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   BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98   

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BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98 (https://dejure.org/1998,2023)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1998 - 3Z BR 235/98 (https://dejure.org/1998,2023)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 3Z BR 235/98 (https://dejure.org/1998,2023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer; Entstehen eines Vergütungsanspruchs des Betreuers durch wirksam gewordene Festsetzung im vormundschaftsgerichtlichen Beschluss

  • Anwaltsblatt

    § 1836 BGB

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufsbetreuer, Rechtsanwalt (zwei Betreuungen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836
    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1874 (Ls.)
  • NJW-RR 1999, 517
  • FamRZ 1999, 462
  • AnwBl 2001, 522
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    (2) Für die Frage, ob der Betreuer die Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen erhält, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (BayObLGZ 1995, 395; KG FamRZ 1998, 188 ).

    Der Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung entsteht aufgrund seiner Bestellung zum Betreuer mit dessen Tätigkeit (BayObLGZ 1995, 395).

  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 217/95

    Anerkennung als Berufsbetreuer

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    Eine Betreuung wird "im Rahmen der Berufsausübung" geführt, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; vgl. BVerfGE 54, 251, 272; KG BtPrax 1996, 184/185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn.24).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    Es sind nur Tätigkeiten zu vergüten, die der Betreuer in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalls aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    b) Da noch weitere tatsächliche Feststellungen zu den vom Beschwerdeführer berechneten Tätigkeiten erforderlich sind, muß die Sache an das Landgericht zurückverwiesen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    Es sind nur Tätigkeiten zu vergüten, die der Betreuer in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalls aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    Eine Betreuung wird "im Rahmen der Berufsausübung" geführt, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; vgl. BVerfGE 54, 251, 272; KG BtPrax 1996, 184/185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn.24).
  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    Eine Betreuung wird "im Rahmen der Berufsausübung" geführt, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; vgl. BVerfGE 54, 251, 272; KG BtPrax 1996, 184/185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn.24).
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    (2) Für die Frage, ob der Betreuer die Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen erhält, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (BayObLGZ 1995, 395; KG FamRZ 1998, 188 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.1998 - 11 Wx 23/97

    Entscheidet die Stundenzahl über Berufsbetreuer-Status?

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    Hierbei darf entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht in erster Linie auf Stundenzahlen in bestimmten Zeitabständen abgestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 340 ).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
    (3) Der Zeitaufwand des Beschwerdeführers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig (vgl. OLG Schleswig MDR 1998, 972 ).
  • OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00

    Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht

    Es hat den Beteiligten zu 1. wegen dessen Stellung als Rechtsanwalt ausgewählt, weil das Amt eine solche Ausbildung nach Umfang und Schwierigkeitsgrad erforderte (BayObLG NJW-RR 1999, 517).

    Daß der Beteiligte zu 1. möglicherweise nur eine Pflegschaft verwaltete, steht dem nicht entgegen (BayObLG FamRZ 1999, 462).Vor allem hat das Amtsgericht, was als zulässige (Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 4) nachträgliche Feststellung anzusehen ist, die Vergütung in seinem Beschluß vom 2.08.1999 nach Zeitaufwand und Stundensatz abgerechnet.

  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Bereits die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 1. BtÄndG hat angenommen, dass eine Betreuung "im Rahmen der Berufsausübung" geführt wird, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; NJW-RR 1999, 517; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 63 (auch für die Rechtslage nach dem 1.1.1999); vgl. auch BVerfG NJW 1980, 2179).
  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    Unabhängig von den Regelbeispielen des § 1836 Abs. 1 S. 4 BGB ist Berufsbetreuer auch derjenige, dem das Gericht gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation die Betreuung überträgt (BayObLG NJW-RR 1999, 517; BT-Drucksache 13/10331 S. 27).
  • BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00

    Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung

    a) Der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig gemäß § 1836, § 1836a BGB (BayObLG BtPrax 1999, 30/31; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536; Knittel Betreuungsrecht § 1836 Rn. 26; Zimmermann FamRZ 1998, 521; a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76; Bienwald BtPrax 1999, 222 f.).
  • LG Koblenz, 08.11.2000 - 2 T 681/00

    Entweder Pauschale oder Nachweis

    Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 II S. 1 BGB a. F. klargestellt war, daß dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird (vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 = FamRZ 1989, 1119, und BayObLG, NJW-RR 1999, 517 = FamRZ 1999, 462 [LS.]), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluß des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann.
  • OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/00

    Vergütung des Betreuers - Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber

    Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 Abs. 2 S.1 BGB a. F. klargestellt war, dass dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird ( vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 und BayObLG NJW-RR 1999, 517), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluss des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann.
  • OLG Köln, 13.06.2001 - 27 WF 70/01

    Vergütung des berufsmäßigen Verfahrenspflegers

    Auch eine einzelne Betreuung kann u.U. bereits als Berufsbetreuung einzustufen sein (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 462; KGR 1996, 244, 245 m.w.N.).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

    Diese hat sich als Rechtsanwältin und daher als Berufsbetreuerin angeboten (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 30; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535).
  • LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
    Denn die von ihm verrichtete nachlaßpflegerische Tätigkeit entspricht nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft bzw. Einzelbetreuung und kann nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen werden, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 517; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790, jeweils m.w.N. und insbesondere unter Hinweis auf BVerfG NJW 1980, 2179).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98   

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BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98 (https://dejure.org/1998,2830)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.1998 - 3Z BR 125/98 (https://dejure.org/1998,2830)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 3Z BR 125/98 (https://dejure.org/1998,2830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes eines Betreuers für die Erstellung des Vermögensverzeichnisses des Betreuten; Vermögensverzeichnis des Betreuten als Grundlage für die Vermögensverwaltung des Betreuers und die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts; ...

  • Bt-Recht

    Vergütung, Vermögensverzeichnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 1805, § 1836, § 1802 Abs. 1
    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers für die Erstellung des Vermögensverzeichnisses des Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1294
  • FamRZ 1999, 462
  • Rpfleger 1998, 471
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07

    Zur Nachholbarkeit der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft vor dem

    Schon daraus lässt sich ersehen, dass das Familiengericht sie zur berufsmäßigen Verfahrenspflegerin bestellt hat, weil es schwierige rechtliche Probleme angenommen hat (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 462).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2001 - 19 Wx 24/01

    Zum Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für den Zeitaufwand vor der

    Auch nach Beendigung des Betreueramts mit dem Tod des Betreuten ist - was das Landgericht nicht berücksichtigt hat - der Zeitaufwand für die Erstellung des Schlussberichts, der Vermögensaufstellung, der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben und für die Rückgabe der Bestallungsurkunde zu vergüten (OLG Schleswig BtPrax 00, 172, 173, BayObLG FamRZ 99, 462 und 465, 466; Zimmermann FamRZ 98, 521, 522 f).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2775
OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98 (https://dejure.org/1998,2775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.1998 - 2 W 95/98 (https://dejure.org/1998,2775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 2 W 95/98 (https://dejure.org/1998,2775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 241/98
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 462
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Saarbrücken, 16.01.1997 - 5 T 593/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Diese Zeit kann er nicht abrechnen, weil er hier seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen dient und nicht Angelegenheiten des Betreuten wahrnimmt (LG Saarbrücken, BtPrax 1997, 124 ; LG Koblenz, FamRZ 1995, 1019 ; LG Berlin FamRZ 1992, 223 , Dodegge, NJW 1997, 2435).
  • LG Koblenz, 28.06.1994 - 2 T 428/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Diese Zeit kann er nicht abrechnen, weil er hier seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen dient und nicht Angelegenheiten des Betreuten wahrnimmt (LG Saarbrücken, BtPrax 1997, 124 ; LG Koblenz, FamRZ 1995, 1019 ; LG Berlin FamRZ 1992, 223 , Dodegge, NJW 1997, 2435).
  • BezG Meiningen, 07.05.1993 - 3 T 89/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen des Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76 ; BezG Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524).
  • LG Hamburg, 23.10.1995 - 314 T 174/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen des Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76 ; BezG Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524).
  • LG Duisburg, 19.01.1996 - 22 (2) T 226/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Demzufolge ist auch eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (LG Duisburg, Rpfleger 1996, 288 ).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Der Zeitaufwand vor Bestellung zum Betreuer ist - wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 20.5.1998 - 2 W 55/98 - entschieden hat - nicht vergütungsfähig.
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

    Der Zeitaufwand, der für die Erstellung des Vergütungsantrags benötigt wurde, ist hierbei - wie der Beteiligte zu 2.) gegenüber dem Amtsgericht ausdrücklich anwaltlich versichert hat - nicht berücksichtigt worden (sh. dazu Senat, Beschluß vom 25.6.1998 - 2 W 95/98 - in FGPrax 1998, 223 = BtPrax 1998, 238 = NJWE-FER 1999, 11 = OLG Report für Bremen, Hamburg, Schleswig, 1998, 391 f = SchlHA 1999, 50).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Die Zeit für das Erstellen des Vergütungsantrags einschließlich der Dokumentation der Tätigkeiten eines Betreuers im Hinblick auf seinen Vergütungsantrag ist nicht zu vergüten (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 m.w.N.; Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 7; Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1836 Rn. 16; Dodegge NJW 1997, 2425; a.A. Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836a Rn. 21; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 34.).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 11 Wx 11/02

    Umfang und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Betreuers

    Der Betreuer wird insoweit nicht im Rahmen der ihm vom Gericht übertragenen Aufgabenkreise für den Betreuten tätig (BayObLG, BT-Prax 2001, 76; OLG Naumburg, 8. ZS, Entscheidung vom 11.04.2001 - 8 Wx 1/01 - OLG Schleswig FamRZ 1999, 462; Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1836 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2002 - 11 Wx 7/02

    Vergütung für Zeitaufwand zur "Dokumentation"

    Der Betreuer wird insoweit nicht im Rahmen der ihm vom Gericht übertragenen Aufgabenkreise für den Betreuten tätig (BayObLG, BT-Prax 2001, 96; OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.04.2001, 8 Wx 1/01; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 462; Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1836 Rn. 20).
  • OLG Naumburg, 11.04.2001 - 8 Wx 1/01

    Vergütung des Betreuers - Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

    Es durfte den Zeitaufwand des Betreuers für die Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig ansehen (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1233 f., 1606 f.; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 462 [jeweils zu § 1836 BGB a.F.]).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99

    Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs

    Zu Recht hat es den Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig angesehen (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 ; LG Saarbrücken BtPrax 1997, 124 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 25 Wx 129/03

    Feststellung der Mittellosigkeit eines Betreuten

    Zu Recht hat das Landgericht die Tätigkeiten der Betreuerin im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihres Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse nicht als Betreuungsgeschäfte, sondern als Handlungen im eigenen Interesse der Betreuerin angesehen, die als solche nicht vergütungsfähig sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233, 1234 und 1606; OLG Schleswig FamRZ 1999, 462).
  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

    Aktivitäten, die der Betreuer außerhalb des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises entfaltet, haben bei der Bemessung der kraft Gesetzes geschuldeten Vergütung außer Betracht zu bleiben (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 391 (392); BayObLG OLGR 1998, 78; BayObLG BtPrax 2001, 76).
  • BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund

    c) Gründe, die für ein Verbleiben des Beteiligten zu 1 im Amt sprechen (vgl. BayObLGZ 1977, 1/12 und OLG Oldenburg NJWE-FER 1999, 11 ), liegen nicht vor.
  • BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99

    Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs

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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98   

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https://dejure.org/1998,3064
BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98 (https://dejure.org/1998,3064)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.1998 - 3Z BR 83/98 (https://dejure.org/1998,3064)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 1998 - 3Z BR 83/98 (https://dejure.org/1998,3064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung aus der Staatskasse im Falle der Mittellosigkeit des Betreuten; Möglichkeit des Wahlrechts des Betreuers zwischen Aufwendungsersatz und Vergütung ; Anspruch des Betreuers auf höheres Entgelt für dessen berufsspezifischen ...

  • Bt-Recht

    Berufsbetreuer bei Führung einer Betreuung, Wahlrecht hinsichtlich der Vergütung zwischen §§ 1836 II und § 1835 III BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 2, § 1835 Abs. 3
    Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer tätigen Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 462
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 25/89

    Anordnung einer Pflegschaft; Antrag auf Bewilligung einer Vergütung für die

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
    Dieser Anspruch entstand aufgrund ihrer Bestellung mit ihrer Betreuertätigkeit (vgl. BayObLGZ 1995, 395) und ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß für ihre Dienste ein Anspruch auf Aufwendungsersatz im Sinn des § 1835 Abs. 3 BGB in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 1989, 169/174; BayObLG Rpfleger 1994, 336; Meyer-Stolte RPflJB 1995, 246/247).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
    Sie ist nicht durch § 16 Abs. 2 ZSEG i.V.m. § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 4 BGB ausgeschlossen, weil es um die Frage geht, ob eine Inanspruchnahme der Staatskasse überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
    Eine Betreuung wird aber "im Rahmen der Berufsausübung" geführt, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; vgl. BVerfGE 54, 251, 272; KG BtPrax 1996, 184/185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn. 24).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
    Dieser Anspruch entstand aufgrund ihrer Bestellung mit ihrer Betreuertätigkeit (vgl. BayObLGZ 1995, 395) und ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß für ihre Dienste ein Anspruch auf Aufwendungsersatz im Sinn des § 1835 Abs. 3 BGB in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 1989, 169/174; BayObLG Rpfleger 1994, 336; Meyer-Stolte RPflJB 1995, 246/247).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
    Eine Betreuung wird aber "im Rahmen der Berufsausübung" geführt, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; vgl. BVerfGE 54, 251, 272; KG BtPrax 1996, 184/185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn. 24).
  • OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 9/96

    Abrechnung eines Rechtsanwalts-Verfahrenspflegers in einem Betreuungsverfahren;

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
    Der Regelung des § 1835 Abs. 3 BGB liegt der Gedanke zugrunde, daß der Betreute keinen Vorteil daraus ziehen soll, daß die kostenrelevante Heranziehung eines Dritten nur wegen der (zufälligen) Qualifikation des Betreuers unterbleiben konnte (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1346 ; Palandt/Diederichsen BGB 57.Aufl. § 1835 Rn. 3).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
    Sie ist nicht durch § 16 Abs. 2 ZSEG i.V.m. § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 4 BGB ausgeschlossen, weil es um die Frage geht, ob eine Inanspruchnahme der Staatskasse überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06

    Vergütung und Aufwendungsersatz eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts

    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    d) Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er dafür Vergütung verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet, oder ein Honorar nach der BRAGO geltend macht (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 2001, 195; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn.52; Knittel § 1835 BGB Rn.26).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03

    BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen

    Vertritt er einen mittellosen Betreuten, erhält der Betreuer Vergütung oder Aufwendungsersatz aus der Staatskasse; die herrschende Meinung nimmt an, dass dem Anwalt in einem solchen Fall ein Wahlrecht zusteht, ob er seine Tätigkeit nach § 1835 Abs. 3 BGB abrechnen oder eine Vergütung nach § 1836 Abs. 2 BGB verlangen will (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52; Knittel BtG 1835 BGB Rn. 26).
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag -

    Nach h.M. hat der anwaltliche Betreuer ein Wahlrecht, ob er für berufsspezifische Tätigkeiten eine Gebühr nach der BRAGO verlangt oder eine Vergütung als Betreuer beantragt (BayObLG AnwBl. 1994, 42 und BtPrax 1999, 29; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; OLG Frankfurt aaO; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 Rn. 52; Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 19; a.A. Zimmermann FamRZ 1998, 521/524 und Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1835 BGB Rn. 43).

    Ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer kann nicht darauf verwiesen werden, dass er Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB geltend machen müsse (BayObLG BtPrax 1999, 29).

  • OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02

    Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer

    Ist ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer tätig, hat er grundsätzlich die Wahl, ob er seine Tätigkeit nach § 1836 BGB vergüten lassen will, oder ob er bei berufsspezifischen Tätigkeiten auf den Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 2 BGB zurückgreift (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 29).
  • OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01

    Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für

    Insbesondere bleibt es einem Rechtsanwalt vorbehalten, nach der BRAGO abzurechnen, soweit er Aufgaben wahrnimmt, die besondere rechtliche Fähigkeiten erfordern und er deshalb anwaltliche Dienstleistungen erbringt (BayObLG BtPrax 1999, 29).
  • OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06

    Festsetzung von Aufwendungsersatz für einen Ergänzungsbetreuer; Abrechnung nach

    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98

    Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung

    Das Landgericht hat - von seinem Standpunkt aus zu Recht - nicht geklärt, ob der Betreuer Berufsbetreuer ist, es hat diese Überprüfung nunmehr nachzuholen (zur Berufsbetreuereigenschaft vgl. BayObLGZ 1997, 243/245; BayObLG BtPrax 1996, 151 /152 sowie Beschluß vom 12.8.1998 - 3Z BR 83/98).
  • OLG Köln, 09.07.2002 - 16 Wx 102/02

    Rechtsanwalt als Betreuer hat Wahlrecht

    Ist ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer tätig, hat er grundsätzlich die Wahl, ob er seine Tätigkeit nach § 1836 BGB vergüten lassen will, oder ob er bei berufsspezifischen Tätigkeiten auf den Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB zurückgreift (vgl. BayObLG, BtPrax 1999, 29).
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