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   BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99   

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https://dejure.org/1999,6753
BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99 (https://dejure.org/1999,6753)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1999 - 1Z BR 36/99 (https://dejure.org/1999,6753)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 1Z BR 36/99 (https://dejure.org/1999,6753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Nachlaßpflegschaft mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses; Ermittlung der gesetzlichen Erben durch das Nachlassgericht oder durch den Nachlasspfleger; Prüfung der Berechtigung der festgesetzten Nachlasspflegervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836, § 1960; FGG § 56g
    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1603
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.06.1998 - 1Z BR 51/98

    Vergütung des Nachlasspflegers bei einem kleinen Nachlass

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99
    Auch die Überprüfung von Amts wegen auf Rechtsfehler (§ 27 Abs. 1 FGG i.V.m. § 550 ZPO ) ergibt keinen Grund zur Beanstandung der landgerichtlichen Entscheidung (vgl. zum Umfang der Überprüfung und zum Maßstab bei der Vergütungsfestsetzung BayObLGZ 1993, 325/327 ff. und zuletzt FamRZ 1999, 255/256).

    Angesichts des erheblichen mit der Erbenermittlung verbundenen Aufwands und der beruflichen Stellung der Nachlaßpflegerin hat das Landgericht sein Ermessen bei Festsetzung der Höhe der Vergütung rechtsfehlerfrei ausgeübt (vgl. zur Vergütung bei kleineren Nachlässen BayObLG FamRZ 1999, 255/256).

  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Bewilligung einer Vergütung für den Nachlaßpfleger nur dessen wirksame Bestellung voraus, nicht aber, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft gemäß § 1960 BGB vorgelegen haben; denn Grundlage der Vergütungsbewilligung ist die Mühewaltung des Nachlaßpflegers, die durch Mängel der Pflegschaftsanordnung nicht beseitigt wird (BayObLGZ 1993, 325/327, FamRZ 1990, 801 und 1997, 701; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 1836 Rn. 21).

    Auch die Überprüfung von Amts wegen auf Rechtsfehler (§ 27 Abs. 1 FGG i.V.m. § 550 ZPO ) ergibt keinen Grund zur Beanstandung der landgerichtlichen Entscheidung (vgl. zum Umfang der Überprüfung und zum Maßstab bei der Vergütungsfestsetzung BayObLGZ 1993, 325/327 ff. und zuletzt FamRZ 1999, 255/256).

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Bewilligung einer Vergütung für den Nachlaßpfleger nur dessen wirksame Bestellung voraus, nicht aber, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft gemäß § 1960 BGB vorgelegen haben; denn Grundlage der Vergütungsbewilligung ist die Mühewaltung des Nachlaßpflegers, die durch Mängel der Pflegschaftsanordnung nicht beseitigt wird (BayObLGZ 1993, 325/327, FamRZ 1990, 801 und 1997, 701; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 1836 Rn. 21).
  • BayObLG, 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89

    Unwirksamkeit eines Ehevertrages und Erbvertrages mangels Geschäftsfähigkeit und

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Bewilligung einer Vergütung für den Nachlaßpfleger nur dessen wirksame Bestellung voraus, nicht aber, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft gemäß § 1960 BGB vorgelegen haben; denn Grundlage der Vergütungsbewilligung ist die Mühewaltung des Nachlaßpflegers, die durch Mängel der Pflegschaftsanordnung nicht beseitigt wird (BayObLGZ 1993, 325/327, FamRZ 1990, 801 und 1997, 701; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 1836 Rn. 21).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99
    Dabei ist die Berechtigung der festgesetzten Nachlaßpflegervergütung nach der Gesetzeslage zu prüfen, die im Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen des Nachlaßpflegers bestanden hat, nicht nach den Vorschriften der §§ 1836 ff. BGB in der Fassung, die aufgrund der Änderungen durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz seit dem 1.1.1999 gilt (BayObLGZ 1999, 21).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 479/12

    Vergütungsfestsetzung für einen Vereinsbetreuer: Beachtlichkeit von Mängeln bei

    aa) Die Bewilligung einer Vergütung für den Betreuer setzt - neben der (hier allerdings gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VBVG nicht erforderlichen) Feststellung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB - lediglich dessen wirksame Bestellung voraus (allgemeine Meinung, vgl. etwa BayObLG FamRZ 1997, 701, 702 mwN; BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Mai 2014] § 1836 Rn. 8; HK-BUR/Bauer [Stand: Februar 2010] § 1836 BGB Rn. 59; Erman/Saar BGB 14. Aufl. § 1836 Rn. 4a; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1836 BGB Rn. 2; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 3; Staudinger/Bienwald BGB [2014] § 1836 Rn. 21; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141, 142 und BayObLG FamRZ 1999, 1603 für den Nachlasspfleger sowie BayObLG FamRZ 1998, 1053, 1054 für den Verfahrenspfleger; Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 168 Rn. 14; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 168 Rn. 21), die - von den Fällen des § 287 Abs. 2 FamFG abgesehen - gemäß § 287 Abs. 1 FamFG mit der Bekanntgabe des Beschlusses an den Betreuer erfolgt (Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 287 Rn. 4 und § 289 Rn. 1).
  • OLG Braunschweig, 11.08.2016 - 1 WF 139/16

    Umfang der Übernahme der Kosten in einem notariellen

    Dies würde auch dann gelten, wenn der die Ergänzungspflegschaft anordnende Beschluss fehlerhaft wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1603 Rn. 5; BayObLG FamRZ 1997, 701 Rn. 13; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 141 Rn. 11 m.w.N. - über juris).
  • OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05

    Entschädigung des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung als ungerechtfertigt

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10

    Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft

    Voraussetzung des Vergütungsanspruchs des Vormunds oder Betreuers ist dabei lediglich die Wirksamkeit der Bestellung, die durch Mängel bei der Anordnung der Vormundschaft oder Betreuung nicht beseitigt wird; mit anderen Worten steht eine fehlerhafte Anordnung der Vormundschaft der Festsetzung der Vergütung nicht entgegen (BayObLG FamRZ 1999, S. 1603 u. 1997, S. 701 f.; Keidel-Engelhardt, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 168 Rdnr. 14).
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