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   BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95   

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BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95 (https://dejure.org/1999,1955)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1999 - XII ZB 148/95 (https://dejure.org/1999,1955)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - XII ZB 148/95 (https://dejure.org/1999,1955)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 1587 c Nr. 1

  • RA Kotz

    Versorgungsanwartschaften und Härteregelung des § 1587c Nr.1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587c Nr. 1
    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit eines Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich - Anwendung der Härteregelung des § 1587c Nr. 1 BGB

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei vorzeitigem Ruhestand des ausgleichspflichtigen Ehegatten und Möglichkeit des anderen Ehegatten zum Ausbau seiner Rentenansprüche durch weitere Berufstätigkeit - Anwendung der Härteregelung des § 27 des ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 585
  • MDR 1999, 423
  • FamRZ 1999, 499
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95
    Würde der ausgleichsberechtigte Ehegatte infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhalten, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen, so kommt vorbehaltlich sonstiger Herabsetzungsgründe nach den Umständen des einzelnen Falles eine Kürzung gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB bis herab auf den Versorgungsausgleich in Betracht, den der Ehegatte erhalten würde, wenn der Beamte nicht dienstunfähig geworden wäre, sondern bei Ehezeitende noch aktiv im Dienst gestanden hätte (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 66, 80; vom 9. Mai 1990 - XII ZB 58/89 - FamRZ 1990, 1341, 1342).

    Das Ergebnis dieser Prüfung unterliegt lediglich rechtlicher Kontrolle (Senatsbeschlüsse BGHZ 74, 38, 84; vom 24. Mai 1989 - IVb ZB 17/88 - FamRZ 1989, 1163, 1164 und vom 9. Mai 1990 aaO).

    Denn aus der ungewissen weiteren Entwicklung der Rentenanwartschaften der Ehefrau kann zu deren Lasten kein Argument für die Anwendung der Härteklausel hergeleitet werden (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Mai 1990 aaO).

    Ihrer Erwerbstätigkeit steht dabei die Zeit gleich, in der sie ihre Arbeitskraft für die insgesamt sechsköpfige Familie eingesetzt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Mai 1990 aaO; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 3. Aufl. § 1587 c Rdn. 12).

  • BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 17/88

    Versorgungsausgleich bei nicht vorherzusehender steuerlicher Ungleichbehandlung

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95
    Das Ergebnis dieser Prüfung unterliegt lediglich rechtlicher Kontrolle (Senatsbeschlüsse BGHZ 74, 38, 84; vom 24. Mai 1989 - IVb ZB 17/88 - FamRZ 1989, 1163, 1164 und vom 9. Mai 1990 aaO).
  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85

    Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat aber zu prüfen, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und das tatrichterliche Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - FamRZ 1987, 362, 364).
  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 161/86

    Voraussetzungen der Härteregelung; Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt eine Anwendung der Härteklausel in Betracht, wenn es eines Versorgungsausgleichs deshalb nicht bedarf, weil der Berechtigte über ausreichendes anderweitiges Vermögen aus Grundbesitz oder Kapital verfügt, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte dringend angewiesen ist, wenn also die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führen würde (Senatsbeschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 161/86 - FamRZ 1989, 491, 492 m.N.).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95
    Das Ergebnis dieser Prüfung unterliegt lediglich rechtlicher Kontrolle (Senatsbeschlüsse BGHZ 74, 38, 84; vom 24. Mai 1989 - IVb ZB 17/88 - FamRZ 1989, 1163, 1164 und vom 9. Mai 1990 aaO).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95
    Würde der ausgleichsberechtigte Ehegatte infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhalten, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen, so kommt vorbehaltlich sonstiger Herabsetzungsgründe nach den Umständen des einzelnen Falles eine Kürzung gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB bis herab auf den Versorgungsausgleich in Betracht, den der Ehegatte erhalten würde, wenn der Beamte nicht dienstunfähig geworden wäre, sondern bei Ehezeitende noch aktiv im Dienst gestanden hätte (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 66, 80; vom 9. Mai 1990 - XII ZB 58/89 - FamRZ 1990, 1341, 1342).
  • BGH, 08.04.2015 - XII ZB 428/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung der Gesetzesänderung betreffend

    Aus der Ungewissheit über Dauer und Umfang ihrer künftigen versorgungsbegründenden Erwerbstätigkeit kann zu Lasten der ausgleichsberechtigten Person kein Argument für die Anwendung der Härteklausel hergeleitet werden (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1999 - XII ZB 148/95 - FamRZ 1999, 499, 500 und vom 9. Mai 1990 - XII ZB 58/89 - FamRZ 1990, 1341, 1342).

    a) Allerdings hat der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs (höchstens) auf den ohne Eintritt der vorzeitigen Invalidität geschuldeten Betrag gebilligt, wenn ein ausgleichspflichtiger Beamter wegen Dienstunfähigkeit eine durch beamtenrechtliche Zurechnungszeiten (vgl. § 13 Abs. 1 BeamtVG) erhöhte Versorgung bezieht und der Ausgleichsberechtigte durch die ungekürzte Teilhabe an diesem Anrecht eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Altersversorgung erlangen würde (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1999 - XII ZB 148/95 - FamRZ 1999, 499, 500 und vom 2. Dezember 1998 - XII ZB 43/96 - FamRZ 1999, 497, 498; grundlegend Senatsbeschluss BGHZ 82, 66, 80 = FamRZ 1982, 36, 41).

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 172/08

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Unbilligkeit bei vorzeitiger

    Der geschiedene Ehegatte soll zwar nicht aus einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit des anderen Vorteile ziehen, die er im Einzelfall nicht benötigt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1999 - XII ZB 148/95 - FamRZ 1999, 499, 500 und vom 2. Dezember 1998 - XII ZB 43/96 - FamRZ 1999, 497, 498; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Auflage § 1587 c Rn. 12).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass aus der Ungewissheit der Dauer der künftigen Erwerbstätigkeit der Ehefrau kein Argument für die Billigkeitsabwägung zu ihren Lasten hergeleitet werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 1990 - XII ZB 58/89 - FamRZ 1990, 1341, 1342 und vom 13. Januar 1999 - XII ZB 148/95 - FamRZ 1999, 499, 500).

  • OLG Zweibrücken, 21.04.2021 - 2 UF 159/20

    Trennung bei Inhaftierung eines Ehegatten -Versorgungsausgleich

    aa) Der Ausgleich hat nicht schon deshalb zu unterbleiben, weil die jetzt 62 Jahre alte Antragstellerin künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen und weitere Versorgungsanrechte hinzuerwerben kann, während dies dem noch nicht 50 Jahre alten ausgleichsberechtigten Antragsgegner in der bis zum Erreichen der allgemeinen Rentenaltersgrenze noch möglich sein könnte (BGH NJW-RR 1999, 585, 587).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 5 UF 156/97

    Beamtenversorgung, Ruhegehaltssatz, Reform; Beamtenversorgung, Weihnachtsgeld,

    Die Voraussetzungen von § 1587c Ziff. 1 BGB, wonach ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verhältnisse, insbesondere des beiderseitigen Vermögenserwerbs während der Ehe oder im Zusammenhang mit der Scheidung grob unbillig ist ,sind nicht dadurch erfüllt, dass der Antragsteller vor dem Ende der Ehezeit wegen Dienstunfähigkeit am 31.10.1990 in den Ruhestand versetzt worden ist und sich dadurch der auf die Ehezeit entfallende Anteil der Versorgung erhöht hat (vgl. dazu BGH FamRZ 1990 1341; 1991, 1415), wobei im übrigen allein durch diesen Umstand nur eine Kürzung des Versorgungsausgleichs bis auf den Betrag in Betracht kommt, den der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhalten würde, wenn der Beamte nicht dienstunfähig geworden wäre, sondern bei Ehezeitende noch im aktiven Dienst gestanden hätte (BGH FamRZ 1999 499).

    Eine derartige unsichere Prognose spricht gegen einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs unter diesem Gesichtspunkt (vgl. dazu BGH FamRZ 1990, 1341; 1999, 499).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Prostitution der Ehefrau

    Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen eines Ausschlussgrundes im Sinne von § 27 VersAusglG ist - in Abweichung zu dem das Versorgungsausgleichsverfahren ansonsten prägenden Amtsermittlungsprinzip - derjenige Beteiligte, der daraus Vorteile für sich herzuleiten sucht (Palandt-Brudermüller, BGB, 72. Aufl., § 27 VersAusglG Rdnr. 38 mit Verweisen auf BGH FamRZ 1990, 1341 - Rdnr. 12 bei juris und BGH FamRZ 1999, 499 - Rdnr. 14 bei juris - jeweils noch zu § 1587 c BGB; Götsche in NK-Versorgungsausgleichsrecht, § 27 VersAusglG Rdnr. 84; Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Aufl., § 27 VersAusglG Rdnr. 5; erkennender Senat, a.a.O.), hier also der Antragsteller.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2016 - 9 UF 282/14

    Versorgungsausgleich: Beschränkung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger

    Würde der ausgleichsberechtigte Ehegatte (hier die Antragstellerin) infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhalten, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen (hier dem Antragsgegner) unverhältnismäßig hohe Rente erzielen, kommt im Einzelfall eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs auf den Betrag in Betracht, der ohne den vorzeitigen Eintritt der Invalidität geschuldet gewesen wäre (BGH FamRZ 1999, 499 - Rdnr. 11 bei juris; FamRZ 2015, 1004 - Rdnr. 7 bei juris in Bestätigung von OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 1463 - Rdnr. 55 bei juris; Palandt-Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 27 VersAusglG Rdnr. 27; NK-Götsche, a.a.O., § 27 Rdnr. 33).
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2013 - 6 UF 39/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

    Zur im Grunde vergleichbaren Situation bei Dienstunfähigkeit von Beamten hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass wenn ein Beamter vor Ehezeitende wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in Ruhestand versetzt wird, dem Versorgungsausgleich die tatsächlich gewährte Versorgung zugrunde gelegt wird, wobei der ehezeitlich verbrachte Teil der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu der insgesamt zurück gelegten ruhegehaltfähigen Dienstzeit (beide begrenzt durch die vorzeitige Pensionierung) in Verhältnis zu setzen ist (vgl. BGH FamRZ 1999, 499 ).
  • OLG Köln, 16.03.2018 - 10 UF 200/17

    Teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

    Zuletzt hat das Amtsgericht auch in nicht zu beanstandender Weise darauf verwiesen, dass zwar die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig sein kann, wenn der ausgleichspflichtige Ehepartner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Verlust eines Teils seiner Altersversorgung zu kompensieren; in diesem Fall wäre er darauf angewiesen, seine Anrechte zu behalten, während der andere Ehegatte in der Lage ist, seine Altersversorgung durch weitere Berufstätigkeit auszubauen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.01.1999 - XII ZB 148/95, FamRZ 1999, 499).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2000 - 6 UF 189/99
    Danach ist im Fall vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aus Gründen seiner Dienstunfähigkeit dem Versorgungsausgleich die tatsächliche gewährte Versorgung zugrunde zu legen, wobei der ehezeitlich verbrachte Teil der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu der insgesamt zurückgelegten ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (beide begrenzt durch die vorzeitige Pensionierung) ins Verhältnis zu setzen ist (BGH FamRZ 1982, 36, 41 sowie jüngst NJW-RR 1999, 585, 586).

    Das untere Limit des in die Ausgleichsbilanz einzustellenden ausgleichspflichtigen Ruhegehalts des Antragsgegners ist der auf der Basis der Fiktivberechnung des Regierungspräsidenten vom 08.03.1999 errechnete Betrag (vgl. BGH NJW-RR 1999, 585, 586).

  • OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03

    Versorgungsausgleich: Ausschluss bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Würde der ausgleichsberechtigte Ehegatte infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhalten, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen, so kommt vorbehaltlich sonstiger Herabsetzungsgründe nach den Umständen des einzelnen Falles eine Kürzung gemäß § 1587c Nr. 1 BGB bis herab auf den Versorgungsausgleich in Betracht, den der Ehegatte erhalten würde, wenn der Beamte nicht dienstunfähig geworden wäre, sondern bei Ehezeitende noch aktiv im Dienst gestanden hätte (BGH FamRZ 1999, 499, 500; BGHZ 82, 66, 80 = FamRZ 1982, 36; FamRZ 1990, 1341, 1342).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 13 UF 9/10

    Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen Unbilligkeit

  • OLG Brandenburg, 15.02.2010 - 10 UF 139/09

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Erkrankung des Ausgleichspflichtigen

  • OLG Köln, 31.03.2020 - 10 UF 16/20
  • OLG Dresden, 30.11.2017 - 23 UF 348/17
  • OLG Köln, 20.12.2019 - 10 UF 154/19
  • KG, 29.04.2003 - 17 UF 278/02

    Versorgungsausgleich: Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger

  • OLG Saarbrücken, 20.07.1999 - 6 UF 8/99

    Auswirkung langjährigen Getrenntlebens auf Versorgungsausgleich

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