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   BGH, 28.05.1997 - XII ZB 162/95   

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https://dejure.org/1997,5799
BGH, 28.05.1997 - XII ZB 162/95 (https://dejure.org/1997,5799)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1997 - XII ZB 162/95 (https://dejure.org/1997,5799)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - XII ZB 162/95 (https://dejure.org/1997,5799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 621e Abs. 3, §§ 233, 85 Abs. 2
    Versäumung von Fristen im Rechtsmittelverfahren gegen unrichtiger Adressierung fristgebundener Schriftsätze; Weiterleitung der Schriftsätze durch das adressierte Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 98
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 28.05.1997 - XII ZB 162/95
    Sind solche Schriftsätze so rechtzeitig eingereicht worden, daß die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht gelangt (BVerfGE 93, 99 ).
  • BGH, 23.06.1993 - XII ZB 80/93

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 28.05.1997 - XII ZB 162/95
    Sie beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (BGH, Senatsbeschluß vom 23. Juni 1993 - XII ZB 80/93 - FamRZ 1993, 1429 und ständig) .
  • BGH, 23.07.1993 - XII ZB 80/93

    Rechtsmittel - Rechtsanwalt - Frist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 28.05.1997 - XII ZB 162/95
    Sie beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (BGH, Senatsbeschluß vom 23. Juni 1993 - XII ZB 80/93 - FamRZ 1993, 1429 und ständig) .
  • OLG Dresden, 28.01.1998 - 10 U 3495/97

    Versäumung der Berufungsfrist wegen unrichtiger Adressierung der

    Die prozessuale Fürsorgepflicht gebietet lediglich eine Weiterleitung der fälschlich adressierten Rechtsmittelschrift im ordentlichen Geschäftsgang (BVerfG, FamRZ 1995, 1539; BGH, FamRZ 1997, 172 ; 1998, 98).
  • OLG Koblenz, 09.09.1999 - 15 UF 467/99

    Rechtsweg für Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 1995, 1559) und des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1998, 98) ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen zu gewähren, wenn sie einen fristgebundenen Schriftsatz für das Rechtsmittelverfahren zwar prozessordnungswidrig bei dem Gericht, bei dem das Verfahren bisher anhängig war, einreicht, jedoch die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann.
  • OLG Köln, 01.02.1999 - 14 UF 197/98
    Behoben ist das Hindernis nicht erst mit der positiven Kenntnis von der Fristversäumung, sondern schon mit der vorwerfbaren Nichtkenntnisnahme von der Fristversäumung (BGH FamRZ 1997, 813; FamRZ 1998, 98).
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