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   OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99   

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OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99 (https://dejure.org/1999,2212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.1999 - 2 UF 43/99 (https://dejure.org/1999,2212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 1999 - 2 UF 43/99 (https://dejure.org/1999,2212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1380
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 1618 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99
    Grundsätzlich entspricht es dem Wohl des Kindes, den gleichen Namen wie die neue Familie, in der es lebt, zu tragen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1992, 1284 ff.).
  • BVerwG, 07.01.1994 - 6 C 34.92

    Stiefvater-Nachname I - § 3 Abs. 1 NÄG, 'erforderlich' - 'förderlich'

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99
    Dabei gehen die Anforderungen der durch das Kindschaftsreformgesetz neu gefaßten Vorschrift deutlich über die Anforderungen hinaus, welche nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [FamRZ 1994, 439 und 1996, 937] für die Einbenennung nichtehelicher Kinder nach bisherigem Recht bestanden.
  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94

    Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99
    Dabei gehen die Anforderungen der durch das Kindschaftsreformgesetz neu gefaßten Vorschrift deutlich über die Anforderungen hinaus, welche nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [FamRZ 1994, 439 und 1996, 937] für die Einbenennung nichtehelicher Kinder nach bisherigem Recht bestanden.
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Denn auch die Kontinuität der Namensführung ist ein wichtiger Kindesbelang (vgl. Wagenitz aaO S. 1545; Staudinger/Coester, BGB [2000] § 1618 Rdn. 32), ebenso wie die für das Wohl des Kindes wichtige Aufrechterhaltung seiner Beziehung zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, auch und insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem weitgehend abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbarer endgültiger Ablösung von ihm verfestigt würde (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).
  • OLG Köln, 23.01.2006 - 4 UF 183/05

    Zu den Einbenennungsvoraussetzungen nach § 1618 BGB

    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, OLGR Köln 2003, 10, Leitsatz veröffentlicht FamRZ 2003, 1411), die der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24. Oktober 2001 (FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, dass die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung ("dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (vgl. BGH a.a.O.).

    Die - positiv festzustellende (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381) - Erforderlichkeit der Namensänderung setzt vielmehr eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten voraus.

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem Elternteil - wie hier - nahezu abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm weitgehend verfestigt würde (vgl. BGH a.a.O.; OLG Köln [26. ZS] NJW-RR 2000, 1102; OLG Köln FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).

  • OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02

    Erforderlichkeit der Einbenennung

    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (vgl. BGH aaO).

    Die - positiv festzustellende (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381) - Erforderlichkeit der Namensänderung setzt vielmehr eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten voraus.

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem Elternteil - wie hier - nahezu abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm weitgehend verfestigt würde (vgl. BGH aaO; OLG Köln [26. ZS] NJW-RR 2000, 1102; OLG Köln FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).

  • BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99

    Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Die Aufrechterhaltung der Beziehung des Kindes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ist auch und insbesondere dann für das Wohl des Kindes wichtig, wenn der Kontakt weitgehend abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbarer endgültiger Ablösung von ihm verfestigt würde (vgl. Senatsbeschluß aaO; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).
  • BGH, 30.01.2002 - XII ZB 94/00

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die

    Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem bereits eingeschränkt oder gar gefährdet ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbarer endgültiger Ablösung von ihm verfestigt würde (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 2001 aaO; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).
  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09

    Additive Einbenennung eines Kindes im Kleinkindalter

    Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten des Namensrechts, innerhalb der Familie verschiedene Namen zu führen, hat der Gesichtspunkt der Namensgleichheit in der Familie an Bedeutung verloren (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1380, 1381; Hoppenz/Burandt, Familiensachen, 9. Auflage, § 1618 BGB Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2000 - 6 UF 184/99

    Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung

    § 1618 Satz 4 BGB setzt vielmehr voraus, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. hierzu: 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 20. August 1999 - 9 UF 44/99; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; Hanseatisches Oberlandsgericht Bremen, OLGR Bremen 1999, 243; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1999, 512; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 und FamRZ 1999, 735; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 und FamRZ 1999, 1380; OLG Celle, FamRZ 1999, 1374, 1375 und FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376, OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1379; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1381; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18. November 1999 - 8 WF 300/99 und 2. Dezember 1999 - 3 U 172/99, juris-Dokumente; Wagenitz, FamRZ 1998, 1551, 1552).

    Kinder können nicht völlig konfliktfrei ins Leben treten; sofern sie aus gescheiterten Ehen hervorgegangen sind, müssen sie jedenfalls in gewissem Umfang mit den damit verbundenen Problemen - so auch mit denen einer Namensverschiedenheit nach der Wiederheirat des sorgeberechtigten Elternteils - zu leben lernen (vgl. hierzu: OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1380).

  • OLG Frankfurt, 19.04.2000 - 5 UF 201/99
    Die Verschärfung der Einwilligungsvoraussetzungen durch das Kindschaftsreformgesetz hat zur Folge, daß die Ersetzung der Einwilligung aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig sein muß und ein weniger schwerwiegender Eingriff in das Elternrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils nicht ausreichend ist (vgl.: OLG Celle, FamRZ 1999, S. 1374 f.; OLG Frankfurt/Main, 6. Senat, FamRZ 1999, S. 1376 f.; OLG Hamm, FamRZ 1999, S. 1380 f.; OLG Frankfurt am Main, 1. Senat, Beschluß vom 9.12.1999 - 1 UF 334/98 -, Entscheidungssammlung der Familiensenate, Version 2000; Senat, Beschluß vom 10.03.1999, 5 UF 20/99 a.a.O.).

    Ebenso genügt der verständliche Wunsch, nach außen als Familie erscheinen zu wollen, nicht, zumal das Namensrecht wegen der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten die Identifikation von Kindern mit der Familie durch Namensgleichheit nicht mehr durchweg unterstützt (dazu: OLG Hamm, FamRZ 1999, 1380, 1381).

  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 9 UF 110/08

    Einbenennung: Erforderlichkeit der Namensänderung unter Berücksichtigung des

    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen - vom erkennenden Senat geteilten - Rechtsprechung (vgl. nur OLG Köln FamRZ 1999, 734; 2006, 1872 (LS.); OLG Hamm FamRZ 1999, 1380; 2008, 2148; OLG Celle FamRZ 1999, 1377; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; OLG Bremen FamRZ 2001, 858; OLG Bamberg FamRZ 2008, 2148; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Rostock MDR 2007, 592; KGR 2001, 258; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat - FamRZ 2002, 1058; erkennender Senat, JAmt 2003, 194, und Beschluss vom 22. Dezember 2008, Az. 9 UF 123/08), die der Bundesgerichtshof wiederholt bestätigt hat (FamRZ 2002, 94 und 1331; 2005, 889), ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit dem die bisherige Formulierung ("dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des anderen (leiblichen) Elternteils darstellt und damit dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (BT-Drucks. 13/8511, S. 73 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.12.1999 - 1 UF 256/99
    Die durch das Kindschaftsreformgesetz erfolgte Verschärfung der Einwilligungsvoraussetzungen hat zur Folge, daß die Ersetzung der Einwilligung aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig und ein weniger schwerwiegender Eingriff in das Elternrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils nicht ausreichend ist (vgl.: OLG Celle, FamRZ 1999, S. 1374 f.; OLG Frankfurt/Main, 6. Senat, FamRZ 1999, S. 1376 f.; OLG Hamm, FamRZ 1999, S. 1380 f.; Senat, Beschluß vom 9.12.1999 - 1 UF 334/98 -).

    Die durch das Kindschaftsreformgesetz erfolgte Verschärfung der Einwilligungsvoraussetzungen hat zur Folge, daß die Ersetzung der Einwilligung aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig und ein weniger schwerwiegender Eingriff in das Elternrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils nicht ausreichend ist (vgl.: OLG Celle, FamRZ 1999, S. 1374 f.; OLG Frankfurt/Main, 6. Senat, FamRZ 1999, S. 1376 f.; OLG Hamm, FamRZ 1999, S. 1380 f.; Senat, Beschluß vom 9.12.1999 - 1 UF 334/98 -).

  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 5 UF 163/13

    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils bei der Einbenennung

  • OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06

    Anforderungen an die Einbenennung eines Kindes

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2000 - 10 L 3281/99

    Ehename; Ehescheidung; Einbenennung; Eltern; Elternteil; Erforderlichkeit;

  • OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06

    Eine Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das FamG an das OLG hat zeitnah zu

  • OLG Jena, 12.03.2001 - 2 WF 301/00

    Einbenennung

  • OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 16 UF 471/99

    Einbenennung des Kindes - Ersetzung der Einwilligung - Erforderlichkeit -

  • AG Schweinfurt, 07.05.2021 - 52 F 6/21

    Einwilligung zur Namensänderung

  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 5 UF 41/04

    Einbenennung von Kindern zur Schadensabwendung?

  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 3 UF 367/99
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