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   BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99   

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https://dejure.org/1999,4530
BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99 (https://dejure.org/1999,4530)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.1999 - 3Z BR 169/99 (https://dejure.org/1999,4530)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 1999 - 3Z BR 169/99 (https://dejure.org/1999,4530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Zustehen einer Aufwandsentschädigung in voller Höhe für einen Betreuer; Zeitpunkt für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für einen Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwandsentschädigung, keine Quotelung des Abrechnungszeitraums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835a
    Aufwandsentschädigung für Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1602
  • Rpfleger 1999, 538
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 21.06.1911 - III 443/10

    Offizierspensionsgesetz; Folgen einer Dienstbeschädigung

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99
    Wenn nicht sämtliche zur Entstehung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingetreten sind, ist das neue Recht maßgebend (vgl. RGZ 76, 394, 396 f.).
  • BGH, 18.10.1965 - II ZR 36/64

    Unpfändbarkeit der Handwerker-Lebensversicherung

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99
    Fehlt es daran, so kommen die allgemeinen Grundsätze über die zeitliche Geltung der Gesetze zur Anwendung (BGHZ 44, 192/194 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.12.1996 - 3Z BR 27/96
    Auszug aus BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99
    Die vom Senat zu § 1836a BGB a.F. vertretene Auffassung, daß im Hinblick auf die Erhöhung der Pauschale zum 1.7.1994 durch das Kostenrechtänderungsgesetz vom 24.6.1994 (BGBl. 1 1325/1355) die Aufwandsentschädigung zu quoteln sei (FamRZ 1997, 580 ), trifft auf die durch § 1835a BGB geschaffene neue Rechtslage nicht zu.
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00

    Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse

    Daran ändert nichts, dass der Zeitraum, für den die Aufwandsentschädigung geltend gemacht wurde, teilweise in die Zeit vor in Kraft treten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 01.01.1999 fällt (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1602; Senatsbeschluss vom 22.03.2000, 6 W 159/00).
  • OLG Hamm, 09.12.1999 - 15 W 239/99
    Nach anderer Meinung (BayObLG Rpfleger 1999, 538; LG Passau BtPrax 1999, 159; HK-BUR-Bauer/Deinert, 15. Erg.-Lfg., § 1835a Rn.37; Gregersen/Deinert "Die Vergütung des Betreuers", 1999, 67), der das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss mit der oben wiedergegebenen Begründung gefolgt ist (BtPrax 1999, 206), erhält der Betreuer 600, 00 DM, wenn auch nur ein Teil des Abrechnungszeitraums in das Jahr 1999 fällt.
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99

    Betreuungsgebühr

    Dieser Ansicht (vgl. beispielsweise BayObLG,FamRZ 99, 681; BayObLG, FamRZ 99, 1602; OLG Zweibrücken, FamRZ 99, 1167; Zimmermann FAmRZ 99, 630,631; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1836.
  • OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 17 AR 7/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Der Normzusammenhang weist aus, daß diese Vorschriften nur für das Eingreifen des Familiengerichts bei dringendem Handlungsbedarf vorgesehen sind, während es in den übrigen Fällen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung bei der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für die Pflegschaftsanordnung verbleibt (Kraiß BWNotZ 1999, 50, Anm. zum Beschluß des OLG Stuttgart - 18. ZS - vom 16.12.1998; Zorn, Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung der Pflegschaft, FamRZ 2000, 719 f.; Bestelmeyer, Die unsinnige [Nicht]Zuständigkeit des Familiengerichts bei Anordnung von Ergänzungspflegschaften, FamRZ 2000, 1068 f., OLG Stuttgart - 16. ZS -, Beschluß vom 15.11.1999, 16 AR 9/99 [nicht veröffentlicht]; OLG Karlsruhe OLG Report 2000, 244, 245; Bienwald, Anm. zum Beschluß des OLG Stuttgart - 18. ZS - vom 16.12.1998, FamRZ 1999, 1602).
  • OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03

    Zur Frage, ob für die Anordnung und Auswahl eines Ergänzungspflegers die

    Vielmehr ist bereits nach dem deutlichen Wortlaut des § 1697 BGB eine Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Vormundschaft oder Pflegschaft und die Auswahl des Vormundes oder Pflegers nur dann gegeben, wenn dieses Erfordernis auf Grund einer (= anderen vorhergehenden) Maßnahme eintritt, die das Familiengericht getroffen hat(vgl. Bienwald Anmerkung in FamRZ 1999, 1602).
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 10 ARf 15/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Der abweichenden Meinung - § 1693 BGB beschränke sich auf dringliche Fälle (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568, ebenso: Staudinger-Coester, BGB, 12. Aufl., § 1693 Rdnr.1 sowie Bienwald [FamRZ 1999, 1602] und Niepmann [MDR 2000, 619]) vermag der Senat nicht näher zu treten.
  • BayObLG, 16.12.1999 - 4Z AR 66/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und die

    18 WF 562/98 FamRZ 1999, 1602 )«.
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