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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.09.1998 - 11 U 77/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9583
OLG Düsseldorf, 23.09.1998 - 11 U 77/97 (https://dejure.org/1998,9583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1998 - 11 U 77/97 (https://dejure.org/1998,9583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1998 - 11 U 77/97 (https://dejure.org/1998,9583)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1423
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von

    Ist ein nachträgliches Abrechnungsverlangen wegen Unzumutbarkeit nicht mehr gerechtfertigt, so kehrt sich auch die Beweislast für eine auftragswidrige Verwendung der Gelder um (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2007, 26 U 62/06 - juris Rn.25; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.1998 - 11 U 77/97 - juris Rn.53).
  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung

    a) Richtig ist zwar, dass die nachträgliche Erhebung eines Anspruchs auf Rechnungslegung einschließlich der Herausgabe von Belegen unter Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn er jahrelang nicht geltend gemacht wurde (z.B. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2008 - III ZR 30/08, MDR 2008, 1161; BGH, Urteile vom 18. November 1986 - IVa ZR 79/85, NJW-RR 1987, 963, 964 und vom 31. Januar 1963 - VII ZR 284/61, BGHZ 39, 87, 92 f; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 1998 - 11 U 77/97, juris Rn. 50).

    Andernfalls würden wünschenswerte Hilfeleistungen im engen persönlichen Umfeld mit unvertretbaren Risiken für den Helfer belastet und auf Vertrauen gründende zwischenmenschliche Beziehungen rechtlichen Notwendigkeiten (Quittungserfordernissen etc.) unterworfen, die im täglichen Leben weder üblich sind noch von juristischen Laien zu überblicken wären (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 1998 aaO Rn. 53; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. August 2008 - I-4 U 182/07, juris Rn. 46).

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 26 U 62/06

    Nachträgliche Rechnungslegungspflicht des zur Kontoführung Beauftragten nach Tod

    Allerdings läge die volle Beweislast für die pflichtwidrige Verwendung der erhaltenen Gelder bei den Klägern, wenn auch ein nachträgliches Abrechnungsverlangen wegen Unzumutbarkeit nicht mehr gerechtfertigt wäre (vgl. auch Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.09.1998 - 11 U 77/97).
  • OLG Schleswig, 16.03.2010 - 3 U 76/09

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines mit Einverständnis des

    Das Landgericht verweist zum Beleg dieser Auffassung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23. September 1998 - 11 U 77/97 - FamRZ 1999, 1423 ).
  • OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09

    Zulassung eines Beweisangebots in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Steht fest, dass der Auftragnehmer etwas aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, obliegt es ihm, dem Auftragsnehmer, nach den allgemeinen Beweislastregeln darzulegen und zu beweisen, dass er das Erlangte an den Auftraggeber herausgegeben bzw. anderweitig bestimmungsgemäß verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.1998, FamRZ 1999, 1423; OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2008 - 4 U 182/07

    Rechtsnatur der Übertragung der Verwaltung von Liegenschaften auf den Sohn der

    Einzelne Irrtümer und kleinere Unregelmäßigkeiten, welche die Redlichkeit des Beauftragten im ganzen nicht in Frage stellen, reichen hierfür nicht aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 1998, 11 U 77/97, OLGR 1999, 6).
  • LG Münster, 22.01.2014 - 16 O 386/12

    Rückzahlunganspruch der Entgegennahme der Gelder von dem sog. Gutachtenkonto per

    Nach der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn man innerhalb einer engen persönlichen Beziehung auch für länger zurückliegende Zeiträume Abrechnung verlangt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.09.1998 in 11 U 77/97, www.juris.de ); vorliegend fehlt es aber bereits an einer engen persönlichen Beziehung zwischen den Parteien.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.07.1998 - 9 W 81/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5769
OLG Naumburg, 15.07.1998 - 9 W 81/97 (https://dejure.org/1998,5769)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.07.1998 - 9 W 81/97 (https://dejure.org/1998,5769)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 9 W 81/97 (https://dejure.org/1998,5769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche; Rechtswidrigkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses aufgrund bereits erfolgter Unterhaltszahlungen; Qualifizierung der Aufrechnung als vorteilhafter Unterhaltsvorschuss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1423
  • FamRZ 1999, 1659
  • FamRZ 1999, 437
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10

    Ehegattenunterhalt: Aufrechnung des Unterhaltsanspruchs mit einem

    cc) Die bisher h. M. hat eine Ausweitung der Ausnahme vom Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB - entsprechend den Grundsätzen zum Arglisteinwand - auf Rückforderungsansprüche nach § 812 Abs. 1 BGB zu Recht abgelehnt (Staudinger/Gursky BGB Neubearb. 2006 § 394 Rn. 33; Erman/Wagner BGB 12. Aufl. § 394 Rn. 13; Wohlfahrt a.a.O. S. 1189 m.w.N..; Schiebel NJW-Spezial 2004, 199; Ludwig FamRZ 1999, 1659).

    26 dd) Zwei Entscheidungen, des OLG Hamm (FamRZ 1999, 436/437) und des OLG Naumburg (FamRZ 1999, 437/438), haben sich jedoch ausdrücklich gegen diese Auffassung gestellt.

    Sie sind jedoch im Übrigen in der Literatur auf z.T. nachdrückliche Ablehnung gestoßen (vgl. z.B. Bamberger/Roth/Dennhardt § 394 BGB Rn. 13; Staudinger/Gurksy a.a.O. Rn. 33; Wohlfahrt a.a.O. S.1190; Büttner/Niepmann NJW 2000, 2547/2553; Ludwig FamRZ 1999, 1659; Schiebel NJW-Spezial 2004, 199/200; G. Vollkommer FamRZ 1999, 1423 [zu OLG Naumburg]).

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 2 UF 172/00

    vorläufige Vollstreckbarkeit, Verrechnung vollstreckter Beträge, Aufrechnung mit

    Der Schutzzweck der Norm des § 394 BGB, nämlich im öffentlichen Interesse den Eintritt einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt notwendigen Mittel zu vermeiden, würde bei dieser Fallgestaltung nicht vereitelt, das Aufrechnungsverbot müsse daher nach Treu und Glauben zurücktreten (OLG Hamm FamRZ 1999, 436, 437; OLG Naumburg FamRZ 1999, 437 mit Anm. von Ludwig in FamRZ 1999, 1569 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 18 UF 239/01

    Keine Aufrechnung gegen Unterhaltsanspruch bei Rückforderung überzahlter Leistung

    Vorliegend beruft sich der Kläger auf einzelne obergerichtliche Entscheidungen, die eine Aufrechnung mit überzahltem Unterhalt zugelassen haben, obgleich der Kläger den Arglisteinwand im engeren Sinne nicht erheben konnte (OLG Koblenz, FamRZ 1981, 1092: Bereicherungsanspruch aufgrund einer freiwilligen Zahlung, die sich nachträglich - rechtskräftig - als Überzahlung darstellte; OLG Schleswig, FamRZ 1986, 707: § 717Abs. 2 ZPO ; OLG Hamm, FamRZ 1999, 436 : § 717 Abs. 2 ZPO ; OLG Naumburg, FamRZ 1999, 437 : Bereicherungsanspruch aufgrund unberechtigter Pfändung).
  • OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99

    Rückzahlung eines gewährten Prozeßkostenvorschusses; Aufrechnung mit

    Das Aufrechnungsverbot bezweckt die Vermeidung einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Hamm, FamRZ 99, 436; OLG Naumburg, FamRZ 99, 437).
  • OLG Zweibrücken, 05.09.2000 - 5 UF 49/00

    Bereicherungsklage Hilfsbegehren, positives Einkommen, fiktives

    Dies ist z. B. dann anzunehmen, wenn der Unterhaltsschuldner mit einer Forderung aus einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung des Unterhaltsgläubigers aufrechnen will, die von diesem im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses begangen worden ist (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 1999, 1659).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.1998 - 33 U 19/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3324
OLG Hamm, 25.09.1998 - 33 U 19/98 (https://dejure.org/1998,3324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.1998 - 33 U 19/98 (https://dejure.org/1998,3324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 1998 - 33 U 19/98 (https://dejure.org/1998,3324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1423
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 32/83

    Klage des Kindes auf Zahlung vomn Unterhalt gegen die geschiedene Mutter -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1998 - 33 U 19/98
    Insoweit war die Rechtsprechung (z.B. BGH-NJW 1985, S. 318 f., BGH-FamRZ 1982, S. 590 f.) zu beachten, wonach fiktiv nur das zugerechnet werden kann, was bei voller Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners und nach Befriedigung sämtlicher Unterhaltsansprüche (d.h. aller Kinder und des Ehemannes) und gegebenenfalls unter Beachtung der 1.800,00 DM-Grenze für die Kinder übrig blieb, wenn der Vater der Kinder als ein anderweitiger unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB in Betracht kommt.
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1998 - 33 U 19/98
    Insoweit war die Rechtsprechung (z.B. BGH-NJW 1985, S. 318 f., BGH-FamRZ 1982, S. 590 f.) zu beachten, wonach fiktiv nur das zugerechnet werden kann, was bei voller Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners und nach Befriedigung sämtlicher Unterhaltsansprüche (d.h. aller Kinder und des Ehemannes) und gegebenenfalls unter Beachtung der 1.800,00 DM-Grenze für die Kinder übrig blieb, wenn der Vater der Kinder als ein anderweitiger unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB in Betracht kommt.
  • OLG Köln, 21.09.2007 - 3 U 114/06

    Anrechenbarkeit von Rentenzahlungen der Berufsgenossenschaft für

    darstellt, wobei für die Frage der Günstigkeit die zu prognostizierenden Prozessaussichten bezogen auf die Zeit des Vergleichsschlusses maßgeblich sind - der Anwalt hat abzuwägen, inwieweit bei Fortsetzung des Prozesses ein gegenüber dem Vergleich günstigeres Ergebnis erzielbar ist und hat von einem Vergleich abzuraten, wenn sich der Vergleich gegenüber den Aussichten bei streitiger Entscheidung als ungünstiger darstellt (OLG Hamm, Urteil vom 25.9.1998, 33 U 19/98, FamRZ 1999, 1423; KG Berlin, Urteil vom 23.8.2004, 12 U 218/03, juris Rn. 7; OLG Dresden, Urteil vom 3.7.2002, 8 U 628/02, juris Rn. 17).
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