Rechtsprechung
LG Memmingen, 23.03.1998 - 4 T 401/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Betreuers auf Aufwendungsersatz und Vergütung der von Dritten erbrachten Tätigkeiten; Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Entscheidung über die Unterbringung sowieVermögenssorge einschließlich der Entscheidung über ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hilfspersonen werden nicht vergütet!
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Keine Betreuervergütung für eingesetzte Hilfskräfte, Büropersonal, Dritte, Hilfskraft, persönliche Führung der Betreuung, Urlaubsvertretung, Vertreter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neu-Ulm, 06.02.1998 - XVII 287/93
- LG Memmingen, 23.03.1998 - 4 T 401/98
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 107/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1305
- FamRZ 1999, 459
- Rpfleger 1998, 341
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 10.09.2003 - 3Z BR 73/03
Aufwendungsersatz des Betreuers: Verpflegungsmehraufwand bei notwendigen Reisen - …
Hieraus wird zu Recht gefolgert, dass der Betreuer den persönlichen Kontakt zu dem Betroffenen nicht generell an Dritte delegieren dürfe (vgl. LG Memmingen FamRZ 1999, 459/460 m.Anm. Bienwald FamRZ 1999, 1305; Soergel/Zimmermann § 1835 BGB Rn.8; Knittel BtG § 1836 BGB Rn.39).Eine weitergehende Einschränkung der Übertragung von einzelnen Tätigkeiten oder konkreten Aufgaben des Betreuers lässt sich aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung aber nicht ableiten, solange der Dritte lediglich als untergeordnete "Hilfskraft" z.B. für überschaubare einzelne Verwaltungsaufgaben ohne eine Entscheidungsbefugnis eingesetzt wird und kein Zweifel an der fortbestehenden Verantwortung des Betreuers für die Amtsführung insgesamt verbleiben kann (…BayObLG aaO; Bienwald FamRZ 1999, 1305/1306).
- BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02
Obliegenheiten des Betreuers eines ausländischen Betroffenen - Beschaffung eines …
Hieraus wird zu Recht gefolgert, dass der Betreuer den persönlichen Kontakt zu dem Betroffenen nicht an Dritte delegieren dürfe (vgl. LG Memmingen FamRZ 1999, 459/460 m. Anm. Bienwald FamRZ 1999, 1305;… Soergel/Zimmermann § 1835 BGB Rn. 8;… Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 39).Eine weitergehende Einschränkung der Übertragung von einzelnen Tätigkeiten oder konkreten Aufgaben des Betreuers lässt sich aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung aber nicht ableiten, solange der Dritte lediglich als untergeordnete "Hilfskraft" z.B. für überschaubare einzelne Verwaltungsaufgaben ohne eigene Entscheidungsbefugnis eingesetzt wird und kein Zweifel an der fortbestehenden Verantwortung des Betreuers für die Amtsführung insgesamt verbleiben kann (…BayObLG aaO; Bienwald FamRZ 1999, 1305/1306).
- KG, 13.03.2001 - 1 W 10448/99
Umfang einer angemessenen Vergütung für einen anwaltlichen Berufsbetreuer; …
Jedoch ist es nicht ausgeschlossen, dass der Betreuer einzelne Tätigkeiten seinem Büropersonal überträgt (vgl. Jürgens BtPrax 1994, 10 [11]; Bienwald FamRZ 1999, 1305 [1306]).
Rechtsprechung
BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Aufwandsentschädigung eines Betreuers aus der Staatskasse; Bestimmung der Mittellosigkeit eines Betroffenen anhand von Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Freibetrags des Betreuten
- Bt-Recht
Mittellosigkeit, Schongrenze 8.000 DM
- rechtsportal.de
BGB § 1835 Abs. 4; BSHG § 88 Abs. 2
Schongrenze zur Beurteilung der Mittellosigkeit eines Betroffenen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freyung - XVII 497/92
- LG Passau, 04.05.1998 - 2 T 85/98
- BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 459
- Rpfleger 1998, 471
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82
Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Der Senat hält deshalb insbesondere im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BGHZ 85, 64/66) an seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der das Schonvermögen 8000 DM beträgt, fest. - BayObLG, 22.03.1994 - 3Z BR 47/94
Beschwerde; Weitere Beschwerde; Vormund; Staatskasse; Vergütung; Instanzenzug; …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270). - BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92
Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt; …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270). - BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270). - BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).
- OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens
Aufgrund der in der gesetzlichen Neuregelung des § 1836 c Nr. 2 BGB getroffenen ausdrücklichen Verweisung auf § 88 BSHG, der auch die auf Grund des § 88 Abs. 4 BSHG ergangene Verordnung einschließt, kann insbesondere nicht mehr auf die frühere überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden, welche mangels näherer gesetzlicher Kriterien generell von der Vergleichbarkeit der Situation eines Betreuten mit Personen, denen nach der Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG der erhöhte Freibetrag von 8.000,-- DM zustand, ausging (vgl. hierzu zum alten Recht BayObLG FamRZ 1998, 507 und 1999, 459 m. w. N.; KG FamRZ 1998, 188). - OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00
Schonbetrag für den mittellosen Betreuten
Das Bayrische Oberste Landesgerichts ist bei seiner Rechtsprechung auch dann verblieben, nachdem aufgrund Art. 14 des Gesetzes zur Reform der Sozialhilfe vom 29.07.1996 - BGBl. I 1088, 1099 die Durchführungs- VO zu § 88 Nr. 8 BSHG geändert und der Personenkreis, für den der Freibetrag von 8.000,00 DM gilt, eingeschränkt worden ist (BayObLGR 1998, 79 = BayObLG BtPrax 1998, 236 = FamRZ 1999, 459). - LG München I, 10.01.2000 - 13 T 19057/99 Die grundsätzliche Vergleichbarkeit der Situation von Betreuten mit dem Personenkreis, dem der Freibetrag von 8000 DM - also Blinden und Schwerstpflegebedürftigen - zustehe, sei allerdings weiterhin gegeben (BayObLG, BtPrax 1998, 236).
Rechtsprechung
LG Koblenz, 08.07.1998 - 2 T 357/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Kilometerpauschale für den ehrenamtlichen Betreuer 0,52 DM, Aufwendungsersatz, ehrenamtlicher Betreuer
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1835 Abs. 4; ZSEG § 9 Abs. 3
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1105
- FamRZ 1999, 459
- AnwBl 1998, 542
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Koblenz, 17.04.1996 - 2 T 184/96
Auszug aus LG Koblenz, 08.07.1998 - 2 T 357/98
Diese Kilometerpauschale legt die Kammer seit der Entscheidung vom 17.4.1996 (Az. 2 T 184/96 = BtPrax 1996, 155), welche die Fahrtkostenerstattung eines Berufsbetreuers betraf, bei der Aufwandsentschädigung von Berufsbetreuern zugrunde.Diese Argumentation verkennt, daß der Verweis in § 1835 Abs. 4 S. 2 BGB auf die Vorschriften über das Verfahren bei der Entschädigung von Zeugen hinsichtlich ihrer baren Auslagen nicht die materiell-rechtlichen Bestimmungen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, zu denen auch § 9 ZSEG zählt, erfaßt (Beschl. der Kammer v. 17.4.1996, Az. 2 T 184/96).