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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98   

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OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98 (https://dejure.org/1999,4655)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.1999 - 2 UF 88/98 (https://dejure.org/1999,4655)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 2 UF 88/98 (https://dejure.org/1999,4655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1163
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
    Der Senat hält dabei die vom Bundesgerichtshof für nicht titulierte Ansprüche aufgestellten Grundsätze zur Verwirkung (insbesondere BGH FamRZ 88, 370; FamRZ 82, 898) auch für den vorliegenden Fall der Verwirkung eines titulierten Anspruchs für anwendbar.

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 88, 370, 372) auch in der Auffassung, daß die bereits aufgeführten Gründe, die eine möglichst zeitnahe Geltendmachung von Unterhalt nahelegen, so gewichtig sind, daß das Zeitmoment für die Verwirkung des Kindesunterhalts auch insoweit erfüllt ist, soweit die Rückstände Zeitabschnitte betreffen, die mehr als ein Jahr nach erneuter Geltendmachung zurückliegen (vgl. die ausführliche Begründung des BGH, FamRZ 88, Seite 372 f).

  • OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92

    Unterhaltsanspruch; Verwirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
    Die für die Verwirkung nicht titulierten Ansprüche entwickelten Argumente gelten nämlich in noch stärkerem Maße für titulierte Ansprüche, denn nach gerichtlicher Durchsetzung des die Existenz sichernden Unterhaltsanspruchs ist noch eher die umgehende Durchsetzung des erlangten Titels für die laufende Bedarfsdeckung zu erwarten (so auch Kammergericht, FamRZ 94, 771; abweichend OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456); diese Wertung liegt auch auf der Linie des gesetzgeberischen Grundgedankens in § 218 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
    Der Senat hält dabei die vom Bundesgerichtshof für nicht titulierte Ansprüche aufgestellten Grundsätze zur Verwirkung (insbesondere BGH FamRZ 88, 370; FamRZ 82, 898) auch für den vorliegenden Fall der Verwirkung eines titulierten Anspruchs für anwendbar.
  • KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93

    Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
    Die für die Verwirkung nicht titulierten Ansprüche entwickelten Argumente gelten nämlich in noch stärkerem Maße für titulierte Ansprüche, denn nach gerichtlicher Durchsetzung des die Existenz sichernden Unterhaltsanspruchs ist noch eher die umgehende Durchsetzung des erlangten Titels für die laufende Bedarfsdeckung zu erwarten (so auch Kammergericht, FamRZ 94, 771; abweichend OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456); diese Wertung liegt auch auf der Linie des gesetzgeberischen Grundgedankens in § 218 Abs. 2 BGB.
  • OLG Hamm, 16.12.1992 - 8 UF 323/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
    Im Fall des OLG Hamm (FamRZ 93, 581) hatte der Beklagte auf die Erhöhungsklage des Kindes hin seinerseits Abänderungswiderklage auf Wegfall der Unterhaltsverpflichtung erhoben.
  • BGH, 21.05.1973 - II ZR 22/72

    Beschränkung der Klagegründe nach § 767 Abs. 3 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
    In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NJW 73, 1328) handelte es sich um zwei nacheinander erhobene Vollstreckungsabwehrklagen, für die die Ausschlußtatbestände des § 767 Abs. 2, 3 ZPO selbstverständlich einschlägig sind.
  • BGH, 17.02.1969 - II ZR 30/65

    Verjährung einer der Kontokorrentbindung unterliegenden Forderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98
    Bei einer zwei- bis vierjährigen Verjährungsfrist wird eine weitere Abkürzung durch Verwirkung nur noch unter ganz besonders gravierenden Umständen in Betracht kommen (Münchener Kommentar-Roth, § 242 Rdn. 379, 384 unter Hinweis auf BGH DB 69, 569).
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts (vgl. Urteil vom 23.05.2002, a.a.O.) und anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 776 ff.; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163 ff., dort allerdings jeweils nach längerer Zeit der Untätigkeit des Gläubigers).

  • OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01

    Zur Verjährung von auf die Unterhaltsvorschußkasse übergeleiteten

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann aufgrund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 859).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05

    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich die minderjährige Antragsgegnerin auch das Verhalten ihres gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen, und zwar sogar trotz der Hemmung der Verjährung eines Anspruchs des Kindes gegenüber seinen Eltern nach § 207 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, FamRZ 1999, 1422, im Ergebnis ebenso die Vorinstanz OLG Frankfurt am Main, 2 UF 88/98, FamRZ 1999, 1163 ff. unter Abänderung von AG Kirchhain, Urt. v. 03.03.1998, 7 F 519/97, jetzt auch Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Auflage, 2003, § 1613 Rn. 10, anderer Ansicht noch die Vorauflage, kritisch hierzu aber weiterhin Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2004, Rn. 3123 und Fußnote 311 m. w. N.).
  • OLG Celle, 10.04.2008 - 17 UF 217/07

    Verwirkung von rückständigem Minderjährigenunterhalt nach dem Eintritt der

    Um dies annehmen zu können, müssen zum Zeitmoment ganz besondere Umstände hinzutreten, an deren Vorliegen bei einer gesteigerten Unterhaltspflicht durchaus strenge Voraussetzungen zu knüpfen sind (OLG Dresden JAmt 2004, 337, 338), wenn nicht ein außergewöhnlich langes Zuwarten vorliegt (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1163, 1164: Untätigkeit über einen Zeitraum von sieben Jahre.
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04

    Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.08.1998 - 5 UF 24/98   

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https://dejure.org/1998,6496
OLG Hamm, 05.08.1998 - 5 UF 24/98 (https://dejure.org/1998,6496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.08.1998 - 5 UF 24/98 (https://dejure.org/1998,6496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. August 1998 - 5 UF 24/98 (https://dejure.org/1998,6496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergleich; Unterhalt; Widerklage; Hammer Leitlinien; Informationspflicht; Vertrauensschutz

  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 92; ; ZPO § 93 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 708 Ziff. 10

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.1998 - 5 UF 24/98
    Grundsätzlich wird dem Vertrauensschutz eines Titelgläubigers bereits durch die Regelung des § 818 Abs. 3 BGB hinreichend Rechnung getragen, nach der er gegenüber einem Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts die Einrede des Wegfalls der Bereicherung erheben kann (vgl. BGH FamRZ 1990, 989, 990).
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.1998 - 5 UF 24/98
    Soweit das Amtsgericht dem gegen die Beklagte zu 2) gerichteten Abänderungsbegehren für die Zeit vor Oktober 1996 unter Hinweis auf die erst zu diesem Zeitpunkt eingetretene Rechtshängigkeit der Stufenklage nicht stattgegeben hat, verweist der Kläger zu Recht darauf, daß seinem Abänderungsbegehren die Schranke des § 323 Abs. 3 ZPO nicht entgegensteht, da es sich bei dem abzuändernden Titel um einen gerichtlichen Vergleich handelt (vgl. BGH FamRZ 1983, 22, 23).
  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95

    Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.1998 - 5 UF 24/98
    Entsprechende Informationspflichten bestanden vorliegend jedenfalls aufgrund sich aus dem Vergleich ergebender vertraglicher Treuepflichten (vgl. BGH NJW 1997, 1439 m.w.N.).
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