Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer Erbschaft in der DDR; Auslegung eines Testaments; Erbeinsetzung durch Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände; Verfügung über nahezu den gesamten Nachlass; Maßgebliche Vorstellung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuruppin - VI 198/93
- LG Neuruppin, 20.01.1997 - 5 T 297/96
- OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 188
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93
Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88
Auslegung eines Testaments
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 05.01.1905 - IV 320/04
Beginn der Ausschlagungsfrist; B.G.B. § 2306
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85
Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83
Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
- BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde
- BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem …
- RG, 17.02.1943 - VII 143/42
1. Ist der Wert des Beschwerdegegenstandes eines Rekurses gegen einen …
- BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
- BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
- BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
- OLG Naumburg, 07.11.2013 - 1 U 69/13
Testamentsauslegung: Stillschweigende Befreiung des Vorerben
Auch das Verhalten des Vorerben, als die der Erblasserin nächste Person, kann für die Prüfung einer Befreiung von Bedeutung sein (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. März 1998, 10 Wx 7/97 - zitiert in juris Rdn. 55). - OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04
Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer …
Allerdings entspricht es wohl einhelliger Auffassung, dass angesichts der Bindung des Nachlassgerichts an den Erbscheinsantrag im Erbscheinsverfahren ein Hilfsantrag in der Beschwerdeinstanz nicht mehr wirksam angebracht werden kann (OLG Köln OLGZ 1994, 334ff;… BayObLG aaO sowie FamRZ 1999, 61ff; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188ff). - OLG Hamm, 07.07.2015 - 15 W 329/14
Zulässigkeit des sog. Nachschiebens von Gründen für die Anfechtung der …
Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249).
- OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
Auslegung eines unter Zugrundelegung der Bedingungen in der DDR errichteten …
Nach der deshalb stets erforderlichen interlokalen Vorprüfung richtet sich die Rechtslage von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung, deren räumlichem Geltungsbereich der Erblasser durch seinen gewöhnlichen Aufenthalt angehörte (Senat, FamRZ 1999, 188, 190;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., Art. 235 § 1 EGBGB, Rz. 5 m. w. N.).Es ist also der Gesamtinhalt der Erklärung zu würdigen und der Wortsinn der gebrauchten Ausdrücke unter Heranziehung aller Umstände zu hinterfragen (BGH, NJW 1993, 256; Senat, FamRZ 1999, 188, 190).
- OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 10 Wx 3/00
Erbschaft; Ausschlagen der Erbschaft; Volljährigkeit; Erbausschlagung; Frist; …
Nach der deshalb stets erforderlichen interlokalen Vorprüfung richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung, deren räumlichem Geltungsbereich der Erblasser durch seinen gewöhnlichen Aufenthalt angehörte (BGH, FamRZ 1994, 304; Senat, FamRZ 1997, 1023, 1024; FamRZ 1998, 1619, 1620; FamRZ 1999, 188, 190; FamRZ 1999, 1461, 1462; Limmer, ZEV 1994, 290, 291;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., EGBGB Art. 235 § 1, Rz. 5).Denn nach § 8 Abs. 1 EGZGB bestimmte sich die Regelung erbrechtlicher Verhältnisse nach dem vor Inkrafttreten des ZGB geltenden Recht, wenn der Erbfall vor diesem Zeitpunkt eingetreten war (vgl. auch Senat, FamRZ 1999, 188, 190; FamRZ 1999, 1461, 1462).
- OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe
Nach der deshalb stets erforderlichen interlokalen Vorprüfung richtet sich die Rechtslage von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung, deren räumlichem Geltungsbereich der Erblasser durch seinen gewöhnlichen Aufenthalt angehörte (Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 19.03.1998, 10 Wx 7/97, juris Rz. 39 m.w.N.).Da die sechswöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB für den Nacherben nach § 2139 BGB i.V.m. § 1944 Abs. 2 BGB erst mit der Kenntnis vom Nacherbfall beginnt (BayObLGZ 1966, 271, 274; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 19.03.1998, 10 Wx 7/97, Rz. 64 nach juris), sind beide Ausschlagungserklärungen rechtzeitig erfolgt.
- OLG Hamm, 09.11.2011 - 15 W 635/10
Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren gestellten Hilfsantrags auf …
Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334 ; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249). - OLG Hamm, 12.12.2013 - 10 W 180/12
Erteilungsbegehren eines unbeschränkten Testamentvollstreckerzeugnisses bezogen …
Zwar entsprach es unter der Geltung des früheren FGG wohl einhelliger Auffassung, dass wegen der strengen Antragsbindung eine Änderung desselben in der Beschwerdeinstanz nicht als zulässig erachtet wurde ( vgl. OLG Köln OLGZ 1994, 334 ff; BayObLG 1998, 789 ff; FamRZ 1999, 61 ff; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188 ff).