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   BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99   

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https://dejure.org/1999,8290
BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99 (https://dejure.org/1999,8290)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1999 - 3Z BR 73/99 (https://dejure.org/1999,8290)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1999 - 3Z BR 73/99 (https://dejure.org/1999,8290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, zeitnaher Kontakt des Sachverständigen mit Betroffenen erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b
    Grundlage eines Gutachtens zur Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 5 T 4098/98
  • BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1595
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß nur rechtsgeschäftliche Willenserklärungen einem Einwilligungsvorbehalt unterworfen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99
    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1998, 454/455; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 1896 Rn. 7), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln.
  • OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers im anwaltsgerichtlichen Verfahren:

    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07

    Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung

    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
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