Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.08.1998

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97   

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https://dejure.org/1998,3705
OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97 (https://dejure.org/1998,3705)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.1998 - 25 Wx 108/97 (https://dejure.org/1998,3705)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 1998 - 25 Wx 108/97 (https://dejure.org/1998,3705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bundesanzeiger-verlag.de PDF

    Haftung des Betreuers gegenüber der Staatskasse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Betreuers, Sicherung eines Vergütungsanspruchs, Deliktsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1677
  • NJW-RR 1999, 1677
  • FGPrax 1999, 54
  • FamRZ 1999, 1166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
    Vor allem aber bietet das Gesetz dem Betreuer keine Handhabe, für die Sicherung seines zukünftigen Vergütungsanspruches, der erst später vom Vormundschaftsgericht festzusetzen war, Rücklagen zu bilden (BayObLG, FamRZ 1998, 507, 508).
  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
    Der Betreute war, wie auch der Bezirksrevisor eingeräumt hat, im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung durch das Landgericht (BayObLG FamRZ 1998, 697, 698; FamRZ 1996, 372) mittellos, so daß für die Vergütung des Betreuten § 1836 Abs. 2 BGB heranzuziehen ist.
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
    Der Betreute war, wie auch der Bezirksrevisor eingeräumt hat, im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung durch das Landgericht (BayObLG FamRZ 1998, 697, 698; FamRZ 1996, 372) mittellos, so daß für die Vergütung des Betreuten § 1836 Abs. 2 BGB heranzuziehen ist.
  • BGH, 02.04.1987 - III ZR 149/85

    Amtspflichten des Amtsvormunds bei Aushandelung eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
    Die Haftung des Betreuers folgt allein aus § 1833 BGB und besteht nur gegenüber dem Betreuten; die genannte Bestimmung hat keine drittschützende Wirkung (Münchener Kommentar - Schwab § 1833 Rdnr. 11; BGH 100, 313, 316).
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    Jedenfalls aber ist eine Haftung des Betreuers gegenüber Dritten nach allgemeinen Regeln dadurch ohnedies nicht ausgeschlossen (dazu Oberlandesgericht Düsseldorf vom 4.8.1998 - 25 Wx 108/97 - zur Haftung des Betreuers gegenüber der Staatskasse) und damit nicht eine Haftung nach § 103 SGB XII.
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2010 - 12 U 235/09

    Pflichten des Betreuers einer vermögenden Person

    Entgegenstehende Vorstellungen des Betreuers sind in der Regel irrelevant, der Wille des Betroffenen hat Vorrang (OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1166 ).
  • OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02

    Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen

    Vielmehr hat er - wie ausgeführt - die Betreuung am Wohl des Betroffenen zu orientieren (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1166).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.08.1998 - 12 WF 989/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7423
OLG München, 12.08.1998 - 12 WF 989/98 (https://dejure.org/1998,7423)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.1998 - 12 WF 989/98 (https://dejure.org/1998,7423)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 1998 - 12 WF 989/98 (https://dejure.org/1998,7423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung; Grundlagen zur Bemessung von Unterhaltszahlungen; Umfang der Berücksichtigung des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten; Verteilung der Beweislast im Unterhaltsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1166
  • FamRZ 1999, 1298
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 10 UF 82/02

    Beschränkung oder Entziehung des Unterhalts bei Vorliegen eines sittlichen

    Nachrangige Verwandte, hier der Beklagte als Vater der Klägerin, müssen jedoch nach § 1607 Abs. 2 BGB die Unterhaltslast übernehmen, wenn die Rechtsverfolgung gegen den Vater im Inland erheblich erschwert oder ausgeschlossen ist, etwa dann, wenn die Vaterschaft eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes nicht durch Anerkennung oder gerichtlich festgestellt ist (vgl. BGH, FamRZ 1993, 696; Finger, FamRZ 1999, 1298 f., 1299; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1607, Rz. 11).

    Denn dieses mindert die Bedürftigkeit der Klägerin nicht, § 9 Satz 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (s. a. OLG München, FamRZ 1999, 1166; Wendl/ Pauling, a.a.O., § 6, Rz. 759).

  • OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 7 WF 136/01

    Unterhaltspflicht bei Geburt - Eltern der Mutter

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zur Begründung ihrer Auffassung angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 12.08.1998, Az. 12 WF 989/98, teilweise abgedruckt in FamRZ 1999, 1166, entnehmen.

    Auch wenn dies in den Gründen der Entscheidung des Oberlandesgerichts München sowie in der Kommentierung der einschlägigen Frage durch Diederichsen in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. Aufl., § 1607 RdNr. 3 und 1615 1, RdNr. 13, nicht ausdrücklich ausgeführt wird, kann sich die jeweils bejahte Haftung der Eltern nur auf die nach § 1601 BGB grundsätzlich unterhaltspflichtigen Eltern der Mutter beziehen (vgl. auch die Anmerkung von Finger zur Entscheidung des OLG München in FamRZ 99, 1298, 1299, nach der es um die Haftung des Vaters der nichtehelichen Mutter ging).

  • BVerfG, 21.06.2000 - 1 BvR 1709/93

    Erziehungsgeld nicht auf Unterhaltsanspruch anzurechnen

    Denn die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht, mit Ausnahme des Oberlandesgerichts Oldenburg in einer Entscheidung vom 12. Februar 1991 (FamRZ 91, S. 1090 ff.), zwischenzeitlich einhellig davon aus, dass das Erziehungsgeld kein anrechenbares Einkommen im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen darstellt (z.B. OLG Zweibrücken, FamRZ 87, S. 820; OLG Köln, FamRZ 89, S. 1178; OLG Düsseldorf, FamRZ 89, S. 1226; KG Berlin, FamRZ 90, S. 1120 und KGR Berlin, FamRZ 94, S. 67; OLG Hamm, FamRZ 95, S. 805; OLG München, FamRZ 99, S. 1166).
  • OLG Köln, 23.07.2003 - 4 WF 74/03

    Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Großeltern; Gerichtsstand bei

    Hierbei ist allerdings davon auszugehen, dass der Bedarf des Antragstellers sich nach seiner Lebensstellung (§ 1610 Abs. 1 BGB) richtet, die auch im Rahmen des Anspruchs nach § 1607 Abs. 1 BGB ganz überwiegender Auffassung zu Folge von der Lebensstellung der Eltern und nicht von den möglicherweise deutlich besseren Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Großeltern abgeleitet wird (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 782, 783; Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 273; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts 9. Aufl. Rdn. 3078; Eschenbruch/Wohlgemuth a. a. O.; Staudinger/Engler a. a. O. Rdn. 8; Finger FamRZ 1999, 1298).
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