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   BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96   

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BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96 (https://dejure.org/1998,3123)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96 (https://dejure.org/1998,3123)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 1 BvR 1004/96 (https://dejure.org/1998,3123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 6 Abs 1 durch Anrechnung des Einkommens des Ehegatten bei Stipendiaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Bedarfsermittlung für Sozialleistungen - Doktorandenstipendien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 726
  • FamRZ 1998, 893
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    Dabei ist allerdings eine Ungleichbehandlung von Alleinverdiener- und Doppelverdienerehen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 87, 234 [258]).

    Insoweit könnte gegen das Gebot realitätsgerecht typisierter Unterhaltsleistungen verstoßen worden sein (vgl. BVerfGE 66, 214 [223]; 87, 234 [261]).

    Zudem könnte die Regelung insoweit auch - entgegen Art. 3 Abs. 2 GG - in die freie Entscheidung der Eheleute über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe eingreifen (vgl. BVerfGE 87, 234 [258 f.]).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    Danach dürfen Eheleute jedenfalls nicht deswegen schlechter als Ledige gestellt werden, nur weil sie verheiratet sind (BVerfGE 47, 1 [19]; 69, 188 [205]; 75, 361 [366]).

    Die Differenzierung ist daher gerechtfertigt, wenn die Regelung ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Situation von Ehegatten hat und deren Berücksichtigung gerade in dem konkreten Sachverhalt den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entspricht (BVerfGE 75, 361 [366]).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    Nimmt der Gesetzgeber Differenzierungen vor, die zum Nachteil von Ehe und Familie wirken, so hat er den besonderen Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie schuldet (BVerfGE 18, 257 [269]; 67, 186 [195 f.]; 75, 382 [393]; 87, 1 [37]).

    Unabhängig davon kann die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen sein, sofern dadurch die Ehe nicht diskriminiert wird (BVerfGE 75, 382 [393] m. w. N.).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    3 Abs. 1 GG, der in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab vorgeht (BVerfGE 28, 324 [346 f.] m. w. N.; 75, 348 [357]), verlangt nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, daß die rechtliche Unterscheidung in sachlichen Gründen eine ausreichende Stütze findet.

    Aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses müssen sich nur einleuchtende Sachgründe für die Differenzierung zu Lasten Verheirateter ergeben (BVerfGE 28, 324 [347] m. w. N.).

  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    Nimmt der Gesetzgeber Differenzierungen vor, die zum Nachteil von Ehe und Familie wirken, so hat er den besonderen Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie schuldet (BVerfGE 18, 257 [269]; 67, 186 [195 f.]; 75, 382 [393]; 87, 1 [37]).
  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    Insoweit könnte gegen das Gebot realitätsgerecht typisierter Unterhaltsleistungen verstoßen worden sein (vgl. BVerfGE 66, 214 [223]; 87, 234 [261]).
  • VGH Hessen, 23.01.1996 - 9 UE 2209/93

    Bewilligung eines Promotionsstipendiums: Schlechterstellung von Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. - B ... gegen a) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 1996 - 9 UE 2209/93 -, b) den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juni 1993 - X/V E 2133/92 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 31. März 1998 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    3 Abs. 1 GG, der in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab vorgeht (BVerfGE 28, 324 [346 f.] m. w. N.; 75, 348 [357]), verlangt nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, daß die rechtliche Unterscheidung in sachlichen Gründen eine ausreichende Stütze findet.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    Nimmt der Gesetzgeber Differenzierungen vor, die zum Nachteil von Ehe und Familie wirken, so hat er den besonderen Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie schuldet (BVerfGE 18, 257 [269]; 67, 186 [195 f.]; 75, 382 [393]; 87, 1 [37]).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung des Bedarfs, welcher der Bemessung von Sozialleistungen zugrunde gelegt wird, Einkommen und Vermögen des Ehegatten - unter Zubilligung ausreichender Freibeträge - bedarfsmindernd berücksichtigt wird (BVerfGE 91, 389 [402] m. w. N.).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

  • BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 57/83

    Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen Ehegatten

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • OLG Stuttgart, 05.08.2013 - 17 WF 152/13

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Jubiläumsprämie des Vorjahres bei der

    Berufsbedingte Aufwendungen sind vom Einkommen abziehbare Werbungskosten, weil sie zur Einkommenserzielung notwendig sind (BGH, FamRZ 1998, 893).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 1814/09

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners eines in einer

    vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 31. März 1998 - 1 BvR 1004/96 -, NVwZ 1998, 726 f. und vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 310/07 -, FamRZ 2009, 1295 ff.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvL 4/84, 1 BvL 6/84 -, BVerfGE 75, 382 ff.; Kammerbeschlüsse vom 31. März 1998 - 1 BvR 1004/96 -, a. a. O. und vom 22. Mai 2009 - 1 BvR 310/07 -, a. a. O.

    - 1 BvR 1004/96 -, a. a. O.

  • BSG, 03.07.2002 - B 5 RJ 22/01 R

    Begrenzung der Entgeltpunkte bei in Wirtschaftsgemeinschaft lebenden

    Eheleute dürfen nicht deswegen schlechter als Ledige gestellt werden, nur weil sie verheiratet sind; unabhängig davon kann die eheliche Lebensgemeinschaft aber Anknüpfungspunkt für eine zulässige Differenzierung bei staatlichen Leistungen sein, wenn sich aus der Natur der geregelten Lebensverhältnisse einleuchtende Sachgründe für die Differenzierung ergeben (BVerfG Beschlüsse vom 12. Februar 1964 - 1 BvL 12/62 - BVerfGE 17, 210, 217 und vom 16. Juni 1987 - 1 BvL 4, 6/84 - BVerfGE 75, 382, 393 = SozR 4100 § 138 Nr. 16, S 78, mwN sowie Kammerbeschluss vom 31. März 1998 - 1 BvR 1004/96 - NVwZ 1998, 726).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2000 - 7 UF 4435/99

    Abänderung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Auswanderungsabsichten des

    Ausübung des Umgangsrechts einzuräumen ist (vgl. etwa BGH, FamRZ 1998, 893, 894 sowie Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Auflage, § 1604, 84 Rn 18 m.w.N.
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