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   OLG Saarbrücken, 08.06.1998 - 9 W 148/98 - 9   

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OLG Saarbrücken, 08.06.1998 - 9 W 148/98 - 9 (https://dejure.org/1998,11336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.06.1998 - 9 W 148/98 - 9 (https://dejure.org/1998,11336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 9 W 148/98 - 9 (https://dejure.org/1998,11336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 110
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.11.2013 - LwZR 8/12

    Verurteilung zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen verzögerter

    Ein Vollstreckungstitel, der auf Freistellung von einer Verbindlichkeit gerichtet ist, weist nur dann die für die Zwangsvollstreckung erforderliche Bestimmtheit auf, wenn die Höhe der Zahlungsverpflichtung, von der freigestellt werden soll, eindeutig aus dem Titel hervorgeht (OLGR Stuttgart 2000, 21, 22; OLG Saarbrücken, FamRZ 1999, 110; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 253 Rn. 13c).

    Auch aus dem übrigen Urteilsinhalt, der bei der Feststellung des zu vollstreckenden Anspruchs ergänzend heranzuziehen ist (OLGR Stuttgart 2000, 21, 22; OLG Saarbrücken, FamRZ 1999, 110), ergibt sich nicht der Umfang der Freistellungsverpflichtung.

  • OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07

    Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen nach §§ 57 Abs. 2 S. 2

    Eine solche Prüfung überfordert die nach Maßgabe von § 887 ZPO vorzunehmende Vollstreckung der Freistellungsverpflichtung, in deren Rahmen die dem Gläubiger im Wege der Ersatzvornahme einzuräumende Ermächtigung die vorzunehmende Handlung per se genau zu bezeichnen hat (vgl. Zöller/Stöber, a.a.O.,; OLG Saarbrücken, FamRZ 1999, 110 f; KG, NJW-RR 1999, 793).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung

    Der Bestimmung des zuständigen Gerichts in entsprechender Anwendung der §§ 36, 37 ZPO steht nicht entgegen, dass die Sache noch nicht rechtshängig ist, denn im Prozesskostenhilfeverfahren ist die Bestimmung des zuständigen Gerichts schon bei tatsächlicher beiderseitiger Kompetenzleugnung möglich (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 10 AR 34/98 = FamRZ 1999, 110 ; Zöller/Vollkommer, ZPO , 25. Aufl., § 36 Rn.2).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05
    Der Bestimmung des zuständigen Gerichts in entsprechender Anwendung der §§ 36, 37 ZPO steht nicht entgegen, dass die Sache noch nicht rechtshängig ist, denn im Prozesskostenhilfeverfahren ist die Bestimmung des zuständigen Gerichts schon bei tatsächlicher beiderseitiger Kompetenzleugnung möglich (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 10 AR 34/98 = FamRZ 1999, 110; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 36 Rn.2).
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