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   OLG Nürnberg, 10.12.1998 - 7 UF 3704/98   

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https://dejure.org/1998,3943
OLG Nürnberg, 10.12.1998 - 7 UF 3704/98 (https://dejure.org/1998,3943)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.12.1998 - 7 UF 3704/98 (https://dejure.org/1998,3943)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 7 UF 3704/98 (https://dejure.org/1998,3943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs; Anerkennung von im Ausland zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten als inländische Versicherungszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 803
  • FamRZ 1999, 1203
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 188/99

    Versorgungsausgleich unter Berücksichtigung im Ausland erworbener

    Vielmehr sind diese Anrechte, weil wertlos, mit Null in die Ausgleichsbilanz einzustellen und die verbleibenden, in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung begründeten Anrechte der Parteien gemäß § 1587 b Abs. 1 BGB zur Ausgleichung zu bringen (so auch OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203 für in Tadschikistan begründete Anrechte).
  • OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03

    Verfahren über Versorgungsausgleich; Ungeklärte ausländische Anrechte des

    Einigkeit besteht darin, dass eine Sachentscheidung im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit bezifferten Ausgleichsbeträgen nur möglich ist, wenn die Anrechte auch bei Anwendung strenger Maßstäbe aller Voraussicht nach nicht realisierbar und deshalb wertlos sind (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678; insoweit zustimmend Kemnade FamRZ 2002, 1495, 1496).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 16 UF 238/99

    Versorgungsausgleich: Behandlung ungeklärter Versicherungszeiten

    Eine Korrektur wird dem Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG vorbehalten (so wohl OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.12.1998 - 7 UF 3704/98 - FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.1999 - 2 UF 133/98 - FamRZ 2000, 677).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08

    Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung ausländischer Rentenanwartschaften durch

    Ob in seltenen Ausnahmefällen etwas anderes dann gelten kann, wenn eine Einholung der Auskünfte auf Grund der Verhältnisse in dem fremden Staat nahezu aussichtslos erscheint bzw. wenn nicht zu erwarten ist, dass der Berechtigte die ausländischen Anwartschaften je realisieren kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 151 = FamRB 2003, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; Gutdeutsch FamRB 2003, 317 und 180; siehe auch noch Gutdeutsch FamRB 2006, 109, 110), kann hier dahinstehen.
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2002 - 5 UF 120/02

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei nicht ermittelbaren ausländischen

    Im gegenwärtigen Zeitpunkt müssen die von der Antragsgegnerin in K... und R... erworbenen Anwartschaften als tatsächlich wertlos angesehen werden, da nicht zu erwarten ist, dass sie tatsächlich realisiert werden (ebenso OLG Karlsruhe, aaO; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203).
  • OLG Schleswig, 04.08.2010 - 10 UF 153/09

    Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versicherungsanwartschaften

    Eine Sachentscheidung käme nur dann in Betracht, wenn die ausländischen Anrechte auch bei Anwendung strenger Maßstäbe aller Voraussicht nach nicht realisierbar und deshalb wertlos wären (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1999, S. 1203 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, S. 677, 678).
  • OLG Koblenz, 09.12.2005 - 11 UF 351/05

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei ausländischen Versorgungsanrechten

    Die Parteien sind dann insgesamt gemäß § 2 VAHRG auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu verweisen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203 f.; Maier/Michaelis aaO., S. 143 und 597).
  • OLG Hamm, 14.04.2003 - 3 UF 214/01

    Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit von Versorgungsanwartschaften

    Andere Entscheidungen führen den Versorgungsausgleich ohne Rücksicht auf die nicht ermittelten Anrechte durch und überlassen eine Korrektur dem Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG, falls die ausländischen Versorgungsansprüche weder gegenwärtig noch in absehbarer Zukunft realisierbar erscheinen (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98

    Versorgungsausgleich - ausländische Anwartschaften, Realisierbarkeit

    Diese Voraussetzungen sind hier an sich wie auch in dem der Entscheidung des OLG Nürnberg (NJW-RR 1999, 903 f. = FamRZ 1999, 1203 f) zugrundeliegenden Fall (dort für Tadschikistan) erfüllt.
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