Weitere Entscheidung unten: AG Osnabrück, 14.10.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.09.1998 - 3 UF 89/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6248
OLG Frankfurt, 14.09.1998 - 3 UF 89/98 (https://dejure.org/1998,6248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.09.1998 - 3 UF 89/98 (https://dejure.org/1998,6248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. September 1998 - 3 UF 89/98 (https://dejure.org/1998,6248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 392
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter allein

    Dabei soll der gemeinsamen Sorge kein Vorrang vor der Alleinsorge eines Elternteils eingeräumt werden (vgl. BT-Drucksache 13/74899, Seite 63; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 392 ).
  • OLG Dresden, 03.08.1999 - 22 UF 121/99

    Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind wegen

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  • OLG Dresden, 22.03.1999 - 20 UF 36/99

    Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) im Rahmen eines

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  • OLG Frankfurt, 04.11.1999 - 1 UF 107/99
    Angesichts der Tatsache, daß die konkreten Umstände eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter gebieten, kann offen bleiben, ob die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung nach der Neuregelung des § 1671 BGB einen gesetzlichen Regelfall darstellt (so das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluß) oder ob das nicht der Fall ist (so OLG Frankfurt am Main - 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 1999, S. 392).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2000 - 5 UF 81/99
    Für die Entscheidung im konkreten Fall kann es nach Auffassung des Senats dahinstehen, ob der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts die gemeinsame elterliche Sorge als (normativen) Regelfall vorgesehen hat (Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des 2. Senats, FamRZ 1999, 1577, 1578 im Zusammenhang mit der Frage aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber Ausländern; Palandt-Diederichsen, BGB, 59. Auflage, § 1671, Rn 18), was der Wortlaut des Gesetzes nahezulegen scheint, und ob damit eine Präferenz des Gesetzgebers zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge zum Ausdruck kommen soll oder ob der gesetzgeberische Wille im Gegenteil nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs die gemeinsame Sorge nicht gegenüber der Alleinsorge im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses begünstigen, insbesondere der gemeinsamen Sorge kein Vorrang vor der Alleinsorge eines Elternteils eingeräumt werden soll (vgl. BT-Drucksache 13/4899, S. 63), wie der 3. Familiensenat des OLG Ffm mit Beschluß vom 14. September 1998 (3 UF 89/98, FamRZ 99, 324) entschieden hat.
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Rechtsprechung
   AG Osnabrück, 14.10.1997 - 29 II 905/97   

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https://dejure.org/1997,14767
AG Osnabrück, 14.10.1997 - 29 II 905/97 (https://dejure.org/1997,14767)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 14.10.1997 - 29 II 905/97 (https://dejure.org/1997,14767)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 29 II 905/97 (https://dejure.org/1997,14767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erinnerung eines Beratungshelfers (Rechtsanwaltes) gegen gerichtliche Einordnung von zwei Verfahren als eine Angelegenheit; Rechtmäßigkeit der Einordnung einer Überprüfung der Ansprüche der Rechtssuchenden im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfeleistungen als eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung eines Beratungshelfers (Rechtsanwaltes) gegen gerichtliche Einordnung von zwei Verfahren als eine Angelegenheit; Rechtmäßigkeit der Einordnung einer Überprüfung der Ansprüche der Rechtssuchenden im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfeleistungen als eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 392
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Osnabrück, 18.11.1998 - 29 II 904/97

    Erhebung einer Erinnerung gegen die Ansetzung einer Erledigungsgebühr

    Auszug aus AG Osnabrück, 14.10.1997 - 29 II 905/97
    Mit der Erinnerung wendet sich der Beratungshelfer dagegen, daß die Verfahren 29 II 904/97 und 905/97 als eine Angelegenheit angesehen worden sind und der im Verfahren 29 II 905/97 gestellte Festsetzungsantrag vom 08.08.1997 zurückgewiesen wurde.
  • AG Lörrach, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06

    Beratungshilfe: Erforderlichkeit der Hilfe zur Interessenwahrnehmung

    Da dem vorausgegangenen Beratungshilfeverfahren und dem vorliegenden zwei verschiedene ALG II-Bescheide für unterschiedliche Bewilligungszeiträume zugrunde lagen und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein einheitlicher Auftrag bezüglich beider ALG II-Bescheide erteilt worden ist oder die Ansprüche gemeinsam behandelt werden sollten (eine andere Fallkonstellation - unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zweier Bescheide - betreffen die Entscheidungen LG Göttingen Rpfleger 2002, 160; AG Osnabrück FamRZ 99, 392), liegen abweichende Gegenstände und damit unterschiedliche Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne vor.
  • AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07

    Rechtsanwaltsvergütung: vergütungsrechtliche Behandlung von Beratungshilfe für

    Voraussetzung für die Annahme eines einheitlichen Rahmens der außergerichtlichen anwaltlichen Betätigung ist allein, ob alle Gegenstände der außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit - für welche allein die Beratungshilfe gewährt wird - einer einheitlichen außergerichtlichen Bearbeitung zugänglich sind (LG Dortmund, JurBüro 1985, 100 (101), 1034; AG Osnabrück, FamRZ 1999, 392; Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1014: "...ob z.B. die Bearbeitung in einem Schreiben (...) möglich ist...", Hervorhebung nur hier).
  • AG Konstanz, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06

    Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe bei der Vertretung von Interessen i.R.d.

    Da dem vorausgegangenen Beratungshilfeverfahren und dem vorliegenden zwei verschiedene ALG II-Bescheide für unterschiedliche Bewilligungszeiträume zugrunde lagen und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein einheitlicher Auftrag bezüglich beider ALG II-Bescheide erteilt worden ist oder die Ansprüche gemeinsam behandelt werden sollten (eine andere Fallkonstellation - unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zweier Bescheide - betreffen die Entscheidungen LG Göttingen Rpfleger 2002, 160; AG Osnabrück FamRZ 99, 392 ), liegen abweichende Gegenstände und damit unterschiedliche Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne vor.
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