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   OLG Hamm, 04.03.1998 - 23 UF 448/96   

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OLG Hamm, 04.03.1998 - 23 UF 448/96 (https://dejure.org/1998,7616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.1998 - 23 UF 448/96 (https://dejure.org/1998,7616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 1998 - 23 UF 448/96 (https://dejure.org/1998,7616)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00

    Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Ausschluß wegen

    Sinn und Zweck der im 2.Halbsatz konkretisierten Privilegierung von Eltern pflegebedürftiger Kinder ist es, diese durch die Behinderung ihres erwachsenen Kindes ohnehin schwer getroffenen Eltern in solchen Fällen finanziell zu entlasten, in denen bei typisierender Betrachtungsweise über den täglichen Lebensunterhalt hinaus durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe oder erforderliche Pflegekosten besonders hohe Kosten entstehen (Oesterreicher/Schelter/Kuntz, BSHG, § 91 Rdnr. 134 f; Fichtner/Schaefer, BSHG, § 91 Rdnr.44 ff; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, § 91 Rdnr. 82 f, 90 ff; BVerwG 56, 223; BVerwG NJW 93, 150; OLG Hamm FamRZ 1999, 126, 127).
  • OLG Koblenz, 21.05.2001 - 13 UF 35/01

    Keine Barunterhaltspflicht neben Eingliederungshilfe bei Deckung des

    Sinn und Zweck der konkretisierten Privilegierung von Eltern pflegebedürftiger Kinder ist es, diese durch die Behinderung ihres erwachsenen Kindes ohnehin schwer getroffenen Eltern in solchen Fällen finanziell zu entlasten, in denen bei typisierender Betrachtungsweise über den täglichen Lebensunterhalt hinaus durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe oder erforderliche Pflegekosten besonders hohe Kosten entstehen (Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, § 91 Rn. 134 f.; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, § 91 Nr. 82 f., 90 ff.; BVerwG 56, 220, 223; OLG Hamm, FamRZ 1999, 126, 127).
  • KG, 17.01.2003 - 25 UF 14/02

    Kindesunterhalt und Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger: Haftungsquote

    Dem entsprechend haben auch die durch den gesetzlichen Forderungsübergang nunmehr für die Prüfung der unbilligen Härte zuständigen Familiensenate der Oberlandesgerichte einen (teilweisen) Übergang von Unterhaltsansprüchen bei sehr guten Vermögensverhältnissen für möglich gehalten (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625, 626; OLG Koblenz FamRZ 1999, 475, 476 = NJWE- FER 1998, 192; OLG Hamm FamRZ 1999, 126, 127; OLG Köln NJW 2000, 1201, 1202).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2000 - 6 UF 1/00

    Unterhaltsbedarf bei Heimunterbringung eines volljährigen Kindes;

    Nach der Rechtsprechung ist von dieser Regel dann eine Ausnahme möglich, wenn die Nichtinanspruchnahme der Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, was namentlich dann der Fall sein soll, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (vgl. BVerwG FamRZ 1994, 33 = NJW 1994, 66; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625; OLG Hamm FamRZ 1999, 126; OLG Koblenz FamRZ 1999, 475; OLG Köln FamRZ 2000, 1201; Senatsurteil vom 18. November 1999, Az. 6 UF 84/99).
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