Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Substantiierungspflicht im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 2976
- MDR 1998, 846
- FamRZ 1998, 955
Wird zitiert von ... (25)
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
Vielmehr müsse der Anfechtende Umstände vortragen, die objektiv geeignet seien, Zweifel an der Abstammung des Kindes zu wecken (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1998 - XII ZR 229/96 -, NJW 1998, S. 2976 ;… Urteil vom 30. Oktober 2002 - XII ZR 345/00 -, NJW 2003, S. 585 ).Dies sei erforderlich, um das betroffene Kind vor Klagen ins Blaue hinein zu bewahren (vgl. BGH, NJW 1998, S. 2976 ).
Insofern ist von ihm nur zu verlangen, dass er, wie der Bundesgerichtshof dies in seiner Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, NJW 1998, S. 2976 ), Umstände vorträgt, die es nicht ganz fernliegend erscheinen lassen, nicht er, sondern ein anderer Mann könne möglicherweise biologischer Vater des Kindes sein.
- BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00
Familienrecht - Erneute Vaterschaftsanfechtungsklage
Ergänzt ein Kläger, dessen Ehelichkeitsanfechtungsklage (jetzt Vaterschaftsanfechtungsklage) in einem früheren Prozeß mangels ausreichender Indiztatsachen, die berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft begründen könnten, abgewiesen wurde, in einem erneuten Anfechtungsverfahren seinen auf denselben Lebenssachverhalt gestützten Vortrag lediglich um weitere Einzelheiten oder Beweismittel, so steht seiner Klage die materielle Rechtskraft des Erstprozesses entgegen (Fortführung des Senatsurteils vom 22. April 1998 - XII ZR 229/96 - FamRZ 1998, 955).*).Das Familiengericht hatte die damalige Klage unter Berufung auf das Senatsurteil vom 22. April 1998 (XII ZR 229/96 - FamRZ 1998, 955) nach der Vernehmung von Zeugen - ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen - abgewiesen mit der Begründung, der Kläger habe keine Umstände nachweisen können, die bei objektiver Betrachtung geeignet seien, Zweifel an seiner Vaterschaft zu wecken.
Der Kläger muß vielmehr Umstände vortragen und notfalls beweisen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Ehelichkeit des Kindes zu wecken und die die Möglichkeit der Abstammung von einem anderen Mann als nicht ganz fernliegend erscheinen lassen (Senatsurteil vom 22. April 1998 aaO).
Einer erneuten Ehelichkeitsanfechtungsklage des Ehemannes, die auf neue, nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses hervorgetretene Umstände gestützt werde, stehe deshalb die Rechtskraft eines so begründeten Urteils nicht entgegen (Senatsurteil vom 22. April 1998 aaO S. 956 f. m.w.N.).
Es ist weder positiv noch negativ über die Abstammung - den Status - des Kindes entschieden worden, sondern nur darüber, daß der vom Kläger vorgetragene Lebenssachverhalt ihn nicht berechtige, ein etwa bestehendes Anfechtungsrecht im Prozeß durchzusetzen (Senatsurteil vom 22. April 1998 aaO S. 956).
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03
Familienrecht - Verwertbarkeit von heimlich eingeholter DNA- Analyse
Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1998 - XII ZR 229/96 - FamRZ 1998, 955, 956 a.E. und vom 30. Oktober 2002 - XII ZR 345/00 - FamRZ 2003, 155, 156) und wird von der Revision als ihr günstig nicht angegriffen.Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1998 aaO …und vom 30. Oktober 2002 aaO) reicht das bloße Vorbringen des Klägers, er sei nicht der Vater des Kindes und ein gerichtliches Sachverständigengutachten werde seine Vaterschaft ausschließen, für eine Vaterschaftsanfechtungsklage nicht aus.
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1998 - XII ZR 229/96 - FamRZ 1998, 955, 956 und vom 30. Oktober 2002 - XII ZR 345/00 - FamRZ 2003, 155, 156) reicht das bloße Vorbringen des Klägers, er sei nicht der Vater des Kindes und ein gerichtliches Sachverständigengutachten werde seine Vaterschaft ausschließen, für eine Vaterschaftsanfechtungsklage nicht aus. - BGH, 12.12.2007 - XII ZR 173/04
Familienrecht - Vaterschaftsanfechtungsklage
Vielmehr muss er Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Abstammung des Kindes von ihm zu wecken und die Möglichkeit der Abstammung des Kindes von einem anderen Mann als nicht ganz fernliegend erscheinen zu lassen (Senatsurteile vom 12. Januar 2005 XII ZR 227/03 FamRZ 2005, 340 und XII ZR 60/03 - FamRZ 2005, 342, vom 30. Oktober 2002 XII ZR 345/00 FamRZ 2003, 155 und vom 22. April 1998 XII ZR 229/96 FamRZ 1998, 955 ff. m.N.).Denn auch, wenn an die Darlegung der Umstände, die die biologische Vaterschaft des Anfechtungsklägers in Frage stellen, keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind (Senatsurteil vom 22. April 1998 XII ZR 229/96 FamRZ 1998, 955, 957), reicht hier der Vortrag des Klägers jedenfalls nicht aus:.
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11
Verfahrensrecht - Kostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren
Es genügt nicht, wenn er sich auf den Vortrag beschränkt, der betreffende Beteiligte sei nicht der Vater des Kindes; vielmehr müssen die Gründe für die Zweifel an der Vaterschaft im Einzelnen dargelegt werden (Senatsurteil vom 22. April 1998 - XII ZR 229/96 - FamRZ 1998, 955 ff.; siehe auch Senatsurteil vom 14. Februar 1990 - XII ZR 12/89 - FamRZ 1990, 507, 509 f.).Dem Gericht ist auch nicht zuzumuten, wenn der Antragsteller einen entsprechenden Vortrag unterlässt, diese Umstände von Amts wegen zu ermitteln und dann abzuwarten, ob der Antragsteller ihre Verwertung hinnimmt oder anders vorträgt (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1998 XII ZR 229/96 - FamRZ 1998, 955, 956).
- OLG Köln, 06.05.2004 - 14 UF 235/03
Anonyme Anrufe reichen für Anfechtung von Vaterschaft nicht aus // Mutter und …
Es fehlt aber nach Auffassung des Senats schon an einer hinreichend substantiierten und unter Beweis gestellten Darlegung, warum das abgegebene Vaterschaftsanerkenntnis falsch ist, so dass ein Anfechtungsrecht nach §§ 1599 ff. BGB nicht wirksam ausgeübt ist (BGH NJW 1998, 2976; OLG Köln - Senat - NJW 1998, 2985).Solche Umstände müssen bei objektiver Betrachtung geeignet sein, Zweifel an der Vaterschaft auszulösen (BGH NJW 1998, 2976;… Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl. (2004), § 1599 Rn.5;… Bamberger/Hahn, BGB, 2003, § 1600 Rn. 4).
- OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten …
Zur Schlüssigkeit der Anfechtungsklage genügt allein der Vortrag, das Kind stamme nicht vom Kläger ab, nicht (BGH, Urteil vom 22.04.1998 = FamRZ 1998, 955-957 = NJW 1998, 2976- 2977).Er muss die seiner Ansicht nach gegen seine Vaterschaft sprechenden Umstände und damit die Umstände vortragen, die zugleich einen Beginn der Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB begründen (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1998, a.a.O.).
- BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97
Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft
Entgegen der mit der Revisionserwiderung vertretenen Auffassung ist die Klage nämlich nicht deshalb unschlüssig, weil der Kläger keine hinreichenden Angaben zu den die Vaterschaft in Frage stellenden Umständen gemacht habe (vgl. hierzu allgemein Senatsurteile vom 22. April 1998 - XII ZR 229/96 - FamRZ 1998, 955, 956 ff. und vom 14. Februar 1990 - XII ZR 12/89 - FamRZ 1990, 507, 509). - OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
Vaterschaftsanfechtung - Helfen heimliche DNA-Gutachten doch?
Das Erfordernis schlüssigen Vortrags als Voraussetzung der Anordnung einer Beweisaufnahme folgt aus dem den Zivilprozess beherrschenden Beibringungsgrundsatz (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284, Rdn. 2), der hinsichtlich der anfechtungsbegründenden Tatsachen auch im Kindschaftsprozess gilt (…Zöller/Philippi, a.a.O., § 640d, Rdn. 2), und dient des Weiteren dem prozessökonomischen Zweck, das Gericht nicht mit überflüssigen Beweisaufnahmen zu belasten, im Fall des § 1599 BGB speziell auch dazu, die Beteiligten vor Klagen in's Blaue hinein zu verschonen (BGH, NJW 1998, 2976;… Wellenhofer-Klein in MK-BGB, 4. Aufl., § 1599, Rdn. 17). - BGH, 27.06.2012 - XII ZR 89/10
Familienrecht - VerfG-Vorlage: Recht zur Anfechtung der Vaterschaft
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 90/10
Familienrecht - VerfG-Vorlage: Recht zur Anfechtung der Vaterschaft
- OLG Karlsruhe, 02.07.2002 - 18 UF 251/00
Vaterschaftsanfechtung: Begin der Anfechtungsfrist und privates …
- OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05
Vaterschaftsanfechtung: Verwertbarkeit eines vom Gericht eingeholten …
- BGH, 04.05.2011 - XII ZR 86/10
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch unterbliebenen Hinweis
- OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer …
- OLG Dresden, 11.10.2005 - 21 WF 744/05
- OLG Naumburg, 29.08.2006 - 3 WF 147/06
Verweigerung von PKH bei Beweiserhebung durch das Gericht im Rahmen der …
- OLG Koblenz, 09.03.2007 - 11 WF 1201/06
BGB § 1592 § 1600 § 1600a
- OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11
Anfechtung der Vaterschaft, Vaterschaftsanfechtung, sozialfamiliäre Beziehung, …
- OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 2 U 2/98
Anfechtungsfrist - Fristbeginn - Kenntnis von Umständen
- OLG Celle, 25.04.2000 - 15 WF 78/00
Schlüssigkeit einer Klage auf Anfechtung der Vaterschaft
- OLG Bremen, 02.03.2012 - 4 WF 20/12
Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung; Begründung des Anfangsverdachts i.S. …
- OLG Celle, 01.08.2000 - 15 WF 119/00
Vaterschaftsanfechtungsklage: Kenntnis von gegen die Vaterschaft sprechenden …
- OLG Frankfurt, 22.02.1999 - 28 U 7/98
Vaterschaftsanfechtung - 2-Jahresfrist - Umstände der Vaterschaft
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