in jener Entscheidung lediglich festgestellt, sie werde von Art. 119 EGV nicht erfasst.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2024 - 12 S 77/24
    Jedenfalls misst der Senat ihnen keine strikt verbindliche Wirkung zu (für den Ausschuss für Menschenrechte: EuGH, Urteil vom 17.02.1998 - C-249/96 -, juris Rn. 46 ); sie sind aber mit erheblichem Gewicht zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 29.01.2019 - 2 BvC 62/14 - juris Rn. 65; beispielhaft für eine Berücksichtigung: EuGH, Urteil vom 11.03.2021 - C-112/20 -, juris Rn. 38 ; offengelassen, welches Gewicht etwa den Allgemeinen Bemerkungen zukommt: EASO/IARMJ-Europe, Richterliche Analyse, Schutzbedürftigkeit im Rahmen von Anträgen auf internationalen Schutz, 2021, S. 34).
  • EGMR, 12.06.2003 - 35968/97

    Rechtssache V. K. gegen DEUTSCHLAND

    In seiner Entscheidung vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache Lisa Jacqueline Grant ./. South-West Trains Ltd (C-249/96, Rec.1998, S. 1-621) stellte der Europäische Gerichtshof Folgendes klar:.
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Weiterhin können die Diskriminierungsverbote des Rechts der Europäischen Union nach der maßgebenden Rechtsprechung des EuGH nicht in entsprechender Anwendung über die dort genannten und abschließend aufgezählten Gründe ausgedehnt werden (EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Navas] Rn. 56, Slg. 2006, I-6467; gegen eine Erweiterung der Bedeutung des Art. 119 EG-Vertrag auf andere Benachteiligungsumstände auch 17. Februar 1998 - C-249/96 - [Grant] Rn. 47, Slg. 1998, I-621; folgerichtig anders aufgrund der erweiterten Diskriminierungsmerkmale in Art. 1 Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000: 1. April 2008 - C-267/06 - [Tadao Maruko] Rn. 66, Slg. 2008, I-1757) , weshalb es keiner Vorlage an den Gerichtshof nach Art. 267 AEUV bedarf.
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Der Gerichtshof hat u.a. bereits in einem Urteil vom 17. Februar 1998 - Rs. C-249/96 - (Slg. 1998, I-621 = NJW 1998, 969, jeweils Rn. 35, 47) entschieden, dass ein Arbeitgeber nach dem Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet sei, die Situation einer Person, die eine feste Beziehung mit einem Partner des gleichen Geschlechts unterhält, der Situation einer Person, die verheiratet ist oder die eine feste nichteheliche Beziehung mit einem Partner des anderen Geschlechts unterhält, gleichzustellen; zu einer Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung hat der Gerichtshof in jener Entscheidung lediglich festgestellt, sie werde von Art. 119 EGV (nunmehr Art. 141 EG) nicht erfasst.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH

    Es komme nicht darauf an, ob ein bestimmter Angestellter das Eheerfordernis nicht erfüllen könne, weil er einen homosexuellen Partner habe, wie in dem Fall, der zum Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96 (Grant, Slg. 1998, I-621) geführt habe, weil er einen transsexuellen Partner habe wie im Ausgangsverfahren oder aus anderen Gründen.

    Im Urteil Grant sei nämlich zum einen implizit anerkannt worden, dass die Definition der Ehe eine Frage des Familienrechts sei, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle.

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Schließlich hat das Gericht, gestützt auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die des Gerichtshofes (Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnrn.

    Wie die Rechtsmittelführer betonen, steht nämlich im Hinblick auf einen Vergleich mit der Ehe eine feste, aber nur faktisch bestehende Beziehung zwischen Partnern des gleichen Geschlechts - der im erwähnten Urteil Grant geprüfte Fall - dem rechtlichen Status einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht notwendig gleich, die für die Betroffenen und gegenüber Dritten Rechtsfolgen hat, die denen der Ehe nahekommen.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-25/02

    Rinke

    Ferner steht fest, dass die Wahrung der Grundrechte eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftshandlungen ist (Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 34, und Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa - Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Art. 6 - Allgemeiner

    Jedenfalls scheint der Gerichtshof selbst dies im Urteil Grant zu sagen, in dem er die Schlussfolgerung gezogen hat, dass das Gemeinschaftsrecht nach seinem damaligen Stand eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht erfasste(32).

    32 - Vgl. Urteil vom 17. Februar 1998, Grant (C-249/96, Slg. 1998, I-621, Randnr. 48).

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

  • EuGH, 07.12.2000 - C-79/99

    Schnorbus

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97

    Lewen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-540/03

    Parlament / Rat - Familienzusammenführung - Zulässigkeit der Teilanfechtung -

  • LAG Hamm, 21.09.2001 - 10 TaBV 52/01

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08

    Römer - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie

  • EuG, 28.01.1999 - T-264/97

    EIN GEMEINSCHAFTSBEAMTER, DER MIT EINEM GLEICHGESCHLECHTLICHEN PARTNER

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung - Verbot

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-443/07

    Centeno Mediavilla u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Ernennung von

  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05

    Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-122/99

    D / Rat

  • VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04

    Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

  • SG Düsseldorf, 23.10.2003 - S 27 RA 99/02

    Rentenversicherung

  • EuG, 26.10.1999 - T-51/98

    Burrill und Noriega Guerra / Kommission

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