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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.08.1998 - 25 UF 139/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4321
OLG Köln, 17.08.1998 - 25 UF 139/98 (https://dejure.org/1998,4321)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.08.1998 - 25 UF 139/98 (https://dejure.org/1998,4321)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. August 1998 - 25 UF 139/98 (https://dejure.org/1998,4321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Wipperfürth - 9 F 258/97
  • OLG Köln, 17.08.1998 - 25 UF 139/98

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 725
  • FamRZ 1999, 399
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1994 - XII ZR 209/94

    Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.1998 - 25 UF 139/98
    Dadurch ist für seine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern aus geschiedener Ehe aber nichts gewonnen, weil er wegen der Betreuung des Kindes aus der nichtehelichen Verbindung weiterhin an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist (vgl. BGH NJW-RR 1995, 451 m.w.N.; mit Einschränkung: Kalthöhner/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Auflage, Randnummer 667).
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98

    Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Der Senat hat bisher für den Fall einer gegenüber ihren minderjährigen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtigen Mutter, die ein von ihrem neuen Partner stammendes nichteheliches Kind betreut und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die Auffassung vertreten, eine entsprechende Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung komme nicht in Betracht, weil der Lebensgefährte angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht verpflichtet sei, auf die finanziellen Belange seiner Partnerin Rücksicht zu nehmen, um dieser die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1994 - XII ZR 209/94 - FamRZ 1995, 598; ebenso: OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979 f.; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 592, 593 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 1238 f.; OLG Köln NJW 1999, 725 f.).
  • AG Saarbrücken, 06.09.2002 - 40 F 155/02

    Anspruch auf Zahlung von rückständigem und laufendem Kindesunterhalt;

    (BGH FamRZ 1995, 598; ebenso OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979 f, OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 592, 593 f [OLG Düsseldorf 23.10.1990 - 1 UF 8/90] ; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 1238 f. [OLG Karlsruhe 15.09.1994 - 16 UF 76/93] ; OLG Köln, NJW 1999, 725 f).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.07.1998 - 6 UF 65/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9013
OLG Frankfurt, 03.07.1998 - 6 UF 65/98 (https://dejure.org/1998,9013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.07.1998 - 6 UF 65/98 (https://dejure.org/1998,9013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 6 UF 65/98 (https://dejure.org/1998,9013)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 399
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 23.06.1999 - 5 WF 163/98

    Verwandtenunterhalt - Selbstbehalt und freiwillige Leistung Dritter

    Ob und gegebenenfalls inwieweit sich der Antragsgegner wegen des Zusammenlebens mit einem anderen leistungsfähigen Partner wegen einer gemeinsamen Haushaltsführung und daraus resultierender wirtschaftlicher Vorteile ab Juli 1997 nur auf einen geringeren Selbstbehalt berufen kann, ist offen (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, 6 Senat FamRZ 1999, 399; 1. Senat Beschluß vom 20.04.1999 - 1 WF 12/99).

    Ob und gegebenenfalls inwieweit sich der Antragsgegner wegen des Zusammenlebens mit einem anderen leistungsfähigen Partener wegen einer gemeinsamen Haushaltsführung und daraus resultierender wirtschaftlicher Vorteile ab Juli 1997 nur auf einen geringeren Selbstbehalt berufen kann, ist offen (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, 6 Senat FamRZ 1999, 399; 1. Senat Beschluß vom 20.04.1999 - 1 WF 12/99).

  • OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 1 WF 12/99
    Nachdem jedoch der 6. Senat für Familiensachen in Darmstadt in einem solchen Fall eine Herabsetzung des Selbstbehalts um 20 % angenommen hat (Beschluß vom 3.7.1998, FamRZ 1999, 399), kann eine dahingehend vertretene Rechtsposition nicht als erfolglos angesehen werden; die Frage ist insoweit dem Hauptverfahren vorzubehalten.
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 17.12.1997 - 1 b S 169/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11118
LG Bielefeld, 17.12.1997 - 1 b S 169/97 (https://dejure.org/1997,11118)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 17.12.1997 - 1 b S 169/97 (https://dejure.org/1997,11118)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 1 b S 169/97 (https://dejure.org/1997,11118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer unbilligen Härte i. S. des § 91 Abs. 2 S. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vor den Zivilgerichten; Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs wegen Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht ; Anforderungen an die Annahme einer vorsätzlichen schweren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 399
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Was speziell die für selbstgenutztes Haus- oder Wohneigentum eingegangenen Verbindlichkeiten anbelangt, so werden diese in der Rechtsprechung und im Schrifttum - soweit es um die Inanspruchnahme auf Elternunterhalt geht - weitgehend anerkannt, jedenfalls wenn sie sich in einem angemessenen Rahmen halten und vor Bekanntwerden der Unterhaltsverpflichtung eingegangen wurden (OLG Köln FamRZ 2002, 572, 573; LG Bielefeld FamRZ 1999, 399, 400; LG Paderborn FamRZ 1996, 1497, 1498; LG Köln NDV-RD 1996, 112, 113; Günther Münchener Anwaltshandbuch § 12 Rdn. 43; Heiß/Born/Hußmann aaO Rdn. 52; Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 639; Luthin/Seidel Handbuch des Unterhaltsrechts 9. Aufl. Rdn. 5072; Eschenbruch Der Unterhaltsprozeß 3. Aufl. Rdn. 2023; vgl. auch Scholz/Erdrich Praxishandbuch Familienrecht Teil J Rdn. 44).
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