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   BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99   

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https://dejure.org/1999,3283
BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99 (https://dejure.org/1999,3283)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.1999 - 3Z BR 162/99 (https://dejure.org/1999,3283)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 3Z BR 162/99 (https://dejure.org/1999,3283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhaltspunkte für die Angemessenheit der dem Betreuer aus dem Vermögen des Betreuten zu bewilligenden Vergütung; Möglichkeit der Festsetzung der Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen durch das Vormundschaftsgericht; Vergütunganspruch als ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Bewilligung durch Vormundschaftsgericht, Nachlass des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; BGB § 1922, § 1967 Abs. 1
    Vergütung eines Berufsbetreuers aus dem Nachlass des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1609
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 25/89

    Anordnung einer Pflegschaft; Antrag auf Bewilligung einer Vergütung für die

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99
    Das Vormundschaftsgericht kann die Vergütung des Betreuers auch nach dem Tod des Betroffenen festsetzen (vgl. BayObLGZ 1989, 169/171).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99
    Der Vergütungsanspruch begründet eine Nachlaßverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld im Sinne von § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395/396).
  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLGZ 1998, 65/69 m.w.N.; KG BtPrax 1996, 184/185).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99
    Das Landgericht hat den Stundensatz von 200 DM einschließlich Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der im Beschluß des Senats vom 15.1.1997 (BayObLGZ 1997, 44 = NJWE-FER 1997, 128 ) aufgeführten Grundsätze für angemessen angesehen.
  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLGZ 1998, 65/69 m.w.N.; KG BtPrax 1996, 184/185).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nämlich grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64 f.; BayObLGZ 1999 Nr. 32 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99
    Für die Bemessung der Vergütung gilt hier die bis zum 31.12.1998 verbindliche Fassung des § 1836 Abs. 1 BGB , da die Tätigkeit des Betreuers während deren Geltung entfaltet wurde (vgl. BayObLGZ 1999, 21).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Vielmehr kann das Vormundschaftsgericht die Vergütung auch noch nach dem Tod des Betreuten bewilligen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609; Bach Rn. E 11.8) und gemäß § 56g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGG förmlich festsetzen (vgl. Bauer in HK-BUR § 56g FGG Rn. 61; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. Rn. 9.8.1; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836 Rn. 8).

    Stirbt der Betreute, wird der Vergütungsanspruch des Betreuers zur Nachlaßverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610).

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Das Vormundschaftsgericht konnte die Vergütung der Beteiligten zu 2) auch noch nach dem Tode der Betreuten bewilligen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609; Bach, Kostenregelungen für Betreuungspersonen 2. Aufl. Rdnr. E 11.8) und gemäß §§ 69 e Satz 1, 56 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGG förmlich festsetzen (vgl. HK-BUR/Bauer § 56 g FGG Rdnr. 61; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. Rdnr. 9.8.1; Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1836 Rdnr. 8).

    Der Vergütungsanspruch begründet eine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld i.S. von § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395, 396, 398; BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698; 1999, 1609, 1610; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23).

  • OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Betreuung: Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer

    Nach dem Tod des Betreuten wird der Vergütungsanspruch des Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867; Senatsentscheidung FamRZ 2006, 508/509).
  • OLG Celle, 28.06.2016 - 6 W 81/16

    Umfang der Haftung der Erben für die Vergütung des Nachlasspflegers

    Aus § 1915 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. § 1836 e Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB, wonach der "Erbe nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlasses" der Staatskasse haftet, folgt, dass der Erbe für die Vergütung des Nachlasspflegers nicht mit seinem sonstigen Vermögen haftet, also ein Titel gegen den Erben persönlich nicht möglich ist (BayObLG, FamRZ 1999, 1609 f. und FamRZ 2001, 866 f. sowie OLG Naumburg, FamRZ 2011, 1252, vgl. auch Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl. 2016, § 1960 Rdnr. 24 m. w. N.).
  • OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Vergütung des Gegenbetreuers: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs

    Nach dem Tod des Betreuten wird der Vergütungsanspruch des (Gegen-) Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867; Senatsentscheidung FamRZ 2006, 508/509).
  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur

    Stirbt der Betreute, wird der Vergütungsanspruch des Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867).
  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Die gegenteilige Auffassung von Bienwald (FamRZ 1999, 1609), ein Abschlag von 10 % im Beitrittsgebiet verkenne Sinn und Zweck der Besitzstandsregelung, die hier gewollt gewesen sei, vermag nicht zu überzeugen.
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 251/01

    Vergütung des Betreuers aus dem Nachlass des Betreuten

    Stirbt der Betreute, wird der Vergütungsanspruch des Betreuungsvereins zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1965 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610).
  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 66/05

    Erbenhaftung für Betreuervergütung; Grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur

    Stirbt der Betreute, wird der Vergütungsanspruch des Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867).
  • LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08

    Tod eines Betroffenen als Hindernis für die Festsetzung der Vergütung sowie der

    Vielmehr kann das Vormundschaftsgericht die Vergütung und die erstattungsfähigen Auslagen auch noch nach dem Tod des Betreuten bewilligen (BayObLG, FamRZ 2001, 866 ; BayObLG, FamRZ 1999, 1609 ) und gemäß § 56 g Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FGG förmlich festsetzen (BayObLG, FamRZ 2001, 866 ), und zwar unabhängig davon, ob sich der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse oder gegen den Nachlass des Betreuten richtet.
  • OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119.1/07
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