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   BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96   

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https://dejure.org/1998,1691
BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96 (https://dejure.org/1998,1691)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1998 - XII ZB 100/96 (https://dejure.org/1998,1691)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1998 - XII ZB 100/96 (https://dejure.org/1998,1691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung und Realteilung bzgl. des restlichen Ausgleichsanspruchs im Rahmen eines Versorgungsausgleichs

  • Judicialis

    VAHRG § 1 Abs. 2; ; VAHRG § 3 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 1 Abs. 2, 3b
    Absehen von Ausgleich durch Realteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3772
  • MDR 1998, 1352
  • FamRZ 1999, 158
  • FamRZ 1999, 575
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 31/96

    Zulässigkeit des Versorgungsausgleichs durch Realteilung durch privatrechtlich

    Auszug aus BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96
    Ähnlich wie in den Fällen, in denen die maßgebende Regelung die in §§ 4 ff. VAHRG normierten Härtefälle nicht berücksichtigt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 10. September 1997 - XII ZB 31/96 - FamRZ 1997, 1470), ist vielmehr entscheidend darauf abzuheben, ob bei einer Gesamtbetrachtung aller bedeutsamen Umstände die Anwendung der Ausgleichsform im gegebenen Einzelfall zu einer unangemessenen Benachteiligung des ausgleichsberechtigten Ehegatten führen würde.

    Eine diesbezügliche Prüfungskompetenz des Familiengerichts bezweifelt die weitere Beschwerde zu Unrecht (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 10. September 1997 aaO m.w.N.).

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 35/92

    Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine private

    Auszug aus BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96
    Für den Bereich der privaten Lebensversicherung hat der Senat bereits ausgesprochen, daß zwar das im Wege der Realteilung begründete Versorgungsanrecht tunlichst die gleiche Qualität haben soll wie das auszugleichende Anrecht, daß aber auch andere Umstände von Bedeutung sein können, wie etwa die Frage der Versicherbarkeit des Ausgleichsberechtigten gegen den Invaliditätsfall oder auch von diesem etwa geäußerte besondere Wünsche (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 35/92 - FamRZ 1994, 559, 560).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZB 81/95

    Versorgungsausgleich geschiedener Eheleute - Rentenanwartschaften der

    Auszug aus BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96
    Das Oberlandesgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens von der M.T. GmbH eingeführte Ausgleichsform der Realteilung (§ 1 Abs. 2 VAHRG) grundsätzlich zu beachten ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1997 - XII ZB 81/95 - FamRZ 1998, 421, 422).
  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 39/95

    Versorgungsausgleich durch in der Satzung des Versorgungsträgers nicht

    Auszug aus BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96
    Ohne ausschlaggebende Bedeutung ist auch, daß es sich im vorliegenden Falle offenbar um eine speziell auf die Person der Parteien zugeschnittene Ausgleichsart handelt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. September 1996 - XII ZB 39/95 - FamRZ 1997, 169, 170).
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88

    Keine Übertragung von Rentenanwartschaften gegen den Willen des

    Auszug aus BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96
    Die weitere Beschwerde sieht in diesen Erwägungen zu Recht keine beanstandungsfreie Ausübung des dem Gericht im Rahmen des § 3 b VAHRG obliegenden pflichtgemäßen Ermessens (dazu allgemein Senatsbeschluß vom 30. September 1992 - XII ZB 99/88 - FamRZ 1993, 172).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.1996 - 20 UF 101/95
    Auszug aus BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96
    Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde des Ehemannes zurückgewiesen (veröffentlicht in FamRZ 1996, 1555).
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

    Auszug aus BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96
    Für die dem Ausgleich zugrundeliegende Versorgungszusage der GmbH besteht in der Tat kein Insolvenzschutz gemäß § 17 BetrAVG, auch wenn der Ehemann, wie er nunmehr geltend macht, nur Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaft ist (vgl. BGHZ 77, 94, 101 f.; Goette ZIP 1997, 1317, 1319 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 134/07

    Realteilung von Anrechten des Notarversorgungswerks Hamburg durch Abschluss einer

    Maßgebliche Kriterien können dafür etwa sein, in welcher Weise und mit welchen für den Berechtigten möglicherweise vorteilhafteren Auswirkungen der Ausgleich ohne Realteilung durchzuführen wäre, ob der gegebene Qualitätsunterschied durch anderweite Vorteile für den Berechtigten kompensiert wird und nicht zuletzt auch, wie sich der ausgleichsberechtigte Ehegatte zur Art der Durchführung des Ausgleichs stellt (Senatsbeschluss vom 19. August 1998 - XII ZB 100/96 - FamRZ 1999, 158 f.).

    Denn daraus kann in Bezug auf den ansonsten in Betracht kommenden Ausgleich nach § 3 b VAHRG nur dann eine Benachteiligung abgeleitet werden, wenn dieser Ausgleich für die Ehefrau zu einer Versorgung für den Invaliditätsfall führen würde (Senatsbeschluss vom 19. August 1998 - XII ZB 100/96 - FamRZ 1999, 158, 159).

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des

    Abzustellen ist darauf, ob das im Wege der Realteilung begründete Anrecht die gleiche Qualität haben soll wie das auszugleichende Anrecht, wobei nicht jeder Qualitätsunterschied schädlich ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, in einer Gesamtbetrachtung aller bedeutsamen Umstände zu ermitteln, ob die Anwendung der Ausgleichsform im gegebenen Einzelfall zu einer unangemessenen Benachteiligung des ausgleichsberechtigten Ehegatten führen würde (BGH, FamRZ 1999, 158; FamRZ 1994, 559; Glockner, FamRZ 1999, 575).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat auch insofern anschließt, kann von der Ausgleichsform der Realteilung nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass zwar das auszugleichende Anrecht, nicht aber das durch Realteilung zu begründende Anrecht eine Rente für den Invaliditätsfall vorsieht (BGH, FamRZ 1999, 158).

  • OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10

    Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung bei interner Teilung einer

    Die Ehefrau erhält nach Auffassung des Senats mit diesem Zuschlag einen angemessenen Ausgleich für die Einschränkung des Risikoschutzes (vgl. zur beschränkten Prüfungskompetenz der Gerichte schon BGH FamRZ 1999, 158, 159; 2008, 1418, 142 zur früheren Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1999 - 20 UF 170/98

    Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auf die - zugelassene - weitere Beschwerde hat der BGH mit Beschluß vom 19.08.1998 - veröffentlicht in FamRZ 1999, 158 - die Sache an den Senat zurückverwiesen.

    Dazu gehört der Vergleich der durch Realsplitting bewirkten Versorgungslage mit derjenigen, die aufgrund der anderen in Betracht kommenden Ausgleichsformen bestünde (BGH, FamRZ 1999, 158).

    In diese Abwägung sind auch die Interessen des ausgleichspflichtigen Antragstellers einzubeziehen (BGH, FamRZ 1999, 158).

  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 2824/15

    Beihilfeberechtigung der geschiedenen Ehefrau nach Versorgungsausgleich

    In solchen Fällen ist der reduzierte Risikoschutz dann im Rahmen der Altersversorgung wertmäßig dadurch zu kompensieren, dass der Versorgungsträger im Rahmen der Teilung beim Versorgungsausgleich den Risikoschutz zwar auf die Altersversorgung beschränkt, aber durch deren betragsmäßige Aufstockung finanziell kompensiert (so ausdrücklich BT-Drs., 16/10144, S. 56 unter Verweis auf BGH, B. v. 19.8.1998 - XII ZB 100/96 -, FamRZ 1999, 158 = juris; ebenso Palandt, a.a.O, Rn. 8 zu § 11 VersAusglG unter Verweis auf OLG Brandbg, B. v. 11.7.2011 - 9 UF 77/11 -, FamRZ 2012, 555 = juris und Hauß , FamRZ 2010, 251).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 10 UF 229/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Realteilung

    Das Familiengericht kann die maßgebende Regelung nur darauf überprüfen, ob bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind, die sich aus den Grundsätzen des Versorgungsausgleichs ergeben und ob das Ergebnis im Einzelfall angemessen ist (BGH, FamRZ 1998, 421, 423; 1999, 158f ).
  • OLG Saarbrücken, 10.09.2009 - 6 UF 60/09

    Zumutbarkeit einer Beitragszahlung unter Gestattung der Ratenzahlung

    Die Zumutbarkeit der Beitragsleistung ist amtswegig zu prüfen und vom Gericht positiv festzustellen (vgl. KG FamRZ 2002, 467; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - II-8 UF 255/07, 8 UF 255/07 -, juris; jurisPK-BGB/Bregger, 4. Aufl. 2008, § 3 b VAHRG, Rz. 28); die Feststellung, dass Anhaltspunkte für eine Unzumutbarkeit weder vorgetragen noch ersichtlich sind, genügt nicht (BGH FamRZ 1999, 158, 159; AnwK-BGB/Wiedenlübbert, 1. Aufl. 2005, § 3 b VAHRG, Rz. 18 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.1998 - 2 UF 261/97

    Unangemessene Benachteiligung durch Realteilung im Rahmen des

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