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   VGH Bayern, 22.10.1998 - 12 B 96.426   

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VGH Bayern, 22.10.1998 - 12 B 96.426 (https://dejure.org/1998,15378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 (https://dejure.org/1998,15378)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 12 B 96.426 (https://dejure.org/1998,15378)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1025
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Dies setzt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - voraus, dass noch vor dem Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums die deutliche Erklärung abgegeben wird, dass ein bestimmter Sachverhalt wirtschaftlich gesondert berücksichtigt werden soll, also substantiiert dargelegt wird, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt gemachten außergewöhnlichen Aufwendungen zur Vermeidung einer unbilligen Härte gemäß § 25 Abs. 6 BAföG berücksichtigt werden sollen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1990 - 7 S 2265/89 -, juris Rn. 26; Bayerischer VGH, Urteil vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 -, juris Rn. 15 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 26.03.2008 - 3 A 466/07 -, juris Rn. 14; Rauschenberg in: Rothe/Blanke, BAföG 5. Auflage, § 25 Rn 47 ).

    Aus dieser ergibt sich, dass der Gesetzgeber mit dieser Gesetzesänderung den Zweck verfolgte, die Einkommensbezieher zu veranlassen, Tatbestände klar und rechtzeitig vorzutragen, die die Gewährung eines Härtefreibetrages rechtfertigen, und dadurch die Verwaltung von der Aufgabe zu entlasten, unklarem Vorbringen und nur Andeutungen nachzugehen (näher dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 -, juris Rn. 15 f.).

    Nur wenn ein derartiger Antrag vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt worden ist, kann nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Antrag näher begründet bzw. können erforderliche Nachweise nachgereicht werden (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 -, juris Rn. 16).

    Zu den vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung weiter angeführten aktuelleren Entscheidungen und Kommentarstellen, die dies belegen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 -, juris Rn. 15 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 26.03.2008 - 3 A 466/07 -, juris Rn. 14; Rauschenberg in: Rothe/Blanke, BAföG 5. Auflage, § 25 Rn. 43 , u.a.), verhält sich der Zulassungsantrag nicht.

  • OVG Saarland, 26.03.2008 - 3 A 466/07

    Inanspruchnahme auf Ersatz überzahlter Ausbildungsförderung

    b) Ein ordnungsgemäßer Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG auf Zubilligung eines Härtefreibetrags muss die Benennung des Lebenssachverhaltes umfassen, aus dem die Härtelage hergeleitet wird (im Anschluss an VGH München, Urteil vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 - FamRZ 1999, 1025).

    Ein ordnungsgemäßer Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG muss ferner die Benennung des Lebenssachverhaltes umfassen, aus dem die Härtelage hergeleitet wird vgl. Rothe/Blanke, BAföG, Stand 2003, § 26 Rdnr. 47; VGH München, Urteil vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 - FamRZ 1999, 1025 - zitiert nach Juris - zu einem dem vorliegenden durchaus vergleichbaren Sachverhalt, da es nicht Aufgabe des Amtes für Ausbildungsförderung sein kann, unklarem Vorbringen oder gar bloßen Andeutungen nachzugehen.

    Dieses Vorbringen weist jedoch lediglich auf typische behinderungsbedingte Aufwendungen hin, die steuerrechtlich die Zubilligung eines Behindertenpauschbetrages und förderungsrechtlich den Tatbestand eines Regelbeispieles nach § 25 Abs. 6 BAföG erfüllen vgl. VGH München, Urteil vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 - a.a.O., und dem hat die Beklagte vorliegend auch Rechnung getragen, indem sie für den Bewilligungszeitraum 10/03 bis 09/04 sowohl für die Tochter des Klägers als auch für den ebenfalls schwerbehinderten Kläger selbst einen Freibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG in Höhe von (Pauschale Kläger: 720,-- Euro plus Pauschale Tochter: 1420,-- Euro = 2140,-- Euro : 12 =) 178, 34 Euro monatlich anerkannt und in die Berechnung der Ausbildungsförderung eingestellt hat.

    Der Hinweis auf die Schwerbehinderung und die Angabe des Behinderungsgrades gaben der Beklagten freilich keinen Anlass zu der Annahme, dass neben den behinderungstypischen, mit Zubilligung der Pauschale berücksichtigten Aufwendungen auch in erheblichem Umfange ungedeckte Krankheitskosten, insbesondere Aufwendungen für weite Fahrten zu auswärtigen Behandlungsorten und Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Verpflegung anfallen würden vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Urteil vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 - a.a.O.

  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 1 A 383/10

    Anwendbarkeit des § 44 Abs. 1 SGB X auf das Rücknahmebegehren hinsichtlich eines

    Der Kläger hat damit einen atypischen Sachverhalt, der seiner Auffassung nach einer Rückforderung entgegenstand, geschildert (vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH BW, Urt. v. 12. März 1990 - 7 S 2265/89 -, juris Rn. 26; BayVGH, Urt. v. 22. Oktober 1998, FamRZ 1999, 1025; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 25 Rn. 47; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 25 Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 1 A 78/11

    Anrechnungsfreiheit eines Härtefreibetrags i.S.v. § 25 Abs. 6 S. 1 BAföG nur auf

    Danach bedarf es einer eindeutigen Erklärung, dass ein bestimmter vorgetragener Sachverhalt bei der Einkommensanrechnung gesondert zu berücksichtigen ist (so auch VGH BW, Urt. v. 12. März 1990 - 7 S 2265/89 - juris Rn. 26; BayVGH, Urt. v. 22. Oktober 1998, FamRZ 1999, 1025; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 25 Rn. 47).24 Daran gemessen kann dem Inhalt der Widerspruchsbegründung ein solcher Antrag nicht entnommen werden.
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 12 ZB 17.656

    BAföG: Anrechnungsfreistellung von Elterneinkommen zur Vermeidung unbilliger

    Es bedarf insoweit vielmehr einer eindeutigen, ggf. auch konkludenten Erklärung des Auszubildenden, dass ein bestimmter vorgetragener Sachverhalt bei der Einkommensanrechnung gesondert zu berücksichtigen ist (Sächsisches OVG, a.a.O; ferner, U.v. 13.9.2012 - 1 A 383/10 - BeckRS 2012, 5..9969 LS 2; OVG Saarlouis, B.v. 26.3.2008 - 3 A 466.07 - BeckRS 2008, 3..4430 Rn. 11; BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 12 B 96.426 - BeckRS 2005, 29304).
  • VG Köln, 27.04.2006 - 26 K 1695/05

    Anspruch auf Gewährung der Freistellung von einer Rückzahlungsverpflichtung und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35/85 -, BVerwGE 80, 290 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 12 B 96.426 -, FamRZ 1999, 1025 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. März 1996 - 7 S 2149/95 - am Ende, FamRZ 1996, 978 ff.
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   LG Osnabrück, 12.02.1999 - 12 S 348/98   

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Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1025
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   AG Bergheim, 01.10.1998 - 61 F 193/98   

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Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1025
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00

    Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Ausschluß wegen

    inwieweit und in welcher Richtung (Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme) er eine Anpassung regelt (BVerwG FEVS Bd.49/1999, 529, 531 f; BVerwG NJW 1993, 150, 151; anders AG Bergheim im Urteil vom 01.10.1998 - 61 F 193/98 - Leitsatz abgedr.

    in FamRZ 1999, 1025).

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