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   LG Memmingen, 23.03.1998 - 4 T 401/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5602
LG Memmingen, 23.03.1998 - 4 T 401/98 (https://dejure.org/1998,5602)
LG Memmingen, Entscheidung vom 23.03.1998 - 4 T 401/98 (https://dejure.org/1998,5602)
LG Memmingen, Entscheidung vom 23. März 1998 - 4 T 401/98 (https://dejure.org/1998,5602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betreuers auf Aufwendungsersatz und Vergütung der von Dritten erbrachten Tätigkeiten; Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Entscheidung über die Unterbringung sowieVermögenssorge einschließlich der Entscheidung über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hilfspersonen werden nicht vergütet!

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Keine Betreuervergütung für eingesetzte Hilfskräfte, Büropersonal, Dritte, Hilfskraft, persönliche Führung der Betreuung, Urlaubsvertretung, Vertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1305
  • FamRZ 1999, 459
  • Rpfleger 1998, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 10.09.2003 - 3Z BR 73/03

    Aufwendungsersatz des Betreuers: Verpflegungsmehraufwand bei notwendigen Reisen -

    Hieraus wird zu Recht gefolgert, dass der Betreuer den persönlichen Kontakt zu dem Betroffenen nicht generell an Dritte delegieren dürfe (vgl. LG Memmingen FamRZ 1999, 459/460 m.Anm. Bienwald FamRZ 1999, 1305; Soergel/Zimmermann § 1835 BGB Rn.8; Knittel BtG § 1836 BGB Rn.39).

    Eine weitergehende Einschränkung der Übertragung von einzelnen Tätigkeiten oder konkreten Aufgaben des Betreuers lässt sich aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung aber nicht ableiten, solange der Dritte lediglich als untergeordnete "Hilfskraft" z.B. für überschaubare einzelne Verwaltungsaufgaben ohne eine Entscheidungsbefugnis eingesetzt wird und kein Zweifel an der fortbestehenden Verantwortung des Betreuers für die Amtsführung insgesamt verbleiben kann (BayObLG aaO; Bienwald FamRZ 1999, 1305/1306).

  • BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02

    Obliegenheiten des Betreuers eines ausländischen Betroffenen - Beschaffung eines

    Hieraus wird zu Recht gefolgert, dass der Betreuer den persönlichen Kontakt zu dem Betroffenen nicht an Dritte delegieren dürfe (vgl. LG Memmingen FamRZ 1999, 459/460 m. Anm. Bienwald FamRZ 1999, 1305; Soergel/Zimmermann § 1835 BGB Rn. 8; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 39).

    Eine weitergehende Einschränkung der Übertragung von einzelnen Tätigkeiten oder konkreten Aufgaben des Betreuers lässt sich aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung aber nicht ableiten, solange der Dritte lediglich als untergeordnete "Hilfskraft" z.B. für überschaubare einzelne Verwaltungsaufgaben ohne eigene Entscheidungsbefugnis eingesetzt wird und kein Zweifel an der fortbestehenden Verantwortung des Betreuers für die Amtsführung insgesamt verbleiben kann (BayObLG aaO; Bienwald FamRZ 1999, 1305/1306).

  • KG, 13.03.2001 - 1 W 10448/99

    Umfang einer angemessenen Vergütung für einen anwaltlichen Berufsbetreuer;

    Jedoch ist es nicht ausgeschlossen, dass der Betreuer einzelne Tätigkeiten seinem Büropersonal überträgt (vgl. Jürgens BtPrax 1994, 10 [11]; Bienwald FamRZ 1999, 1305 [1306]).
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